Ausgabe 
9.7.1803
 
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) III ( ö

Rthlr., oder auch nach Beschaffenheit der Umstände mit Gefängnis, Zucht­haus- oder LeibeSstrafe, und ohne daß sich die Contravenienten hierunter eines Nachlasses zu getrosten haben, geahn­det werden.

Wornach sich alfo unterthanigst zu achten, und zu dem Ende diese Unsere Verordnung zu jedermanns Nachricht und Nachachtung nicht allein öffentlich gewöhnlicher Weise, sondern auch von denen Kanzeln zu publiciren; insbeson­dre aber wird Unfern Beamten, Adli- cben und andern Gerichts-Vorgesezten zur Pflicht gemacht, auf deren Gelebung die fleisigste Sorge zu tragen , auch die Schnltheisen und Orts -- Vorstehere ge- messenst anzuweisen , daß solche durch die Tag- uud Nachtwachen auöfvrschen las­sen , wo gehechelt werde, sodann beson­ders diejenigen , von welchen eine Sorg­losigkeit hierunter zu befürchten stehet, thetls selbsteu visitiren, theils visitiren lassen, uud so fort ohne den mindesten Verzug alle Ordnungswidrige Faste, so bald sie solche in Erfahrung bringen,.bei Vermeidung scharfer Ahndung jedesmal Hel Amt anzeigen.

Darmstadt den io. December 1791.

Ludewig L.

Bekanntmachungen»

1) Dienstags den uten Julii Nach­mittags halb 2. Uhr sollen in des ver­storbenen Burger und Beckermcister Adoloh Seips Behausung auf dem Markt, allerhand Hausrats) und Klei­dungsstücke öffentlich an den Meistbie­tenden gegen baare Zahlung verstrichen werden, so hierdurch zur Nachricht be­

kannt geinacht wird. Giessen den 2ten Julii 1803»

Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.

2) In Lieb stehen bei dem Hofschnud Ludwig drei viersitzige, ganz bedeckte, tu völlig brauchbarem Stand sich befindende Ehaisen, worunter ein beinahe ganz neuer mit gelbem Plüsch inwendig be­schlagener Staatswagen sich befindet, sodann ein zweisitziger halbbedeckrer, mit rothem Plüsch inwendig beschlagener Phaidon, billigen Preises zu verkaufen. Liebhaber wenden sich unmittelbar mt obengenannten.

3) Dreyhundert Gulden werden ge­gen gewöhnliche Zinsen und hinläng­liche gerichtliche Sicherheit zu lehnen gesucht. Ausgeber giebt nähere Nach­richt.

4) Ganz frische gute Häringe, das Stück zu 6 und 8 kr., sind zu haben, bei

I. M. Piftor, an der Kühgaß.

5) Endesunterzeichneter macht hier­mit einem geehrten Publikum bekannt, daß er Montags den igren Julii als Br,gade - Bote nach Westphalen, von hier wieder abgehe; er empfiehlt sich hier­durch allen denjenigen, welche bis zu dieser Zeit Bestellungen oder Briefe da­hin abzuschicken haben, und verspricht zugleich die beste und accurateste Bestel­lung. Glessen den 8ten Julii 1803.

« Reitz,

ehemaliger Musketier bei dem 2ten Bataillon Regiment Landgrafs,

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