Es muß diese Regel vornemlich bei Erziehung der Jugend geübt werden, daß derselben ja nicht bekannt werde, maö über die gewöhnlichen und wahren Bedürfnisse ist. Ueberhaupt ist eine kluge Erziehung der Jugend daß untrüglichste Milte!, die Welt in kurzem wieder frugal zu machen. Denn weder Gesetze noch Vernunftschlusse sind stark genug, ein Damm gegen den ein gerissenen Luxus zu seyn. Gewohnheit geht über beide. Und wie hart es seyn wurde, einem Kinde dasjenige zu entziehen, avas es schon als ein nvthwendiges Gut hat kennen gelernt; so ist es Thorheit, einem Kinde dasjenige aus eingebildeter Liebe und Zärtlichkeit zu geben, was es nicht bedarf, und keinesweges hart, ihm dasselbe zurück zu halten.
Der gegenseitige Fehler geht bei vielen von der Wiege an, und dauert bis in das späteste Alter. Man wiegt ein Kind, daß es nicht weinen möge, und giebt ihm dadurch schon,ein Bedürfnis mehr, als die Natur erfoderte, welche zu stillen manche nützliche und nothige Arbeit versäumt wird, und manche zur Ruhe bestimmte Stunde der Nacht aus- geopfert werden muß. Man kaust dem Kinde allerhand Spielzeug, damit es äusser der Wiege spielen könne, welches gemeiniglich in wenig Stunden zerschlagen und zernichtet ist, da doch das ganze Leben eines solchen Kindes noch ein Spiel ist, und alles was ihm vorkömmt, diesen Trieb befriedigen könnte. Wie oft habe ich ein Kind in der Wiege ganz zu- srieden lachen, und mit seinem eigenen Fuse oder Fingern spielen sehen , die es wechselsweise in den Mund steckte? Man lehret ein Kind gar frühe Tbee, Coffee und Zucker, auch Leckerbissen kennen. Der Vater ist liebreich, welcher von jeder Reise oder nach jeder kleinen Abwe-
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fentidt dem Kinde einig- Zuckeexlatzche» mitbringt, da die Amme den von einer Rabenarr zu seyn glaubt, der dies alles dem Kinde zu reichen verbietet, und dagegen gesunde Suppen von Milch und Wasser, oder von Wasser und Weck vor- schreibt. . ,.
(Der Verfolg künftig.)
A- V ***
Bekanntmachungen.
I) Ein Logis ist auf dem Selzers- weg zu verlehnen, bestehend in Z Stuben, 2 Kammern, i Küche, r verschUstje- nen Keller und Holzplaz, wie auch ^heil. an einer Waschküche Es kann auch zu 2 Logis eingetheilt, und sogleich bezogen werden. Ausgeber dieses sagt bei wem.
2) Ein Logis, bestehend in drei heizbaren Zimmer, wovon zwei auf die Strafe, das dritte aber in den Hof gehet, nebst einer Küche, zwei Kammern , einem verschlossenen Keller, und verschlossenen Holzplaz, ist zu vermiethen, und kann im September bezogen werden. ^as Nähere bei Ausgebern.
3) 150 Gulden liegen gegen gerichtliche Sicherheit und gewöhnliche Zinsen zum Ausleihen parat. Den Eigenlhu- mer erfahrt man bei Ausgebern.
4) Neue Holländische Häringe habe ich erhalten, und sind bei mir zu bekommen das Stück a 8« i°* und 12 kr»
Heusler.
Gpttesdienft am 1. Septembr.
In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Professor Palmer. Nachmittags Herr Superintendent Müller.


