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Rthlr., oder auch nach Beschaffenheit der Umstände mit Gefängnis, Zuchthaus- oder LeibeSstrafe, und ohne daß sich die Contravenienten hierunter eines Nachlasses zu getrosten haben, geahndet werden.
Wornach sich alfo unterthanigst zu achten, und zu dem Ende diese Unsere Verordnung zu jedermanns Nachricht und Nachachtung nicht allein öffentlich gewöhnlicher Weise, sondern auch von denen Kanzeln zu publiciren; insbesondre aber wird Unfern Beamten, Adli- cben und andern Gerichts-Vorgesezten zur Pflicht gemacht, auf deren Gelebung die fleisigste Sorge zu tragen , auch die Schnltheisen und Orts -- Vorstehere ge- messenst anzuweisen , daß solche durch die Tag- uud Nachtwachen auöfvrschen lassen , wo gehechelt werde, sodann besonders diejenigen , von welchen eine Sorglosigkeit hierunter zu befürchten stehet, thetls selbsteu visitiren, theils visitiren lassen, uud so fort ohne den mindesten Verzug alle Ordnungswidrige Faste, so bald sie solche in Erfahrung bringen,.bei Vermeidung scharfer Ahndung jedesmal Hel Amt anzeigen.
Darmstadt den io. December 1791.
Ludewig L.
Bekanntmachungen»
1) Dienstags den uten Julii Nachmittags halb 2. Uhr sollen in des verstorbenen Burger und Beckermcister Adoloh Seips Behausung auf dem Markt, allerhand Hausrats) und Kleidungsstücke öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verstrichen werden, so hierdurch zur Nachricht be
kannt geinacht wird. Giessen den 2ten Julii 1803»
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.
2) In Lieb stehen bei dem Hofschnud Ludwig drei viersitzige, ganz bedeckte, tu völlig brauchbarem Stand sich befindende Ehaisen, worunter ein beinahe ganz neuer mit gelbem Plüsch inwendig beschlagener Staatswagen sich befindet, sodann ein zweisitziger halbbedeckrer, mit rothem Plüsch inwendig beschlagener Phaidon, billigen Preises zu verkaufen. Liebhaber wenden sich unmittelbar mt obengenannten.
3) Dreyhundert Gulden werden gegen gewöhnliche Zinsen und hinlängliche gerichtliche Sicherheit zu lehnen gesucht. Ausgeber giebt nähere Nachricht.
4) Ganz frische gute Häringe, das Stück zu 6 und 8 kr., sind zu haben, bei
I. M. Piftor, an der Kühgaß.
5) Endesunterzeichneter macht hiermit einem geehrten Publikum bekannt, daß er Montags den igren Julii als Br,gade - Bote nach Westphalen, von hier wieder abgehe; er empfiehlt sich hierdurch allen denjenigen, welche bis zu dieser Zeit Bestellungen oder Briefe dahin abzuschicken haben, und verspricht zugleich die beste und accurateste Bestellung. Glessen den 8ten Julii 1803.
« Reitz,
ehemaliger Musketier bei dem 2ten Bataillon Regiment Landgrafs,
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