** ) 27 k *•
les Wasser, um rooPf. Waare, zwei dis dreimal gut und hinreichend mir der Lange zu bauchen, lbis 3 Theil Bükfalz enthalten. Es muß aber die Waid- Ball-Asche und der Brak erst gestampft oder gemahlen werden. Dann verfahrt man wie bei der Lauge mit Holzasche, und sezt auf jedes Pf. reines Bükfalz, welches man in ihnen gefunden hat, 3 Pf. frisch gebrannten Kalk zu. Auf 2 bis 320 Pf. Wasser nimmt man sodann i bis ro Pf. reines Bükfalz an. Nimmt man Pottasche, so löst man 4 bis 22 Pf. derselben in 2 bis 4ooPf. Wasser' auf, gie- set diese Auflösung in ein Faß, und sezk unter beständigem Umrühren 8 bis 50 Pf. zum dicken Brei gelöschten Kalk, in kleinen Portionen zu, wobei man von Zeit zu Zeit untersucht, ob die Lauge schon genug gekalkt ist, oder nicht, Zulezt lüst man den Kalk sich setzen, zapft die Lauge klar ab, langt den Rückstand noch mit etwas Wasser aus, und schöpft den Rest in einen leinenen Spitzbeutel, damitalle Lauge rein ablaufe, worauf inan den Rest herausnimckt, und auf einen Haufen bringt.
(Fortsezzung folgt.)
Bekanntmqchrrngen.
1) Samstags den 2i ten dieses, Morgens io Uhr, soll auf dakiesigem Rarh- hans das dem Burger und Kramer Friederich Rühl zustehende Wohnhaus samt Scheuer, an der Wallpförrer Strafe und Asterweg r Strafe gelegen, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden.
Giessen den zten Februar igor.
Fürstf. Hess. Oberamt das. Rayß.
2) Montags den 2Zten dieses, Nachmittags halb LUHr, sollen in des Bur
ger und Kramer Rühls Behausung dessen Waarenlager, an Tücher, Sitze» Kattune, Nesseltuch, Spitzen, Bänder, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, welches hiermit bekannt gemacht wird. Giessen den 9ten Februar 1801,
Furstl. Hess. Oberamt Vas« Rayß.
2) Da des kürzlich in den Fürst!. Schutz nach Giessen aufgenommenen Juden Simon Abrahams Ehefrau, Jüdin Feile, Key Oberamt die Anzeige gethan und erklärt hat, wie sie mit ihrem Ehe- manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und somit in Ansehung der von rinn etwa conrrahirt werdenden Schulden, sich ihre weibliche Rechtswobltha- fen Vorbehalten wolle, so wird diese- hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit gedachtem Juden in Handelsverkehr tritt, sich darnach benehmen könne.
Giessen den 16. Jan. igor, Fürst!. Hess. Oberamt allda.
zl Da des vor kurzem in den Fürst!« Schutz nach Wieffek aufgenommcnen Juden Juda Israel Levi nunmehrige Ehefrau, bey Oberamt die ausdrückliche Erklärung gegeben, daß sie mit ihrem Ehemann keiilen gemeinschaftlichen Handel treiben, und somit sich auch in Ansehung der von ihm etwa contrahirt werdenden Schulden ihre weibliche Rechtswohltha- ten Vorbehalten wolle, so wird dieses hierdurch öffenrlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit gedachtem Juden in Handelsverkehr tritt, sich darnach benehmen könne.
Giessen den 24. Jan. igor.
Fürst!» Hess. Oberamt allda.
4) Da


