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bringen.. S° sehr die Erfahninz-dieS in allen Landern beweißt, so findet man doch , daß dieselbe auf wenige Landes > Regierungen Eindruck macht."
Auch endlich Seite 335 :
Ohue Zweifel schwächt ein eiugeschränk- k'er Getreitrhandel den Muth des Land- manns ; schadet also der Verbesserung der AckerKultur, ohne die Theurung auf- zuheben; denn wer kein Getreide aus- führen darf, bauer nicht mehr an, als etwa im Lande konsumirt wird, folglich jft auch ein Staat, der nur seinen gewöhnlichen Verbrauch erzeuget, eben so wenig, als ein anderer für Theurung sicher; sogar wenn das Verbot nur eine bestimmte Zeit dauert, ist es geschikt, die Theurung zu vermehren, weil bey verbotener Ausfuhr das Publikum, und zwar mit Grund nrtheilt, daß die Regierung Theurung zu befürchten, folglich jeder gute Haußhalter Ursache habe, mit dem Gelreideverkauf, in Erwartung höherem proiße einzuvalten."
( Die Fortsetzung folgt. )
Bekanntmachungen.
1) Da zur Festsetzung des Nachlasses deS dahier verstorbenen Landgraflichen Regierungsraths Herrn Adolphi, erforderlich ist, zu wissen, wer etwa an solchen noch eine Forderung habe; so werden alle diejenige, welche au diesen noch eine rechtliche Forderung zu haben vermeinen, auf Dienstag den Uten März l. I vorgeladen , nm sich in gedachtem Termin vor unterzeichnetem Cominiffario zu sichren, ihre Forderungen gehörig zu liquidiren , im Nichterscheinungsfall aber zu gewärtigen, daß das Jnventarinm geschloffen, und sie mit ihrer Forderung
nicht weiter gehört werden sollens Giessen den 11 teil Febr. igoft.
Von Commissions wegen.
I. W. v. Krug.
2) Nachdem der hiesige Bürger nnd Kramer Friedrich Faber, eine sein Vermögen weit übersteigende Schuldenlast contrahirt und bei Amt die Anzeige ge- than,. wie er sein sämtliches besitzendes Vermögen seinen Gläubigern abtreten wolle, dieserthalben Termin ad liqui- dandmn auf Donnerstag den 27ten Februar Morgens 9 Uhr anberaumt worden ; als werden alle diejenige, welche an ersagten Faber irgend eine Forderung zu haben vermeinen , hiermit vorgeladen, alsdann bei unterzeichneter Gerichtsstelle ohnfehlbar zu erscheinen und ihre Forderungen zu liquidiren, gegenfalls sich zu gewärtigen, daß sie mit Ansprüchen auf die vorhandene Masse gänzlich abgewie- fen werden.
Giessen den 2oten Ian, 1806.
Landgräfl. Hess. Stadtamt.
3) Da der Burger und Stadtchirur- gus Borngesser freiwillig entschlossen ist, sein auf dem Asterweg neben Fran Hof- rathin Nebel und Schreiner Schneider gelegenes Wohnhaus, nebst Holzschoppen, Schweinstall und Gärtchen , öffentlich an den Meistbietenden versteigen zu lassen; so hat man hierzu Termin auf Montag den Zten Marz d. I. anberaumt. Liebhaber dazu können sich also an dem besagten Termin Nachmittags um 2 Uhr bei Hrn. Bauinspektor Ferber auf dem Markt, wo der Verstrich gehalten werden soll, einsinben, die sodann bekannt gemacht werdende Bedingungen anhören und nach Gefallen mitbieten.
Giessen den i4tenFebr. 1806.
Dietz.
4) Mon-


