Ausgabe 
26.6.1802
 
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em ungeeichts Gefase gefunden werden, oder einer auf andre Weise einer Contra- vention sich schuldig mache, derselbe sich einer harten Strafe, wie auch allenfalls nach Befinden der Confiscat'on und Zer­schlagen der Gefäse zu gewärtigen habe. Giessen den rytenJuni 1802.

Fürst!. Hessische Pol.zer - Depu­tation daselbst.

<2) Da zu Bestimmung der, durch das Loos zu entscheidenden Ordnung, in welcher das, im Jahr 1792, unter Ez-- vromission derer löblichen Landstande, rum Behuf Fürstlicher Kriegs-Kasse, aufgenommenen Herrschaftlichen Capi- tals von 600,000 fl., in den nächst be­vorstehenden io Jahren jährlich mit 60, ooo fl. an die refpedbve Herrn ^nteres- fenten wieder abgetragen werden soll, von der Landständischen Obereinuelmnrey zu Giesen, Termin auf den izten Julii die­ses Jahrs, Vormittags um 9 Uhr auf dem'Rathkaus zu Giesen anberaumr wor­den ist; so wird dieses zu sämtlicher In­teressenten Wissenschaft, zu dem Cube bekannt gemacht, damit dieselbe nach ih­rem Gefallen der Ziehung beywohnen können. ,

Uebrigens werden die Interessenten, von dem Erfolg der Ziehung durch den Landstandischen Obereinnehmer Pfaff zu Giesen, Nachricht erhalten,

Darmstadt den 15tfit Juni igo?.

Fürstlich Hessisches Kriegs-Colle­gium daselbst.

3) Nachdem Friedrich Schäfer und dessen Ehefrau von Hausten Fürst!. Amts Hürtenbcrg, vor einigen Jahren nach Holland gegangen und mehrere Schul­den, jedoch nur ein geringes solche zu dezahlen unzureichendes Vermögen hin­terlassen, jene Gläubiger aber auf ihre Befriedigung dringen; als werden sämmt-

liche unbekannte Gläubiger des Friedrich Schäfers von Hausten, so wie auch der erwähnte Friedrich Schäfer und dessen Ehefrau editialiter hiermit vorgeladen, jene um ihre Forderungen in dem auf den itenSept. l. I. anberaumten Termin bei Vermeidung der Ausschlicstung gehö­rig zu liquidiren, diese aber, um im ge­dachten Termin ebenfalls zu erscheinen, ihre Rechtszuständigkeiten zu wahren, ge­genfalls aber sich zu gewärtigen , daß das vorhandene Vermögen rechtlicher Ord­nung nach unter die Gläubiger vertheilt werde. Langgöns bei Giesen am i^cn Juni 1802.

Fürst!. Hess. Justizamt Hutten­berg

C. G. von Zangen.

4) Nachdeme nochmaliger Termin zum Verstrich des dem Burger und Kra­mer Leonhard Runckel zugehörigen Hau­ses auf dem Selzersweg, neben Jere­mias Constanz, auf Mittwochen den zo. dieses, Morgends 10 Uhr, ans dahiesi­gem Rathhaus anberaumet worden, als wird solches zur Nachricht hierdurch be­kannt gemacht. Giessen den igten Juni 1802. Fürst!. Hess. Oberamt das.

Rav ß.

5) Bei dem Schutzjuden Süßkind allhier sind folgende Früchte: Waizen, das Achtel ä 14 fl., Korn, das Achtel ä 12 fl. zu haben. Auch erbietet er sich halbe Achtel hiervon zu verkaufen.

6) Ich bin gesonnen mein Wohnhaus, Hof, zwei Keller, ein Brennhaus, mit oder ohne Brennerei, Scheuer, Stall, nebst z Schweinstallen, aus freier Hand zu verkaufen. Liebhaber können sich bei mir melden

Magnus, auf dem Markt am Rathbaus.

Gor-