Ausgabe 
12.6.1802
 
Einzelbild herunterladen

) 95 (

sen Fallen schlechterdings nicht eher als -is sie von der einschlägigen Regierung die Erlaubnis dazu erhalten haben, und nicht länger als auf so lange es ihnen bewilligt werden wird, sich irgend e«ne Erhöhung der Pvst-Tare für sich anzu­maßen, widrigenfalls ein jeder, der sich einer solchen Ungebühr schuldig macht, in eine ohnnachlassige Strafe von 50 Rthlr. für jeden einzelnen Contraven- tionsfall verfällt.

5) Wollen Wir in denen drei oben berührten Tar-Lrhöhuugs-Fällen von respective 15, zo und 45 kr. für das Pferd in gleichem Verhältnis, für das Post- Fuhrwerk, dessen sich etwa die Reisende bedienen möchten, eine Erhöhung von respective einer, zwey und drey Quarr über die sonst gewöhnliche Tare jedes­mal billig statt finden lassen.

6) So oft sich der Fall ereignet, dass einer Unserer Posthalter unter Beilegung der erforderlichen Zeugnisse um eine Ta>- Erhöhung nachsuchet, und die Bewilli­gung hierzu vorschriftsmäßig erhalten ha­ben wird, soll derselbe jedesmal die,e schriftlich erhaltene Bewilligung in dem PosthauS zu Jedermanns Wissenschaft öffentlich anschlagen, und sich damit ge­gen die, von Reisenden etwa der Tare wegen erregt werdende Anstände mit Be­scheidenheit gehörig hierzu legirimiren.

Wir befehlen demnach gnädigst, dass vorstehender Unserer Verordnung aufS genaueste uachgelebet werden soll, und machen es Unfern nachgesetzten Regie­rungen, auch Ober - und Unterbeamten zur Psticht für deren pünkliche Beobach­tung zum Besten des reisenden Publi- kums nnd besserer Aufnahme Unserer in­ländischen Posten gehörige Sorge zu tragen. Darmstadt den 16, Febr. 1802.

Bekanntmachungen. ,

1) Dienstags den 22ten Juni, Mor­gens io Uhr, soll auf dahiesigem Rath- Haus der vom verftorbeuen Burger und Perukenmacher Christian Konrad Feger hinterlassene Garten, von 29 Ruten 10 Schu, auf dem Gartfeld, neben Joh. Jacob Feger und Feldwebel Kummer, öffentlich an den Meistbietenden verstri­chen werden, so hierdurch bekannt ge­macht wird. Giessen den 10. Juni 1802.

Fürst!. Hess. Oberamt das. R ayß.

2) Es ist höchsten Orts verordnet worden, daß die Hypotheken - Bücher des AmtS Oberroßbach erneuert werden sollen.

In Gemasheit dieses Befehls und des ertheilten Auftrags, werden alle die­jenigen , welche gerichtliche Pfand-Ver­schreibungen , über Güter im Amte Ober­roßbach besitzen, aufgefvrdcrt, diese Verbriefungen bei dem Stadtschreiber Georg Heinrich Bingmann zu Oberroß­bach in Urschrift gegen Empfang- schein und die Versicherung der Aurucl- gabe zur Prüfung und Eintragung in die neuen Hypotheken - Bücher, einzu- Itefeni oder die Urschriften demselben wenigstens vorzuzeigen und beglaubte Abschrift davon zuzusiellen, und dieses uinj so gewisser binnen drei Monaten a dato zu befolgen, als sie sonst thres Pfandrechts verlustig seyn sollen.

Cleeberg den i4ten Mai 1802*

Ex Coinmiffione, Minnigerode.

Gottesdienst am iz. Juni.

In der St. Pancratiuskirche. Mor­gens Herr Professor Palmer. Nachmit­tags Herr Superintend. Müller.

In der Vnrgkirche. Morgens Herr Super!ntendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff.

Mor-