Ausgabe 
22.2.1806
 
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bringen.. S° sehr die Erfahninz-dieS in allen Landern beweißt, so findet man doch , daß dieselbe auf wenige Lan­des > Regierungen Eindruck macht."

Auch endlich Seite 335 :

Ohue Zweifel schwächt ein eiugeschränk- k'er Getreitrhandel den Muth des Land- manns ; schadet also der Verbesserung der AckerKultur, ohne die Theurung auf- zuheben; denn wer kein Getreide aus- führen darf, bauer nicht mehr an, als etwa im Lande konsumirt wird, folglich jft auch ein Staat, der nur seinen ge­wöhnlichen Verbrauch erzeuget, eben so wenig, als ein anderer für Theurung sicher; sogar wenn das Verbot nur eine bestimmte Zeit dauert, ist es geschikt, die Theurung zu vermehren, weil bey ver­botener Ausfuhr das Publikum, und zwar mit Grund nrtheilt, daß die Regierung Theurung zu befürchten, folglich jeder gute Haußhalter Ursache habe, mit dem Gelreideverkauf, in Erwartung höhe­rem proiße einzuvalten."

( Die Fortsetzung folgt. )

Bekanntmachungen.

1) Da zur Festsetzung des Nachlas­ses deS dahier verstorbenen Landgraflichen Regierungsraths Herrn Adolphi, erfor­derlich ist, zu wissen, wer etwa an sol­chen noch eine Forderung habe; so wer­den alle diejenige, welche au diesen noch eine rechtliche Forderung zu haben ver­meinen, auf Dienstag den Uten März l. I vorgeladen , nm sich in gedachtem Ter­min vor unterzeichnetem Cominiffario zu sichren, ihre Forderungen gehörig zu liquidiren , im Nichterscheinungsfall aber zu gewärtigen, daß das Jnventarinm ge­schloffen, und sie mit ihrer Forderung

nicht weiter gehört werden sollens Gies­sen den 11 teil Febr. igoft.

Von Commissions wegen.

I. W. v. Krug.

2) Nachdem der hiesige Bürger nnd Kramer Friedrich Faber, eine sein Ver­mögen weit übersteigende Schuldenlast contrahirt und bei Amt die Anzeige ge- than,. wie er sein sämtliches besitzendes Vermögen seinen Gläubigern abtreten wolle, dieserthalben Termin ad liqui- dandmn auf Donnerstag den 27ten Fe­bruar Morgens 9 Uhr anberaumt wor­den ; als werden alle diejenige, welche an ersagten Faber irgend eine Forderung zu haben vermeinen , hiermit vorgeladen, alsdann bei unterzeichneter Gerichtsstelle ohnfehlbar zu erscheinen und ihre Forde­rungen zu liquidiren, gegenfalls sich zu gewärtigen, daß sie mit Ansprüchen auf die vorhandene Masse gänzlich abgewie- fen werden.

Giessen den 2oten Ian, 1806.

Landgräfl. Hess. Stadtamt.

3) Da der Burger und Stadtchirur- gus Borngesser freiwillig entschlossen ist, sein auf dem Asterweg neben Fran Hof- rathin Nebel und Schreiner Schneider gelegenes Wohnhaus, nebst Holzschop­pen, Schweinstall und Gärtchen , öffent­lich an den Meistbietenden versteigen zu lassen; so hat man hierzu Termin auf Montag den Zten Marz d. I. anberaumt. Liebhaber dazu können sich also an dem besagten Termin Nachmittags um 2 Uhr bei Hrn. Bauinspektor Ferber auf dem Markt, wo der Verstrich gehalten wer­den soll, einsinben, die sodann bekannt gemacht werdende Bedingungen anhören und nach Gefallen mitbieten.

Giessen den i4tenFebr. 1806.

Dietz.

4) Mon-