Ausgabe 
3.11.1804
 
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Bekanntmachungen.

i) Nachdem ans beschehene unter- thanigste Anzeige, daß seit einiger Zeit vieler Muthwillen mit Legung von Ka­nonen - Schlägen verübt worden, zu Ab­stellung dieses Unfugs und Vorbeugung der daraus zu befürchten stehenden Fol­gen, Sereniffunus gnadigst zu verord­nen sich bewogen gefunden haben, daß

I. das Legen solcher Kanonen-Schläge in der Stadt oder Ort selbsten von der Behörde mit einem Civilarrest von 8« bis 14. Tagen bei schmaler Kost und Versagung des Zutritts zu dem Arrestan­ten bestraft

II. bei besonders aggravirenden Um­standen dem Ermessen des Richters, so- thanen Arrest auf 4. bis 6. Wochen zu erkennen und zu erstrecken überlassen seyn und

III. bei jedem Wiederholungsfall die Strafe immer doppelt angesezt werden solle;

als wird solches auf ekngelangten höch­sten Befehl zu jedermanns Nachricht und Warnung hierdurch bekannt gemacht.

Giesen den 2oten Oct. 1804.

Landgrafiich Hessische Regie­rung daselbst.

2) Nachdeni der hiesiger Burger und Kürschner, Johann Christoph Lippmann, eine sein Ver>nögen weit übersteigende Schuldenlast conrrahirr, dieserkhalden der förmliche Concursprozeß erkannt wer­den müssen, als werden alle diejenige, so an erfaßten Lippmann eine gegründete Forderung zu haben vermeinen, hiermit vorgeladen, bei hiesigem Stadtamt in dem auf Mittwoch den yten November ad liquidandmn et certandum prio- ritate anberaumten Termin so gew,s zu erscheinen, ihre Forderungen anzubrin­gen , und richtig zu stellen, auch nach Befinden de prioritate zu handeln, als

sonsten sie mit ihren Ansprüchen auf die Concursmasse gänzlich abgewiesen zu wer­den , sich ohnsehlvar zu ^gewärtigen ha­ben. Glessen den itenOclvr. 1804.

Laudgräst. Hess. Staotamt das.

R a y ß.

3) Da bei Landgrast. Hess. Stadt­amt, des in den Schutz hieher gnadigst recipirten Juden Isaac Simons Ehefrau, Sprintz, die Erklärung gegeben , daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschast- lichen Handel treiben, vielmehr m An-

"9 öer von dic>em contrahirt werden­den Schulden sich ihre weibliche Rechts- wvbllHaren ausdrücki 1 ch vorbehaIreu wolle, so wird jolches zu jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht, damir die>e- nige, welche sich mir ersagtem Juden Isaac Simon in Handelsverkehr einlass fcn wollen, ihre Maasregelu darnach nehmen können. Giessen den i^teuOcro- ber 1804.

Laudgräst. Hess. Ctadtamt das. R a y ß.

4) Da es zur Dertheikung des von dem verstorbenen Burger und Metzger Balthasar Malkomesius Zurückgelastcnen Vermögens nöthlg ist, daß

i) dessen zurückgelassenes auf der Mausburg Nro.554. neben denen Sei, lermeister Konrad und Jakob Berger ge­legenes Wohnhaus nebst der dazu gehö­rigen und in der Sonngaß stehenden Scheuer, sodann

2) dessen Feldgüter, und zwar

2gRut. 1 Sch. Garten am untersten Riegelpsad, neben Jeremias Jakob Mathias, zehndfr.

I M. zc>R. 3 Sch. Acker auf der Ober­au , neben Daniel Plank und Philipp Moriz Schiefer , giebt 3 1/4 Mst. nied. zur Kellerei, zehndfr.

1/2 M.