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Nachricht»
Es toirb die bereits bestehende Der« ordnung, dcß alle fremde hier eintreffende Personen, welche bei Anverwand- ren oder Bekannten sich aufhalten, von denjenigen, von welchen sie aufgenomc men werden, schriftlich «»gezeigt werden sollen, hierdurch nochmalen bekannt gemacht, und zugleich bei 5 fl. Strafe verordnet, daß jedermann ohne Ansehen des Standes eine fchnfiliche Angabe der dei ihm lvgirenden Fremden andenThor- schreiber am Walltbor jedesmal einschi» cke.n solle. G'effen den 24U113itl 1805,
Landgrafl. Hessische Polizeideputation daselbst.
Bekanntmachungen.
Dk'ieniqe, welche an den Nachlaß des verlebten Hofapotheker Wiedmer datier, eine gegründete Anforderung Haden , sollen solche a dato binnen z Wochen bei Unterzeichnetem einreichen , nach Ablauf dieser Frist aber sich gewärtigen, daß solcher an. seine Behörde verabfolget werde. Giessen den i iten Jul. 1805.
L 0 eber, Regieruugs - Secretar.
2) Montag den ryten August Vormittags yUbr und folgende Tage, werden nachbemerkte von dem Chaisensabri- kanten Johann Heinrich Zimmermann von hier nach dem neuesten Geschmack gebaute Wagen, als:
ein ganz neuer noch nicht gebrauchter Phaeton,
ein ganz neues noch nicht gebrauchtes Caprivlek,
ein groser sechssitziger nicht ganz ausgebauter Landauer Wagen, ein viersitziger gebrauchter ditto,
desgleichen mehrere Wagenkasten und sämtliches zum Betriebe einer Chaisen- sabrik erforderliche Schmidt- Wagner - .und Sattler-Werkzeug, wie auch alle noch vorhandene Materialien, worunter sich besonders eine beträchtliche Anzahl Stahlfedern befindet, benebst übriger vorerwähntem Chaisenfabrikauten Zimmermann gehörigen fahrenden Haabe, als Bettung, Zinn, Schreinwerk rc., gegen baare Zahlung an den Meistbietenden in dem sogenannten alten Amrsgebaude öffentlich allhier versteigt werden.
Weilburg den zten Julii 1805.
Von Stadtschreiberei wegen. Sandberger.
3) Montags den $ren August Nachmittags um 2 Uhr soll in dem von dem verstorbenen Burger und Mezger Andreas Konrad Sack * zurückgelassenen Wohnhaus auf der Mausburg
1) einige Fässer Brandewein,
2) vhngefähr 5 Klafter Holz,
3) 20 Fässer,
4) mehrere Kannen, Bollen, Zuber, Eimer, zwei Wagen, einige Hackmesser, eine A^t, zwei Sägen , ein Schrotkasten, ein Handbeil, mehrere Fleischkrappen und andere dergleichen Sachen, sodann
Freitags den yten künftigen Monats Nachmittags um 2 Uhr in dem nemlichen Haus die aufdenen zurückgelassenen Gütern des besagten Andreas Konrad Sack stehende Früchte, und zwar
1) auf der Laiseheide ein Morgen Kartoffeln ,
2) daselbst 60 Ruten Gerst,
3- daselbst 60Ruten Kraut,
4) daselbst ein halber Morgen Kraut, Mökren und Bohnen,
5) hinter den Eichen bei Wisseck4O Ruten Gerst,
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