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„em ungeeichts Gefase gefunden werden, oder einer auf andre Weise einer Contra- vention sich schuldig mache, derselbe sich einer harten Strafe, wie auch allenfalls nach Befinden der Confiscat'on und Zerschlagen der Gefäse zu gewärtigen habe. Giessen den rytenJuni 1802.
Fürst!. Hessische Pol.zer - Deputation daselbst.
<2) Da zu Bestimmung der, durch das Loos zu entscheidenden Ordnung, in welcher das, im Jahr 1792, unter Ez-- vromission derer löblichen Landstande, rum Behuf Fürstlicher Kriegs-Kasse, aufgenommenen Herrschaftlichen Capi- tals von 600,000 fl., in den nächst bevorstehenden io Jahren jährlich mit 60, ooo fl. an die refpedbve Herrn ^nteres- fenten wieder abgetragen werden soll, von der Landständischen Obereinuelmnrey zu Giesen, Termin auf den izten Julii dieses Jahrs, Vormittags um 9 Uhr auf dem'Rathkaus zu Giesen anberaumr worden ist; so wird dieses zu sämtlicher Interessenten Wissenschaft, zu dem Cube bekannt gemacht, damit dieselbe nach ihrem Gefallen der Ziehung beywohnen können. ,
Uebrigens werden die Interessenten, von dem Erfolg der Ziehung durch den Landstandischen Obereinnehmer Pfaff zu Giesen, Nachricht erhalten,
Darmstadt den 15tfit Juni igo?.
Fürstlich Hessisches Kriegs-Collegium daselbst.
3) Nachdem Friedrich Schäfer und dessen Ehefrau von Hausten Fürst!. Amts Hürtenbcrg, vor einigen Jahren nach Holland gegangen und mehrere Schulden, jedoch nur ein geringes solche zu dezahlen unzureichendes Vermögen hinterlassen, jene Gläubiger aber auf ihre Befriedigung dringen; als werden sämmt-
liche unbekannte Gläubiger des Friedrich Schäfers von Hausten, so wie auch der erwähnte Friedrich Schäfer und dessen Ehefrau editialiter hiermit vorgeladen, jene um ihre Forderungen in dem auf den itenSept. l. I. anberaumten Termin bei Vermeidung der Ausschlicstung gehörig zu liquidiren, diese aber, um im gedachten Termin ebenfalls zu erscheinen, ihre Rechtszuständigkeiten zu wahren, gegenfalls aber sich zu gewärtigen , daß das vorhandene Vermögen rechtlicher Ordnung nach unter die Gläubiger vertheilt werde. Langgöns bei Giesen am i^cn Juni 1802.
Fürst!. Hess. Justizamt Huttenberg
C. G. von Zangen.
4) Nachdeme nochmaliger Termin zum Verstrich des dem Burger und Kramer Leonhard Runckel zugehörigen Hauses auf dem Selzersweg, neben Jeremias Constanz, auf Mittwochen den zo. dieses, Morgends 10 Uhr, ans dahiesigem Rathhaus anberaumet worden, als wird solches zur Nachricht hierdurch bekannt gemacht. Giessen den igten Juni 1802. Fürst!. Hess. Oberamt das.
Rav ß.
5) Bei dem Schutzjuden Süßkind allhier sind folgende Früchte: Waizen, das Achtel ä 14 fl., Korn, das Achtel ä 12 fl. zu haben. Auch erbietet er sich halbe Achtel hiervon zu verkaufen.
6) Ich bin gesonnen mein Wohnhaus, Hof, zwei Keller, ein Brennhaus, mit oder ohne Brennerei, Scheuer, Stall, nebst z Schweinstallen, aus freier Hand zu verkaufen. Liebhaber können sich bei mir melden
Magnus, auf dem Markt am Rathbaus.
Gor-


