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vsm rvohlthun, wozu der Stand verbindet.
Kein höheres Vergnügen für eine menschliche Seele kann gedacht werden, als das sanfte Bewußtseyn,, sich nach bestem Vermögen wohlthang bewiesen zu haben. Wenn wir einem Leidenden Trost einsprechen ,, einem wehmürhigen Vater durch unfern Rath sein krankes Kind retten , eine verarmte Familie in bessere Ums stände versehen , einen Lasterhaften von seinen Ausschweifungen zurückbringen kannten;, würben wir die Freude,, die als- denn in nufer in Gemüthe zurückblieb, mit irgend einer andern Lust vertausche Haden?
Es gicbt Wohkrhaten, die man unsrer allen Umstanden, zu jeder Zeit und in jedem Stande erweisen kaum Jede Allmvse an Personen,. Die deren bedürfen z jede Gabe, Die man nicht besser hatte anwenden können,, bleibt eine allgemeine Pflicht Aber die eigentliche All- mose erschöpft bei weitem nicht alles das Gute, wozu wir verbunden sind. Die bürgerlichen Tugenden gehören eben so wohl hieher; und sie haben ohne Zweifel in den Augen unsers Richters kemen geringern Werth , sobald wir sie mit dem Herzen ausüben, welches uns zu allen unfern Handlungen antreiben soll In wiefern nun ein jeder durch feinen Stand zum Wohlthun verbunden wird, verdient eine nähere Untersuchung. Da ich mich aber n chr anff alle besondere Lebensar- teu der Menschen einlassen kann; so will ich sie überhaupt in Die Niedrigen , in den Mittelstand und in Die Vornehmen ab- theilen.
Diese drei verfchiednen Ordnungen,, in welche das menschliche Geschlecht ver- tbeilt ist, tragen jede zur Ausnahme Der übrigen das Ihrige bei. Der Niedrigste
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dient mit feiner Arbeit dem Mittelstände; der Mittelstand bereichert die Vornehmen ; die Vornehmen müssen wiederum den Mittelstand unterhalten ;. und dieser Den Niedrigsten Brod verschaffen, So sind Die Menschen,. Die- dem eigen Ansehen nach durch einen grosen Abstand von einander unterschieden zu sevn scheinen. Durch eine weise Einrichtung unsrer Natur aufs genaueste vereinigt und einander gleich gemacht worden. Ein Stand hat aus Die übrigen einen natürlichen Einfluß, und wenn der Hohe Die Niedrigen wollte schmachten lassen, so würde zulezt der Schade auf ihn selbst znrückfl>esen, gleich-- wie Der ganze Leib leidetwenn einem einzigen Gliebe desselben die Nahrungs- säfte entzogen werden.
(Die Fortsetzung folgt.)
Bekanntmachungen. , . i) Nachdem Die Ehefrau des in Den hiesigen Landgräfl. Schutz ausgenouime- Hen Juden, Liebmann Abraham zu Langgöns, Jüdin Sara Nnphaet von Niever- weichsel gebürtig,. auf geschehenen Vorhalt die ausdrückliche Erklärung, gerhan,. daß sie mit ihrem Mann keinen gerne n- fchaftlichen Handet treiben, und sich für denselben nicht verbürgen, sonDern ihre Rechtswohlthalen sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses b er mit bekannt gemacht, damit Die, welche mit ersagtem Juden in Handelsverkehr tret- ten ‘ sich darnach zu benehmen wissen.
Sigiiat. Langgöns Den 30 Mai 1806.
Landgräss Hess Amt Hüttenberg, E. G. v Zangen,
2^ Künftigen Montag den löten Juni Nachmittaas nm 2 Uhr, soll das Wachthaus am Wallthor, an den meistbietenden gegen baare Zahlung auf den Abbruch, verkauft werden. Liebhaber können sich, Dahero bei dem hiesigen Zeughaus


