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Die Frugalität» (Verfolg.)
Der Frugale hat wenig und einfachs Bedürfnisse.
Der gegebene Begriff laßt nur natürliche nnd wahre Bedürfnisse zu. Und Liefe sind nicht so zahlreich und zusam- mengesezt, als das Vorurtheil es glaubt. Die Natur ist mit Wenigem vergnügt. Dies alte Sprichwort stimt mit der Re- Kel der christlichen Moral vollkommen Abe rein: Wenn wir Nahrung und Kleider haben; fv lasset unS begnügen. Hieraus lasset sich der Grund einsehen, warum xach meinem ersten Satze dem Frugalen
nichts fehlet.
Der Frugale hat inzwischen seine Bedürfnisse sowohl, als der Verschwender , und ich will nicht, daß man sich denselben als einen Wilden in den amerikanischen Wüsten vorstelle, der nichts bedarf, wenn er Schilf zur Hütte, und einige Kräuter, Früchte und Safte zur Nahrung hat. Reinlichkeit, Ordnung, Bequemlichkeit und eine Art des Wohlstandes, sind Dinge, welche die Natur verlangt. Nur das ist dem Frugalen eigen, daß seine Bedürfnisse d>e Bedurf- uisse der Natur und Wahrheit sind, nicht des Vornrtheils , der Einbildung, der Gewohnheit, und daß erj also weniger bedarf, als alle andere Menschen.
(DerVerfolg künftig.)
Edwtalcitaticm.
Nachdem der Landgräflich Hessische Skabsauditeur Vogt dahier den t/ten verflossenen Monates verstorben ist, vor feinem Tode aber noch eine gerichtliche letzte Willensdisposikion errichtet hat, und man nun zu wissen für nöthig findet, wer eigentlich die rechtmässigen Jntestat- erbkll gedachten Stghsgnditenrs Vogk
sind, und ob und inwieweit dieselbe etwa bei dem vorliegenden Testament Ansprüche auf dessen Verlassenschaft zu haben vermeinen, so werde» alle diejenige, welche auf die Verlassenschaft erwähnten Stabs- audlteur Vogts entweder ex jure here- ditatis oder ex quocunque alio.capite Ansprüche zu haben glauben, hierdurch vorgeladen , auf Donnerstag den gterr April d. I. entweder in Person , oder durch hinlängliche Bevollmächtigte vor dahiefigem Brigade-Gericht zu erscheinen, sich der Eröffnung und Publikation des von dem verstorbenen Stabsaudtteur Vogt errichteten Testaments zu gewärtigen , nnd ihre etwaige Ansprüche auf dessen Versassenschaft in dem anberaunr- ten Termin so gewiß au - und auszusüh- ress, als sie sonsten damit nicht mehr werter gehört, sondern nach Inhalt des Testaments weiters fürgeschritten werde.
Giessen den 4ten März 1805.
Landgr.Hess. Brigade-Gericht daselbst.
Bekanntmachungen.
x) Montags den 8teu April Morgens ioUhr, soll auf dahiesigem Rath- Haus das von dem verstorbenen Zollve- reiter Wittich zurückgelassene Wohnhaus, welches hinter dem Stockhaus gegen dem Leinweber Hillgard über, und neben des Schuhmacher Königs Stall gelegen ist, öffentlich an den Meistbietenden versteigt werden. Liebhaber dazu können sich daher allda ein findet», und nach Gefallen mitbieten. Giessen den 2§ten März »805.
Dietz.
2) Nachdeme die Nathschöff Vetz- bergers Wittib dahier, freiwillig entschlossen ist, nachstehende Güterstücke, als:
1) 1 Morgen 8 Ruten Acker auf der Warth, neben Johann Philipp Müller nnd Hrn. Rathschöff Kempf.
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