Ausgabe 
23.8.1806
 
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Wir Ludewig, von Gottes Gna­den Großherzog von Hessen, Her­zog in Westphalen rc. re.

Thun kund und fügen hiermit zu wissen: Zufolge des am irtenJuly dieses Jahrs zu Paris zwischen Sr. Majestät dem Kai­ser der Franzosen Könige von Italien und Uns, in Vereinigung mit mehrer» bisherigen höchsten und hohen Deutschen Reichs-Ständen, ahgeschlvssenen Bun­des-Vertrags, ist Uns die völlige Sou- verainitär, sowohl über Unsre angestammte und durch derr-letzten Reichs - Depura- rions - Schluß erworbene, als auch nach- benannre Lande und Besitzungen beige- Jfegt worden: Ueber das Burggrafthum Friedberg mit allen Zubehörnngen, die Herrschaften Breuberg, Henbach und Habizheim, die Grafschaft Erbach, die Herrschaft Ilbenstadt, den Stollberg- Gederschen Antheil an der Grafschaft Königstein, die Besitzungen der Fürst- und Gräflich Svlmsischen Hauser in der Wetterau, mit Ausschluß der Aemter Hohensolms, Braunfels und Greifen­stein, über die Grafschaften Wittgem- stein und Wittgenstein - Berleburg, das Amt Homburg vor der Höhe, die bishe­rigen unmittelbaren von Riedeselischen, nebst mehreren Neichsritrerschaftlichen Besitzungen rc. Die Oberhoheit über letztgedachte Lande und Besitzungen be­greift die Gesezgebung, die Ober-Ge­richtsbarkeit , die Ober-Polizey, die Militair - Hoheit und das Recht der Auflagen.

Vermöge desselben Staats-Vertrags, und nach der nun förmlich erfolgten Auflösung des Deutschen Reichs-Ver­bands, haben Wir den GroßherzogUr chen Titel, mit allen von der Königli­chen Würde abhangenden Rechten, Ehren, und Vorzügen, für Uns und Unsere Nachkommen angenommen und Unsere sämtlichen Herzogtümer, Fürstentümer,

Grafschaften und Herrschaften rc. zu ei­nem fouücratnm Großherzogthum er­klärt , und machen solches , kraft dieses, zu Jedermanns Nachachtung kund.

In der Ueberzeugung, daß alle Un­sere Angehörige», Diener und Untertha- nen an diesem für Uns und Unser Gros- herzogliches Haus, so wie für Unsere ge- sammten Lande, höchst wichtigen und erfreulichen Ereignisse, den lebhaftesten Antheil nehmen werden, gereicht es zu Unserer größten Zufriedenheit, ihnen zu­gleich die Versicherung zu ertheilen, daß Wir der mit der neuen Würde erlangten unumschränkten Gewalt auch in sofern einen ganz vorzüglichen Werth beilegen, als sie Uns die frohe Aussicht eröffnet, das, Unserm Landesvaterlichen Herzen so theure, Glück Unserer Angehörigen, Diener und Unterthanen , so wie die allge­meine Wohlfahrt des Staats, nochwürk- samer, als bisher, erhöhen und befesti­gen zu können.

Urkundlich Unserer eigenhändig-» Unterschrift und beigedruckten Staats- sicgels. Gegeben in Unserer Residenz Darmstadt den iz. August 1806.

(L. S.) Ludewig.

PUBLICANDUM,

Nachdem unser Durchlauchtigster Sou­verän, , vermöge des unterm izten dieses erlassenen Edicrs, den Titel eines Groß, Herzogs von Hessen, Herzogs in West­phalen ic. rc. anzunehmen, guadigft ge­ruhet haben, so wird solches hierdurch Höchstderv sämmtlichen Angehörigen, DienernundUnterthanen, zur Nachach- tung, mit dem Anfügen, öffentlich be­gannt gemacht, daß, bis auf erfolgende ausführlichere Vorschrift, in allen Ein­gaben an Allerhöchst Dieselben die An­rede : Durchlauchtigster Großherzog, und im Conrezt: Eure Rönigliche Ho­heit : in der Aufschrift aber: Seiner BWiglicheu Hoheit hem Gre>ßherzog, sydan»