Ausgabe 
26.6.1802
 
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Einige Denkwürdigkeiten des iZteir Jahrhunderts, die nicht vergessen zu werden verdienen.

(Verfolg.)

X722. S. vaillant stirbt. Der Ban von Herrnhut nimmt seinen An­fang. Rußland nimmt nicht ohne Wi­derspruch der andern Potentaten den Kai­ser - Titel an. ( Noch im Jahr 1736« wurde die Wittwe des Landgrafen Frie­drichs mit der gebissenen Wange von dem Magistrat zu Prag mit dem Titel Ercellenz beehrt.

1723. Ein Comet. Man fängt in Deutschland zuerst im Hannöverischen an, die Menschenblattern einzuimpfen.

1724. Die ersten deutschen Jntelli- genzblatter erscheinen zu Hamburg. Im folgenden Jahre zu Hanau. D. Hof­mann in Halle entdeckt den Bitterbron­nen in Sedlitz. Die Ausgabe der sämt­lichen Werke des berühmten Huygens ( nat. 1629. denat. 1695. ) nimmt ihren Anfang. » Sie erschienen bis 1728 in vier Quartbänden. Er zeigte, zuerst: statt der bisherigen künstlichen und für die Astronomen unbrauchbaren Uhren, gleich­förmiger gehende Pendeluhren zu verfer­tigen \ trug zuerst die Theorie der Fern- röhre und Mikroscope gründlich und aus­führlich vor, gab durch seinen Kosmo- cleorus lange Jahre hernach Veranlas­sung zu Fontenelles dialogues für la pluralite des mondes, entdeckte den Ming des Saturns, den vierten und größten Trabanten dieses Planeten, und verfertigt sich alle nöthigen Instrumente selbst. Er hatte aus dem Satz: daß die Schwere der Körper gegen den Aeqna- tor zu abnehme, gefolgert, daß die Erde keine vollkommene Kugel seyn könne, son- dern an dem Aequator etwas erhöht, und hingegen an den Polen eingedrückt seyn

müsse, welche Schlüsse, so wie die des Newtons, Cassini 1691 bestätigte.

1725-, Die Kunst in Glas zu atzen, welche Gchwahnhard zu Nürnberg schon 1670 kannte, wird bekannt. Messer- schmid kommt zurück.

(Fortsezzung folgt.)

Bekanntmachungen.

1) In Betreff des Eichens der Ge- fäse beim Verzapfen des Getränks ist nunmehro die Einrichtung getroffen wor­den, daß statt des bisherigen Plombi- ren der Bouteillen , solche durch den Gla­ser Mosebach, als welcher hierzu beson­ders eidlich verpflichtet worden, mit ei­nem L. bezeichnet werden sollen.

Zuforderst sollen nun dergleichen Ge- fase dem Marktmeister gebracht, von dem­selben geeichet und besiegelt werden, wel­cher sofort solche dem Glaser Mosebach zustellcn wird, wobei bestimmt worden, daß dem Marktmeister für seine Bemü­hung von jedem Stück 2 Heller, dem Glaser Mosebach hingegen für eine grüne Bouteille 1 fr. utib für eine weisse Bvu- teille oder ein Glas zu zeichnen 2 Heller bezahlt werden müsse.

, Den sämtlichen hiesigen Gast- Wein- Bier- und Brandweinwirthen wird die­ses nun hierdurch bekannt gemacht, mit dem Anfügen , in Zeit 8 Tagen ihre sämtliche Bouteillen und Glaser aufvor- bemeldete Weife eichen und zeichnen zu lassen , sodann bei Vermeidung nach­drücklicher Strafe keiner andern als ge­eichter mit einem L. bezeichneter Gefase beim Verzapfen des Getränks sich zu be­dienen , wobei ferner bekannt gemacht wird, daß nach Verlauf von 8 Tagen so wie auch in der Zukunft die strengste Vi­sitationen angestellet, und wenn bei ei­

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