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würden. Die inländischen Käufer erhal­len also eine Art von Monopol durch das Ausfuhrverbot. Gegen dieses Gesetz kann man im Allgemeinen ein wen den : wie fjitn die Menge der Käufer zu groß wer­den ? So wie sie wachst, wird auch die Aabl der Erzieler und die Menge ihrer Erzielungen wachsen. Die Natur lei­det keine Ungleichheit, sondern arbeitet solange, bis sie wieder ein Gleichgewicht hervorgebracht hat.

,, Das Verbot der Ausfuhr aus dem Lande kann verschiedene Güter betreffen, und verschiedene Ursachen haben. Es wird die Ausfuhr der allgemeinen und nothwendigen Lebensbedürfnisse gesperrt, darmt ihr Preis durch allzubäufige Käu­fer nicht erhöhet werde; kein Mangel daran im Laude entstehe, und nicht dar­aus ein übertriebener Preß oder eine Theuru'ig erwachse. Man verbietet d e Ausfuhr von Zug - und Lastvieh, aus denselben Ursachen, und zu Gunsten un­srer Frachtieure und anderer vandesein- wobner, die es brauchen. Man ver­hindert die Ausfuhr roher Fabriken - und Hanvwerksstoffe. Bald darum, weil unsre Fabrikanten und Handwerksleute über die freie Ausfuhr klagen , und deren Einschränkung verlangen; bald aus dem allgemeinen Grunde, damit wir den Ver-- dienst von der Veredlung selbst behalten, und nicht den Ausländern zuwenden, '

( Die Fortsetzung folgt.)

Bekanntmachungen.

i) Künftigen Montag den Zten die­ses Monats und die darauf folgende Tage Nachmittags um 2 Uhr, sollen in dem Wohnhaus des Burger und Kramer Fa­bers mehrere Kramerwaaren, Manns- klnder, Hausrarh, ( worunter auch einige Bn.ttea,) sodann auch ein tragbares 2"nd, gegen gleichbaldige haare Zahlung

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öffentlich an den Meistbietenden versteigt, und zwar der Anfang mit den Kramer­waaren und dem tragbaren Rind gemacht werden.

Da aber bei denen bisherigen Ver­steigerungen l( ohngeachtet dessen , daß alles baar bezahlt werden sollte,) doch das meiste schuldig geblieben worden ist, und sodann immer mir der größten Mühe herausgetrieben werden muste, wodurch die Arbeiten unnöthig vermehrt, die Be­endigung der Geschäften verzögert, und die Kosten derjenigen, welche versteigen ließen, vergrösert wurden; so wird hier­bei zugleich bekannt gemacht, daß sowohl bei dieser als bei allen künftigen Verstei­gerungen die ich halten werde, alles baar bezahltwcrden muß, oder daß wenigstens diejenige, bei denen man hierinn einmal eine Ausnahme macht, den Tag nach dem Verstrich, und zwar in der Stunde von 11 bis i2. an mich bezahlen, oder sich gefallen lassen, daß ihnen solches durch den Amtsdiener, dem sie seinen Gang mit z Kreuzer bezahlen mässen, abgefordert wird.

Giessen den iteii Febr. 1806.

Dietz.

.2) Mittwochs den 5ten Febr., Nach­mittags um 2 Uhr, soll die dem Müller Frey zugehörige Gänsemühl bei Wlsseck, bestehend in einem Mühlenbau mit zwei Gangen, einer Scheuer, einem Stall und 128 Ruten n Sch. Garten bei der Mühl, von welch lezterem jährlich 2 si. 14 Alb. 4 Pfenn. Zins zur Landgräfl. Kellerei ge­geben wird, öffentlich und gegen gleich- baldige baare Zahlung an den Meistbie­tenden versteigt werden. Man macht sol­ches allen Kauflustigen zu dem Ende be­kannt, damit solche vorher die Mühle in Augenschein nehmen, und sodann an dem anberaumten Termin in des Landgräfl.

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