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Welches sämtlichen BrandweinZapfer zur Beobachtung und Nachricht mit dem Bedeuten bekannt gemacht wird, daß gleichwie durch die vorangeführte Einrichtung ihr Gesuch um Erhöhung der Taxe im Allgemeinen sich von selbften erledige, und so wie gebeten worden, nicht statt finde, sie vor der Hand damit ab- und auf die Beobachtung der vorgedachten Vorschrift lediglich verwiesen werden. Giessen den -roten Febr. 1802.
Fürst!. Hessische Polizei-Deputation daselbst.
2) Montags den 8ten Marz Nachmittags 2 Uhr, soll in des verstorbenen Eisenkrämer Adolph Fletts Behausung in der Wallthorstrase, Waitzen, Korn, Gerste, Erbsen, ohngefähr 80 Centner Heu, Stroh, zwei frischmelkende und • eine tragbare Kuh, zwei Schaafe, sodann eine Färber-Mange, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, so hierdurch bekannt gemacht wird. Giesen den 24ten Febr. 1802.
Fürst!. Hess. Oberamt das. R a y ß.
3) Nachdeme die Kinder des verstorbenen Burger und Knopfmacher, Philipp Henrich Kathrein, freiwillig entschlossen sind,
r) ihr Wohnhaus in der Wallthorstrase, neben Daniel Steinberger, undMa- mel Gottschalk,
2) t/4 Morg 36 Rut. Garten rechts ' dem Wissecker Weg, neben Johannes Wittemann, und Georg Ludwig Schmidts W'ttwe,
3) 26 Rut. 8 Sch Garten auf dem Sand, neben Adolph Flett und Jost , Magel fen. gelegen, öffentlich an den Meistbietenden verstreichen zu lassen, zu dem Ende Termin auf
Mittwochen den zten Marz Morgens 10 Uhr auf dahiesigem Rathhaus anberaumet worden, als wird solches hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht. Giesen den löten Febr. 1802.
Fürftl. Hess. Oberamt das. Nayß.
4) Nachdeme die Kinder des verstors denen Burger und Eisenhändler Johann Adolph Flett, ihrer Auseinandersetzung halben, freiwillig entschlossen sind, ihr ererbtes Wohnhaus, an der Ringmauer, neben Weinwirth Loos und Balthasar Möhl, nebst der auf dem Burggraben stehenden Scheuer, öffentlich an den Meist» bietenden verstreichen zu lassen, wozu Termin auf Dienstag den yten März, Nachmittags 3 Uhr, in deS Hrn. Dber- burgermeifter Buschen Behausung anbe- räumet worden, so wird dieses hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht. Giesen den 22ten Febr. 1802.
Fürst!. Hess. Oberamt das. R ay ß.
5) Nachdem die Ehefrau deS in den dahiesigen Fürst!. Schutz aufgenom- menen Juden Herz Löb, Jüdin Henne! , auf geschehenen Vorhalt die ausdrückliche Erklärung gethan , daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben und sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre Rechts- wohlthaten sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit bekannt gemacht, damit diejenigen, welche mit ersagtem Juden Herz Löb in Handelsverkehr treuen , sich darnach zu benehmen wissen. Langgöns am i2ten Februar 1302.
Fürst!. Hess. Justiz-Amt' daselbst.
C. G» v c n Zangen.
6) Mit


