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thums, sind gross Uebel, welche aus dem Verbote der Ausfuhr entstehen.
„ Wird ein 2lnsfuhrverbot erlassen > fo kann man gewiß ftyn, daß außer einer unnützen Belästigung der Staatsbürger, schnelleres und größeres Steigen der preiße und früherer Mängel, als man sonst zu besorgen gehabt hatte, die unmittelbare Folge fvyn wird.
„ Wenn man auch nicht auf die Seite derer treten mag, welche einen freien Handel für das sicherste und würk- samste Mittel, ein Land glücklich und blühend zu machen ansehen, so'kann man doch die gemeinschadlichen Folgen eines gesperrten oder hart eingeschränkten Handels nicht läugnen. —
(Die Fortsetzung folgt.)
Bekanntmachungen.
i) Nachdem der hiesige Burger und gramer Friedrich Faber, eine sein Verwögen weit übersteigende Schuldenlast contrahirr und bei Amt die Anzeige ge- tdan, wie er sein sämtliches besitzendes Vermögen seinen Gläubigern abtreten wolle, dieserthalben Termin ad liqui- dandum auf Donnerstag den 2yten Februar Morgens y Uhr anberaumt worden; als werden alle diejenige, welche an ersagten Faber irgend eine Forderung zu haben vermeinen, hiermit vorgeladen, alsdann bei unterzeichneter Gerichtsstelle ohnfehlbar zu erscheinen und ihre Forderungen zu liquidiren, gegenfalls sich zu gewärtigen, daß sie mit Ansprüchen auf die vorhandene Masse gänzlich abgewiesen werden.
Giessen den 2vten Ian. 1806. Landgrafl. Hess. Staötamt.
2) Da der Burger Philipp Kasimir Lynker sreuvittig entschlossen ist, sein in
der Wallthorstrase neben Peter Seip und Wilhelm Felstng gelegenes wohleingerich- tetes Wohnhaus, nebst denen dazu gehörigen geräumigen großen Stallungen, öffentlich an den Meistbietenden zu verkaufen , so hat man hierzu Termin auf Montag den i7ten dieses Monats anbe- raumt. Alle diejenige, welche Lüsten zu diesem Haus haben, können sich daher an dem anberaumten Termin Nachmittags um 2 Uhr in dem Lynkerischen Garten auf dem Selzersberg, wo die Vergantung gehalten werden soll, einfinden, die alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen anbören, und nach Gefallen mitbieten. Giessen den 6ten Febr. 1506.
Dietz.
3) Montags den 24ten Februar, Morgens um halb 11 Uhr soll das dem Burger und Kramer Faber zuaehörige, auf dem Neuenweg neben dem Löwen und dem Konrad Pimper gelegene Wohnhaus nebst einer halben Scheuer und Stallung, auf dem Rath Haus dahier unter denen bei dem Verstrich noch bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Meistbietenden versteigt werden. Giessen den 7tenFebr. 1806.
Dietz.
4) Am verstossenen Mittwoch, den Zten dieses, Morgens, ist aufder Strafe von Langgöns bis Giessen, ein mit Sil-> ber beschlagener hölzerner Ulmer Pfeifenkopf, in welchem ein kleines Pfeifenrohr, daran eine silberne Kette war , verloh- ren gegangen. Wer solchen gefunden, und an Ausgebern dieses Blatts abliefert, erhält ein gutes Donceur.
, 5) 3ch habe in meinem Haus in der mittleren Etage, eine Stege hoch, 3 Zimmer, 4 Kammern, 1 Küche, verschlossenen glojen Boden, den zugemachten grö- sten


