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Bekanntmachungen.
i) Nachdem ans beschehene unter- thanigste Anzeige, daß seit einiger Zeit vieler Muthwillen mit Legung von Kanonen - Schlägen verübt worden, zu Abstellung dieses Unfugs und Vorbeugung der daraus zu befürchten stehenden Folgen, Sereniffunus gnadigst zu verordnen sich bewogen gefunden haben, daß
I. das Legen solcher Kanonen-Schläge in der Stadt oder Ort selbsten von der Behörde mit einem Civilarrest von 8« bis 14. Tagen bei schmaler Kost und Versagung des Zutritts zu dem Arrestanten bestraft —
II. bei besonders aggravirenden Umstanden dem Ermessen des Richters, so- thanen Arrest auf 4. bis 6. Wochen zu erkennen und zu erstrecken überlassen seyn — und
III. bei jedem Wiederholungsfall die Strafe immer doppelt angesezt werden solle;
als wird solches auf ekngelangten höchsten Befehl zu jedermanns Nachricht und Warnung hierdurch bekannt gemacht.
Giesen den 2oten Oct. 1804.
Landgrafiich Hessische Regierung daselbst.
2) Nachdeni der hiesiger Burger und Kürschner, Johann Christoph Lippmann, eine sein Ver>nögen weit übersteigende Schuldenlast conrrahirr, dieserkhalden der förmliche Concursprozeß erkannt werden müssen, als werden alle diejenige, so an erfaßten Lippmann eine gegründete Forderung zu haben vermeinen, hiermit vorgeladen, bei hiesigem Stadtamt in dem auf Mittwoch den yten November ad liquidandmn et certandum prio- ritate anberaumten Termin so gew,s zu erscheinen, ihre Forderungen anzubringen , und richtig zu stellen, auch nach Befinden de prioritate zu handeln, als
sonsten sie mit ihren Ansprüchen auf die Concursmasse gänzlich abgewiesen zu werden , sich ohnsehlvar zu ^gewärtigen haben. Glessen den itenOclvr. 1804.
Laudgräst. Hess. Staotamt das.
R a y ß.
3) Da bei Landgrast. Hess. Stadtamt, des in den Schutz hieher gnadigst recipirten Juden Isaac Simons Ehefrau, Sprintz, die Erklärung gegeben , daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschast- lichen Handel treiben, vielmehr m An-
"9 öer von dic>em contrahirt werdenden Schulden sich ihre weibliche Rechts- wvbllHaren ausdrücki 1 ch vorbehaIreu wolle, so wird jolches zu jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht, damir die>e- nige, welche sich mir ersagtem Juden Isaac Simon in Handelsverkehr einlass fcn wollen, ihre Maasregelu darnach nehmen können. Giessen den i^teuOcro- ber 1804.
Laudgräst. Hess. Ctadtamt das. R a y ß.
4) Da es zur Dertheikung des von dem verstorbenen Burger und Metzger Balthasar Malkomesius Zurückgelastcnen Vermögens nöthlg ist, daß
i) dessen zurückgelassenes auf der Mausburg Nro.554. neben denen Sei, lermeister Konrad und Jakob Berger gelegenes Wohnhaus nebst der dazu gehörigen und in der Sonngaß stehenden Scheuer, sodann
2) dessen Feldgüter, und zwar
2gRut. 1 Sch. Garten am untersten Riegelpsad, neben Jeremias Jakob Mathias, zehndfr.
I M. zc>R. 3 Sch. Acker auf der Oberau , neben Daniel Plank und Philipp Moriz Schiefer , giebt 3 1/4 Mst. nied. zur Kellerei, zehndfr.
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