*— ) 3
Bleichplatz, und baucht sie auf die angegebene Art, mit der Lauge ans dem dritten, und nach andern 6 Tagen aus dem vierten Aescher. Sind diese Laugen gleichfalls entkräftet, so behandelt man sie wie die beiden erstern. Ist nun die Waare viermal gebaucht, und dreimal anfden Bleichplatz gelegt worden, sowird sie fast weis seyn. Um sie ganz weis zn erhalten, baucht man sie abermals, mit der geklarten und zu gut gemachten Lange ans den Laugenfassern. Aber jezk erhalt die Waare von der dritten Bauche an, jedesmal nur eine Lauge. Nun können die zweimal zum Bauchen gebrauchten Laugen wieder gereinigt und geklärt, oder auf Pottasche benuzt werden.
(Fm-tsezzung folgt.)
Bekanntmachungen.
i) Aur Herstellung und Handhabung einer guten Ordnung im hiesigen Polizei- Fach/sollen noch zwei ueue Polizeidiener angenommen werden.
Es sind dazu Leute von mittleren Jahren, guter Gesundheit, erprobter Treue, Rechtschaffenheit und Thärigkeit erforderlich.
Die jährliche Besoldung eines Poll- zeidieners bestehet
i) in 85 st- baar Geld,
2) drei Achtel Korn,
3) ein Viertel von den Citations- Gebühren ,
4) einem Drittel von den Strafen derjenigen Vergehen, die er selbst an- zeigt, und
5) empfangt er alle 3 Jahre eine vollständige Montur.
Diejenige, welche diese Stelle zu übernehmen Lüften tragen, und sich nut glaubhaften obrigkeitlichen 3 ugnissen versehen können, daß sie vorgedachie Qualitäten besitzen, Habeft sich in Zeit von 3 Wochen bei dahiesig Fürst!. Polizei - Depu
tation gebührend anzumelden, und darauf das weitere zu erwarten.. Signatum Giessen den ig-ten Februar 1801.
Fürst!. Hess. Polizei-Deputation das.
2) Montags den 2Zten dieses, 91»$5 mittags halb 2Uhr, sollen in des Burger und Kramer Rühls Behausung dessen Waarenlager, an Tücher, Sitze,. Kattune, N.effeltucl), Spitzen, Bänder, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, welches hiermit bekannt gemacht wird. Giessen den yten Februar
Fürst!.'Hess. Oberamt das. R ä y ß.
3) Nachdeme Johann Peter Appel von Hartmannshain , unterzeichneten Fürstk. Oberamts, eine fein Vermögen weit übersteigende Schuldenlast contra- Hirt hat, und deshalb von Fürst!. Rc- gierung zu Giesen die Eröffnung des Con- curses verordnet worden; so werden sämtliche, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des gedachten Johann Peter Appel hierdurch vorgeladen, so gewiß in dem zur Liquidation auf
Mittwoch den i8tenMarz !. I. anberaumten Termin, Morgens 8 Uhr, entweder in Person oder durch 1 mlänglich bevollmächtigte Anwälde vor unterzeichnetem Fürst!. Oberamt zu erscheinen, ihre ans irgend einem Grund an den Gemein- schnldner habende Forderungen rechtlicher Ordnung nach anzngeben und klar zu stellen, auch zugleich in Ansehung der Priorität das Nöthigfindende vorzubrin- gen, als sie im Nichterscheiuungsfall mit ihren Ansprüchen von dieser Eoncurs- masse ausgeschlossen werden sollen.
Nidda den 6ien Febr. I8or.
Fürst!. Hess. Oberamt Lißberg dahier. StB, Heß.
4) Da


