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haus ein ft »den. Die beiden Ofen, sind von dem Verkauf ausgeschlossen.
Giessen den iirenJuni 1806.
G. F. S 0 n n em a n n.
3) Künftigen Dienstag als den ryterr d. M. Nachmittags 2Ubr, soll das Ge^ g'räs 'zu Heu und Grummet auf nachfolgenden , von dem verstorbenen RathS» schoss Hrn. Vctzberger zurückgelassenen Wiesen:
a) 1 Morg. 28 Rut. 6 Sch. auf dem Garrenfeld,
b) 1J4 M. iy Rut. 5 Sch. am Hegstrauch ,
C) 3/4 M. 6 Scsi- in derSteffans Mark, d) 3/4 M. n R. 6 Sch. daselbst neben
Job. Philipp Busch,.
E) l 1/4 M. 38 R. am Erdekauter Weg,, neben Job. Philipp Müller,
f) 1 1/4M. 6 9t. t Sch. daselbst, unter denen bei dem Verstrich noch bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden versteigt treiben, Stebbaber hierzu können sich daher zu der bestimmten Zelt auf dein kleinen Sreinweg an dem Neuweger Thor, wo der Anfang gemacht wirdeinfinden, und milbielkn.
Giessen den Uten Juni 1806.
Dietz. .
4) Ein Logis, bestehend in 6 Stuben , 2 Kammern, 2 Küchen, wovon 3 Stuben, 1 Kammer und 1 Küche in der' zweiten, 3 Stuben , 1 Kammer und 1 Küche in der dritten Etage befindlich^ sodann Tbeil am Keller und eine verschlossene Holzremise, ist zu vermierheu, und kann in 2 Monat bezogen werden. Auf Erfordern können diese Stuben auch zu zwei Logis vertheilt werden.
5) igoo^ufhen werden auf gerichtliche Hypothek und gewöhnliche Zinsen zu lei
hen gesucht. Das Nähere bei Ausge^- bern.
6) Morgen den iz.Juni nach geen- digtem Gottesdienst, wird Musik zu einem allgemeinen Tanz der mir seyn.
L y n k e r.
7) Nach geendigtem Gottesdienst werde ich Morgen Musik zu einem allge- nienieu Tanz halten.
Plank, im Schieshaus.
rrad)rtd)r.
Obgleich Religion sowohl als Vernunft einem jeden lagen, daß der schleunigste und thätigste Veystand welchen man einem auf irgend eine Weise unglücklichen Menschen leistet, eine der ersten Gott wohlgefälligen, und den vorzüglichsten Pflichten gegen unsre Mitmenschen entsprechenden Handlungen ist; so bat man doch bei Gelegenheit des am 7ten dieses verungsückren Arbeiters bei der Schleifung des Walles, leider in Erfahrung bringen müssen , daß obschon eine grose Anzahl von Menschen als sich dieses Unglück ereignet,, an Ort und Stelle gewesen, doch keineswegs diesem Unglücklichen diejenige geschwinde Hülfe geleistet worden, auf welche derielbe vor Gott und Menschen den gerechtesten Anspruch gehabt-.
Damit nun Endesunterzeichnete Behörde von ihrer Seite Alles was dieselbe zur Erfüllung dieser heiligen Pflicht beitragen kann, thue, so wird hierdurch nicht nur jedermann dieselbe in vorkommenden Fallen nach Kräften zu erfüllen, aufqefordert, sondern'es wird auch denjenigen welche, daß sie solche erfüllt, durch glaubhafte Zeugnisse beweisen können, eine ihrer gehabten Mühe angemessene Belohnung, entweder aus dem Vermögen des Unglücklichen, oder falls die-


