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sen Fallen schlechterdings nicht eher als -is sie von der einschlägigen Regierung die Erlaubnis dazu erhalten haben, und nicht länger als auf so lange es ihnen bewilligt werden wird, sich irgend e«ne Erhöhung der Pvst-Tare für sich anzumaßen, widrigenfalls ein jeder, der sich einer solchen Ungebühr schuldig macht, in eine ohnnachlassige Strafe von 50 Rthlr. für jeden einzelnen Contraven- tionsfall verfällt.
5) Wollen Wir in denen drei oben berührten Tar-Lrhöhuugs-Fällen von respective 15, zo und 45 kr. für das Pferd in gleichem Verhältnis, für das Post- Fuhrwerk, dessen sich etwa die Reisende bedienen möchten, eine Erhöhung von respective einer, zwey und drey Quarr über die sonst gewöhnliche Tare jedesmal billig statt finden lassen.
6) So oft sich der Fall ereignet, dass einer Unserer Posthalter unter Beilegung der erforderlichen Zeugnisse um eine Ta>- Erhöhung nachsuchet, und die Bewilligung hierzu vorschriftsmäßig erhalten haben wird, soll derselbe jedesmal die,e schriftlich erhaltene Bewilligung in dem PosthauS zu Jedermanns Wissenschaft öffentlich anschlagen, und sich damit gegen die, von Reisenden etwa der Tare wegen erregt werdende Anstände mit Bescheidenheit gehörig hierzu legirimiren.
Wir befehlen demnach gnädigst, dass vorstehender Unserer Verordnung aufS genaueste uachgelebet werden soll, und machen es Unfern nachgesetzten Regierungen, auch Ober - und Unterbeamten zur Psticht für deren pünkliche Beobachtung zum Besten des reisenden Publi- kums nnd besserer Aufnahme Unserer inländischen Posten gehörige Sorge zu tragen. Darmstadt den 16, Febr. 1802.
Bekanntmachungen. ,
1) Dienstags den 22ten Juni, Morgens io Uhr, soll auf dahiesigem Rath- Haus der vom verftorbeuen Burger und Perukenmacher Christian Konrad Feger hinterlassene Garten, von 29 Ruten 10 Schu, auf dem Gartfeld, neben Joh. Jacob Feger und Feldwebel Kummer, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, so hierdurch bekannt gemacht wird. Giessen den 10. Juni 1802.
Fürst!. Hess. Oberamt das. R ayß.
2) Es ist höchsten Orts verordnet worden, daß die Hypotheken - Bücher des AmtS Oberroßbach erneuert werden sollen.
In Gemasheit dieses Befehls und des ertheilten Auftrags, werden alle diejenigen , welche gerichtliche Pfand-Verschreibungen , über Güter im Amte Oberroßbach besitzen, aufgefvrdcrt, diese Verbriefungen bei dem Stadtschreiber Georg Heinrich Bingmann zu Oberroßbach in Urschrift — gegen Empfang- schein und die Versicherung der Aurucl- gabe — zur Prüfung und Eintragung in die neuen Hypotheken - Bücher, einzu- Itefeni — oder die Urschriften demselben wenigstens vorzuzeigen und beglaubte Abschrift davon zuzusiellen, und dieses uinj so gewisser binnen drei Monaten a dato zu befolgen, als sie sonst thres Pfandrechts verlustig seyn sollen.
Cleeberg den i4ten Mai 1802*
Ex Coinmiffione, Minnigerode.
Gottesdienst am iz. Juni.
In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Professor Palmer. Nachmittags Herr Superintend. Müller.
In der Vnrgkirche. Morgens Herr Super!ntendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff.
Mor-


