Ausgabe 
23.1.1802
 
Einzelbild herunterladen

) 14

Ueber die Redakt: aus dem Stege­reife (z. B. «den ).

Wir hören so oft die Worte: aus dem Gtegereife. Ihr Gehalt, die Be­deutung davon ist uns völlig bekannt wir wissen, was sie sagen wollen. Aber nicht so allgemein bekannt möchte die Art und weise seyn, wie diese Redart entstanden ist , wie diese Worte zu dem in ihnen liegenden Sinne gekommen sind.

Für junge Freunde der Deutschen Sprache (und es ist Pflicht des Deut­schen, der Deutschen Sprache Freund zu seyn ) wird hier das mitgetheilt, was Moritz grammatisches Wörterbuchs der Deutsch. Sprache über jene Nedart sagt.

Stegercif (Stegreif) sollte eig. Steigereif heißen, so wie auch das e Wegfällen, und Steigreifgesprochen und geschrieben werden sollte. Man versieht darunter einen Reif, der durch einen Riem an denv Satte! befetligt^ tfi, um das Pferd besteigen, und die Füße darin ruhen lassen zu können. In früher» Zei­ten hatte der Reif die Gestalt eines Rings, und bestand, wie noch gegen­wärtig bei den gemeinen Polen, Lit- thauern und Russen, aus einem bloßen Riem oder starkem Stricke. In der Folge, wo Lieser Reif eine verbesserte Gestalt an- nahm, litt auch der Rahme eine Aende- rung, und ging in Stergbiegel (Steig­bügel) über, weil das Wort Biegel (von Biegen) den Begriff des Halskrei­ses in sich faßt. Die Redart: aus dem Stegereife, soll heißen: m der Eil, auf der Stelle, ohne großen Zeitauf­wand. Die Entstehung derselben ist in den Deutschen Ritterzeiten zu suchen, wo ein Ritter bei einem ihm aufsioßenden Abenteuer sogleich vom Pferde stieg, und jenes bestand. Dieß geschah recht eig.

aus dem Stegereife, d. h. ans dem Ste­gereife vom Pferde herabsteigend. Da nun bei diesen Streifereien alles mit Eil­fertigkeit geschah, fo gönnte dieß sehr leicht auf ähnliche Fälle, wo etwas ohne Vorbereitung, ohne lange Besin­nung, ohne Zeitverlust abgemacht wer­den sollte, angewendet werden, und so jene sprichwörtliche Redart entstehen. Ehemals pflegte man zu sagen: sich von dem Stegereife nähren, d. h. vom Straßenraube leben.

Bekanntmachungen. '

i) Da des vor kurzem in den Fürst­lichen Schutz nach Giessen rezipnten Ju­den Salomon Kaufmann Ehefrau bey Oberamrdie ausdrückliche Erklärung ge­geben , wie sie mit ihrem Ehemann kei­nen gemeinschaftlichen Hande! treiben, und in Ansehung der von ihm contrahirt werdenden Schulden sich ihre weibliche Rechtswohlthaten vorbehalten wolle, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit ersagtenr Salomon Kaufmann in Handelsverkehr tritt, sich darnach benehmen könne.

Giessen den raten Januar 1802.

Fürst!. Hess. Oberamt allda.

2) Da des vor kurzem in den Fürst­lichen Schutz nach Wissek rezipirten Ju­den JonaS Katz Ehefrau bey Oberamt die ausdrückliche Erklärung gegeben, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemein­schaftlichen Hande! treiben, und sich in Ansehung der von ihm contrahirt wer­denden Schulden ihre weibliche Rechts­wohlthaten Vorbehalten wolle, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt ge­macht, damit jeder, der mit erjagtem Jonas Katz in Handelsverkehr tritt, sich darnach benehmen könne.

Giessen den i2tcn Januar 1802.

Fürst!, Hess. Oberamt allda.

3) Da