Ausgabe 
14.6.1806
 
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haus ein ft »den. Die beiden Ofen, sind von dem Verkauf ausgeschlossen.

Giessen den iirenJuni 1806.

G. F. S 0 n n em a n n.

3) Künftigen Dienstag als den ryterr d. M. Nachmittags 2Ubr, soll das Ge^ g'räs 'zu Heu und Grummet auf nachfol­genden , von dem verstorbenen RathS» schoss Hrn. Vctzberger zurückgelassenen Wiesen:

a) 1 Morg. 28 Rut. 6 Sch. auf dem Garrenfeld,

b) 1J4 M. iy Rut. 5 Sch. am Heg­strauch ,

C) 3/4 M. 6 Scsi- in derSteffans Mark, d) 3/4 M. n R. 6 Sch. daselbst neben

Job. Philipp Busch,.

E) l 1/4 M. 38 R. am Erdekauter Weg,, neben Job. Philipp Müller,

f) 1 1/4M. 6 9t. t Sch. daselbst, unter denen bei dem Verstrich noch be­kannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden versteigt treiben, Stebbaber hierzu können sich da­her zu der bestimmten Zelt auf dein klei­nen Sreinweg an dem Neuweger Thor, wo der Anfang gemacht wirdeinfinden, und milbielkn.

Giessen den Uten Juni 1806.

Dietz. .

4) Ein Logis, bestehend in 6 Stu­ben , 2 Kammern, 2 Küchen, wovon 3 Stuben, 1 Kammer und 1 Küche in der' zweiten, 3 Stuben , 1 Kammer und 1 Küche in der dritten Etage befindlich^ sodann Tbeil am Keller und eine ver­schlossene Holzremise, ist zu vermierheu, und kann in 2 Monat bezogen werden. Auf Erfordern können diese Stuben auch zu zwei Logis vertheilt werden.

5) igoo^ufhen werden auf gerichtliche Hypothek und gewöhnliche Zinsen zu lei­

hen gesucht. Das Nähere bei Ausge^- bern.

6) Morgen den iz.Juni nach geen- digtem Gottesdienst, wird Musik zu ei­nem allgemeinen Tanz der mir seyn.

L y n k e r.

7) Nach geendigtem Gottesdienst werde ich Morgen Musik zu einem allge- nienieu Tanz halten.

Plank, im Schieshaus.

rrad)rtd)r.

Obgleich Religion sowohl als Ver­nunft einem jeden lagen, daß der schleu­nigste und thätigste Veystand welchen man einem auf irgend eine Weise un­glücklichen Menschen leistet, eine der er­sten Gott wohlgefälligen, und den vor­züglichsten Pflichten gegen unsre Mit­menschen entsprechenden Handlungen ist; so bat man doch bei Gelegenheit des am 7ten dieses verungsückren Arbeiters bei der Schleifung des Walles, leider in Erfahrung bringen müssen , daß obschon eine grose Anzahl von Menschen als sich dieses Unglück ereignet,, an Ort und Stelle gewesen, doch keineswegs diesem Unglücklichen diejenige geschwinde Hülfe geleistet worden, auf welche derielbe vor Gott und Menschen den gerechtesten An­spruch gehabt-.

Damit nun Endesunterzeichnete Be­hörde von ihrer Seite Alles was dieselbe zur Erfüllung dieser heiligen Pflicht bei­tragen kann, thue, so wird hierdurch nicht nur jedermann dieselbe in vorkom­menden Fallen nach Kräften zu erfüllen, aufqefordert, sondern'es wird auch den­jenigen welche, daß sie solche erfüllt, durch glaubhafte Zeugnisse beweisen kön­nen, eine ihrer gehabten Mühe angemes­sene Belohnung, entweder aus dem Ver­mögen des Unglücklichen, oder falls die-