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deniNI an dieselbe- Jtr machen hahe-, wird hierzu eine Zeirfriss von vierzehew Tägen anberaumet-, sich diesfalls bei', dem dahiesigen Garnisonsgerichle zu mel­den^ im Eulftehungßfalle aber zu gewär­tigen , daß solche damit nicht mehr da­hier gehöret werden sollen., Giessen den 2Lren Nov. 1804.

Von Landgrafl. Garnisonsge- richts wegen.

Vogt, Stabsauditeur.

4) In Nro/716. auf dem Markt, sind zwei Stuben auf einem Gang, ein Stübchen unterm Dach, wie auch eine Kammer, Küche, Holzplaz, und eiu ver­schlossener Keller, zu vermiethen. Mit Anfang künftigen Jahrs 1805. kann die­ses Logis bezogen werden.

5) Bei mir ist Obstwein zu haben, die Maas für 12 kr. über feie Strafe.

Daniel Plank, auf dem Kreuz.

6) Es wird eine Weibsperson gesucht von gesezten Jahren und in Haushal- tungswissenschaft erfahren. Eine Herr­schaft, die von hier ins Anspachische rei­set, wünscht eine solche Person. Sie kann einen Koffer, auch ein Bett mitnehmen. Nähere Auskunft bei Ausgebern.

7) Denen hiesigen Gastwkrthen macht man hierdurch bekannt, daß nach der Art des von dahiesiger Landgräst. Poli- zeidepntation ihnen Angegangenen gedenk- ten Rapports, welche sie künftighin stakt der zeither eingeschiklen geschriebenen Nacht- Zettel von denen bei lhnen logiren- den Fremden , jeden Tag einzuschicken ha­ben, solche Rapports in der Schröderischen Kanzleibuchdrnkkerei, das Buch a 30 fr. zu haben sind.

-inkaung dieser Theilchm des Luftkreis und also der Himmel blau.

(DerVerfolg künftig. Z

Bekanntmachungen-

O Bei Landgrast. Polizeideputatiom ist fürgekommen^ daß viele der hiesigem Einwohner die auf den >Ltubenofen be- Endliche Aufsätze vow Aiegeln, oder so-- genannte Kachelofen,, nicht auspntzen und vom Ruß reinigen liessen« Da nun hierdurch leicht FeuerSgefahr entstehen kann , und wenigstens die Stadt durch Feueriärmen öfters in Schrecken und Un­ruhe versetzet wird, so wird hierdurch ie- dermann erinnert, von Zeit zu Zeit alle dergleichen Aufsätze auf den Stubenöfen, so wie die blecherne Röhren gehörig rei­nigen zu lassen, indem demienigen, der nicht befolgen wird, wenn durch ei­nen solchen Ofen Feuer auskommen sollte, eine nachdrückliche Strafe angesezt und deshalb gar keine Entschuldigung ange­nommen werden wirb- Giessen den i2ten Nvv. 1804.

Landgräst. Hessische Polizeide­putation daselbst.

xg) Da mit dem künftigen Monate die ZeitungSpränumeranon zu Ende ge­het , so ersucht man das geehrte Publi­kum die Bestellungen fürs nächste halbe Jahr längstens bis zur Mitte des De- cembers zu machen, damit die Zeitun­gen gehörig verschrieben werden können; gegenfallv aber es sich selbst zuzurechnen, wenn Nachbestellungen nicht gleich mit dem Anfänge des Jahrs befriedigt wer­den. Glessen am 22ten Nov 1804.

Landgräst. Hessisches Postamt.

3) Da bei der Berichtigung der da­hiesigen Nachlassenschaft des verstorbe­nen Herrn Obrist von Buseck zu wissen uölhig ist, ob jemand noch eine Anfor-