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v 2) Nachdem die Jüdin Esther, des Schntzjuden Joseph Samuel Katz 2te Ehefrau, dahier bei unterzeichnetem Landgrafl. Amt. die ausdrückliche Erklärung gethan, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben wolle, ipib sich für dessen allenfalls zu contrahirende Schulden nicht verbürge; so wird dieses hiermit zu Jedermanns Wissenschaft bekannt gemacht, damit diejenige, welche mit erfagtem Juden Joseph Samuel Katz in Handlungsverkehr rretten, sich darnach zu bemessen haben,
Langgönö am ryten Mai 1805. Landgräfl Hess. Justizamt das.
C. G. von Zange n.
3) In des Schutzjuden Eli Nathan Behausung zu Kirchgöns , ist in der Nacht vom 21. auf den 22ten dieses Monats durch gewaltsamen Einbruch neben mehrerem 'unbezeichneten Weiszeuch, Tischtüchern, Betttüchern, weisen Halstüchern, Weibs- und Manns Strümpfen, Manns- und Kinder - Hemder, auch 6. Weibshemder mit dem hebräischen Namen Jüdel bezeichnet, ein rothes seidenes und ein weisses Halstuch, mit blauen Blümchen, ein groser Weibsman- tel von englisch getuschtem Kattun, ein Rock und Mützchen von gelbem Kattun, sodann mehrere kattunene Röcke und Schürzen, 12. flache Teller nebst einem Cuppenkumpf von euglischeitt Zinn, diebischer Weise entwendet worden.
Nachdem nun daran gelegen, daß diese schändliche Thatbandlung entdeckt werde, so werden alle Ortsobriakeiten und andere Behörden geziemend ersucht, auf diejenige, welche mit dergleichen Sachen handeln, und sich wegen dieses Diebstahls verdächtig machen, ein wachsames Auge zu halten, solche allenfalls' arre- kiren zu lassen, bei unterzeichnetem Amt
die Anzeige zu thun, und sich in jedem ähnlichen Fall des Reziprocums.zu gewärtigen. Lanagöns am 23. M8i 1805.
Landgräfl. Hess. Justizamt dasi E. G. v. Zange n.
4) Man benachrichtigt hiermit das Publicum, daß Montggs den toten dieses und die folgenden Täge, Nachmittags halb zwey Uhr, in der Behausung des verstorbenen Herrn Professors Dr. Pofewitz, allerhand Hausgeräthschaften, namentlich eine schöne Commode, ein gutes Sofa, Stühle, Tische, Bänke, Schränke, zwei gross kupferne Waschkessel, und sonstige Sachen von Kupfer, Zinn und Eisen, öffentlich an die Meistbietende gegen baare Zahlung versteigert werden sollen.
Giessen, den itenJuni 1805.
-Oßwald.
5) Auf dem Celtersweg ist ein Logis in der zweiten Etage zu vermiethen, und ist täglich zu beziehen. Es besteht in z heizbaren Zimmern, wovon eins mit einem Alkoven versehen, Küche, einer Magdkannner und einer Kammer auf dem Speicher, einem besonder« Keller und verschlossenen Holzplaz. Auf Verlangen kann zu Anfang Augusts noch eine geräumige Stube und zwei Kammern auf dem Seitenbau dazu abgegeben werden. Das Nähere ist bei Ausgebern zu erfragen.
6) Ein Zimmer mit Mobilien für einen ledigen Herrn, ist in der Wallthor- strase zu vermiethen. Ausgeber flieht nähere Nachricht,
?) I" einem angenehmen Haufe, wo man in den Garten und auf die Strafe sieht, sind zwei gut meublirke Mit Ka- nape'ö versehene Stuben, 14 Tage nach
Johan-


