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bere ober liegen an Wegen, oder cs gehen gar Fnhrwege und Fußsteige darüber her. Diese werden oftmals überschritten, und mehrere Wege nebenher gemacht. Dadurch wird viel Gras vernichtet und verdorben , und es ist solches eine über alle Maaße lästige Servitut.
Noch schlimmer ist es, wenn Fahrwege neben einer solchen Wiese hinlau- fen. Denn bei tiefen Wegen suchen die Fuhrleute gerne den Hartern Boden der Wiese, und beschädigen solche durch Pferde und Wagen.
(Fortsezzung folgt.)
Ediktalvorladung.
Da der hiesige Burger und Sonnen- wirth Georg Melchior Becker, eine sein Vermögen weit übersteigende Schuldenlast contrahiret, und daher der förmliche Konkurs erkannt werden müssen : so wer- ben alle diejenige, so an denselben eine gegründete Forderung zu haben glauben, hierdurch öffentlich vorgeladen, dahier bei Oberaml in dem ad liquidandiun auf künftigen
Freytag den srjten August anberaumten Termin Vormittags yUhr zu erscheinen, ihre Forderungen anzug^- ben, auch nach Befinden über die Priorität zu handlen , unter der Bedeutung, daß diejenige, welche alsdann nicht erscheinen, nachmals nicht weiter gehöret, und mit allen Ansprüchen auf die Kon- -kursmaffe abgewiesen zu werden, sich vhnfehlbar zu gewärtigen haben.
Giesen den 22tenJulii 1803.
Fürst!. Hess. Oberamt das.
Bekanntmachungen.
i)Freyrag den stcn August Morgens 10 Uhr soll auf dahiesigem Rathhaus,
das den Gebrüder Kiefer Faber zustehende Wohnhaus in der Ringmauer, neben Moritz Ludwig Wirth und Matthaus Möhls Wittwe, Schuldenhalden öffentlich an den Meistbietenden gegen baute Zahlung verstrichen werden, so hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird. Giesen den yrenJulii 1803.
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.
2) Nachdeme der Ritterwirth Philipp Magnus Becker entschlossen ist, das in der Miethe habende Gasthaus zum Ritter, auf der Mausburg, auf die 4 Iahr^ so er noch die Pachtung besitzet, anderwärts an den Meistbietenden zu verleihen, wozu Termin auf Freitag den 2yten dieses, Morgens ro Uhr, auf dahiesigem Rathhauö anberaumer worden, als können diejenige, welche Lüften haben diese 4 jährige Pachtung zu übernehmen , sich alsdann einfinden , und die weitere Bedingungen vernehmen. Giesen den 22ken Julii 1803.
Fürst!. Hess. Oberamt das» Rayß.
3) Nachdem die zweite Ehefrau deS in dem Fürstl. Schutz stehenden Juden Michael Bär dahier, Mammel, bey Amt die ausdrückliche Erklärung gethan, daß sie mit ihrem Manne keinen gemeine schastlichen Handel treiben, und sich in der Hinsicht ihre weibliche Rechtswohl- thaten Vorbehalten wolle; so wird dieses mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht, daß diejenige, welche mit erwähntem Juden Michel Bär in Handelsverkehr tretten, sich darnach zu bemessen haben.
Langgönö am ZtenJulii 1803.
Fürst!. Hessisches Juftizamt das.
C. G. v. Zangen.
4) Drey-


