Einzelbild herunterladen

** ) 47 (

Bekanntmachungen.

i) Nachdeme Johann Wilhelm Fa- beks Erben freiwillig entschlossen finb, nachstehende Feldstäcker, als

i) 1/4 Morg. 14 Nut. Acker, stoßt auf den Fluthgraben am Crofdorftr Weg, neben Conrad Simon,

2) 1/4 Morg. Zl Nut. 9 Sch. Acker am Wiesmarer Weg, neben Johann Conrad Simon,

o) 3/4 M. 8 Nut. zSch. Acker am Var- ä resgraben, neben Johannes Henkel, 4) lzfRut. 6 Sch. in den mittelsten Schiesgraben, neben Conrad Simon, öffentlich an den Meistbietenden verstrei­chen zu lassen, wozu Termin auf Mitt­wochen den LZten dieses, Morgens io Uhr auf dahiesigem Rathhans anberau- met worden, dieses wird zu jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht«

Giesen den 12. Marz 1801.

Fürst!« Hess. Oberamt dass

R a y ß,

2) Mittwochen den LZten dieses, Morgens io Uhr, soll auf dahiesigenr Rathhaus 1/4 Morgen 2 Nuten Garten am langen Steg, neben Postverwalrer Kempf und Kirschner Liebmann, so dem verstorbenen Kramer Stein zugehörig ge­wesen , öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verstrichen werden, so hierdurch zur Nachricht bekannt ge­macht wird« Giesen den 12. März 1801« Fürst!. Hess. Oberamt dass

Rayß.

3) Mittwochen, den iren.April, Morgens um ioUbr, soll auf dahiesigem Rathhaus ein Viertelmorgen Garten un­ter den neuen Eicheugarten, zwischen Johannes Balthasar Franz dem jüngern und einem Stgdtschulstück gelegen, wor­

auf jährlich 27 9(16. Grundzins -uf baS hiesige Rathhaus hasstet, und ist Stadt- Guth, jedoch erblich, auch contribuabel, weil aber der Grundzins das Steuer- Capital absorbirt, so kann nach dermali- gem Satz keine Contribution und Ver- willigungsgeld daraufgesetzet werden; so­dann ein Viertelmorgen Grabland unter den Eichen, zwischen benanntem Johann Balthasar Franz und dem Schneider Kro- kel belegen, wobei bedungen worden, daß der Eigenthümer die Farth zwischen diesem, und dem Justus Balthasar Franz gehörigen Stück liegen lassen solle, auch hassten 27 Alb. als Grundzins znm Stadt- Äeraria darauf, und ist contribuabel, welche beide Stücke der verstorbenen Frau Obristin von Glökner gehörig gewe­sen , durch Eudesunterzeichneten gegen baare Bezahlung an den Meistbietenden verstrichen werden, welches hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird.

Giessen, den 20tenMarz 1801« Ouvrier,

Regicrungs - Advokat«

4) Mittwochenden itenApril, Mor­gens io Uhr, soll auf dahiesigem Rath- Hans das vo^l dem verstorbenen Burger und Kramer Johann Conrad Stein hin­terlassene Wohnhaus, nebst Scheuer und Stallung, auf dem Neuenweg, neben dem Wirthshans znm goldnen Löwen, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verstrichen werden, so hiermit zur Nachricht, bekannt gemacht wird« Giesen den 18« Marz 1801«

Fürst!. Hess. Ob er amt dass R a p ß,

5) Diejenige, welche bei dem verstor­benen Judenvorsteher, Simon Levi, Sa­chen in Versatz gegeben haben, sollen solche in Zeit z Wochen cinlösen, gegeu- fallö sich gewärtigen, daß die Pfander nach