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Bleichplatz, und baucht sie auf die an­gegebene Art, mit der Lauge ans dem dritten, und nach andern 6 Tagen aus dem vierten Aescher. Sind diese Laugen gleichfalls entkräftet, so behandelt man sie wie die beiden erstern. Ist nun die Waare viermal gebaucht, und dreimal anfden Bleichplatz gelegt worden, sowird sie fast weis seyn. Um sie ganz weis zn erhalten, baucht man sie abermals, mit der geklarten und zu gut gemachten Lange ans den Laugenfassern. Aber jezk erhalt die Waare von der dritten Bauche an, jedesmal nur eine Lauge. Nun kön­nen die zweimal zum Bauchen gebrauch­ten Laugen wieder gereinigt und geklärt, oder auf Pottasche benuzt werden.

(Fm-tsezzung folgt.)

Bekanntmachungen.

i) Aur Herstellung und Handhabung einer guten Ordnung im hiesigen Polizei- Fach/sollen noch zwei ueue Polizeidiener angenommen werden.

Es sind dazu Leute von mittleren Jahren, guter Gesundheit, erprobter Treue, Rechtschaffenheit und Thärigkeit erforderlich.

Die jährliche Besoldung eines Poll- zeidieners bestehet

i) in 85 st- baar Geld,

2) drei Achtel Korn,

3) ein Viertel von den Citations- Ge­bühren ,

4) einem Drittel von den Strafen der­jenigen Vergehen, die er selbst an- zeigt, und

5) empfangt er alle 3 Jahre eine voll­ständige Montur.

Diejenige, welche diese Stelle zu überneh­men Lüften tragen, und sich nut glaub­haften obrigkeitlichen 3 ugnissen versehen können, daß sie vorgedachie Qualitäten besitzen, Habeft sich in Zeit von 3 Wo­chen bei dahiesig Fürst!. Polizei - Depu­

tation gebührend anzumelden, und dar­auf das weitere zu erwarten.. Signatum Giessen den ig-ten Februar 1801.

Fürst!. Hess. Polizei-Deputa­tion das.

2) Montags den 2Zten dieses, 91»$5 mittags halb 2Uhr, sollen in des Bur­ger und Kramer Rühls Behausung des­sen Waarenlager, an Tücher, Sitze,. Kattune, N.effeltucl), Spitzen, Bänder, öffentlich an den Meistbietenden verstri­chen werden, welches hiermit bekannt gemacht wird. Giessen den yten Februar

Fürst!.'Hess. Oberamt das. R ä y ß.

3) Nachdeme Johann Peter Appel von Hartmannshain , unterzeichneten Fürstk. Oberamts, eine fein Vermögen weit übersteigende Schuldenlast contra- Hirt hat, und deshalb von Fürst!. Rc- gierung zu Giesen die Eröffnung des Con- curses verordnet worden; so werden sämt­liche, sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des gedachten Johann Peter Appel hierdurch vorgeladen, so gewiß in dem zur Liquidation auf

Mittwoch den i8tenMarz !. I. anberaumten Termin, Morgens 8 Uhr, entweder in Person oder durch 1 mlänglich bevollmächtigte Anwälde vor unterzeich­netem Fürst!. Oberamt zu erscheinen, ihre ans irgend einem Grund an den Gemein- schnldner habende Forderungen rechtlicher Ordnung nach anzngeben und klar zu stellen, auch zugleich in Ansehung der Priorität das Nöthigfindende vorzubrin- gen, als sie im Nichterscheiuungsfall mit ihren Ansprüchen von dieser Eoncurs- masse ausgeschlossen werden sollen.

Nidda den 6ien Febr. I8or.

Fürst!. Hess. Oberamt Lißberg dahier. StB, Heß.

4) Da