Ausgabe 
1.3.1806
 
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darauf mit Schlagen gedrohet, wieder um- »uwenden , weil nichts in das andre Land dürfe. Ich kaufte ihm sein Beutelchen mir dem Rvthkeeichen ab, brachte es meinen Kindern mit, und troknete so seine Thräne».

Warum soll also dieser, schöne Zir­kel , aus zu groser Ängstlichkeit über Mangel, der nicht ist, oder zur Ver­minderung der Theurnng, die doch da­durch nicht vermindert wird, gestört wer­den ?

Wenn aber Handelswucherer, zu Roß und zu Fuß, kommen, und Lan­der für entferntes Ausland, das uns auch nichts girbt, ausleeren wollen ; wenn sie unter hunderterley Vorspiegelungen und Täuschungen, Landesregierungen be­wegen wollen, ihnen den Aufkauf und die Ausfuhr von den ersten Lebensdeoürf- nissen, dem Gekraide nemlich, zu geftat- ren; wenn sie selbst landesherrliche Vorrüthe theuer bezahlen wollen, als, Dann ist «s Zeir, mtt Verachtung eitles solchen schnöden Gewinns, daß in einer grosen Rundung, mehrere Lander, die unter sich bestehen können , freundschaft­lich zusammenlreten, allen individuellen Nuzzen bey Seite sezzen, die Schlage bäume niederlassen, und an den nufer; st en Granzen schon solche Blutige! zu verscheuchen suchen ; dainit nicht, start vorher nur eingebildetem und erkünstel­tem Mangel, wahrer und endlich gar Hungersnot!) eintreten möge.

Alles dieses haben schon lange Schrutsteller und Lehrer, in Büchern und auf Kathedern gesagt; warum folte cs hier, an seinein Grabstein ein Christabend, nicht auch noch sagen dür­fen

Paul Ysop?

Bekanntmachungen«

i) Da zur Festsezzung des Nachlas­ses des dabier verstorbenen Landgraflichen Regierungsraths Herrn Advlpbi, erfor­derlich ist, zu wissen, wer etwa an sol­chen noch eine Forderung habe; so wer­den alle diejenige, welche an diesen noch eine rechtliche Forderung zu haben ver­meinen, auf Dienstag den Uten Marz l. I. vorgeladen , um sich in gedachtem Ter­min vor unterzeichnetem Commiffario zu sistiren, ihre Forderungen gehörig zu liqnidiren , im Nichterscheinungsfall aber zu gewärtigen, daß das Inventar'nw ge­schlossen, und sie mit ihrer Forderung nicht weiter gehört werden sotten. Gies­sen den utenFebr. igoß.

Von Commissions wegen.

I. W. v. Krug«

2) Da der Burger und Stadtcbirur- gus Borngesser freiwillig entschloßen ist, sein auf dem Astcrweg neben Frau Hvf- rathin Nebel und Schreiner Schneider gelegenes Wohnhaus, nebst Holzschop- peu , Schweinstall und Gärtchen , össent- lich an den Meistbietenden versteigen zu lassen; so hat man hierzu Termin auf Montag deu Aten März d. I. anbcraumt. Liebhaber dazu können sich al;o an dem besagten Termin Nachmittags um 2Uhr bei Hrn. Dauinkpetlor Ferber aus dem Markt, wo der Verstrich gehalten wer­den soll., einfinden, die sodann bekannt gemacht werdende Bedingungen anhören Und nach Gefallen mitbieten.

Giessen den ^tenFebr. 1806.

Dietz.

3) Der Cigenthümer eines an der Strafe stehenden sehr geräumigen Wohn­hauses , ist gesonnen, solches ans ftcyer Hand zu verkaufen. Bei Ausgebern das Nähere,

4) Zwey