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les Wasser, um rooPf. Waare, zwei dis dreimal gut und hinreichend mir der Lange zu bauchen, lbis 3 Theil Bükfalz enthalten. Es muß aber die Waid- Ball-Asche und der Brak erst gestampft oder gemahlen werden. Dann verfahrt man wie bei der Lauge mit Holzasche, und sezt auf jedes Pf. reines Bükfalz, wel­ches man in ihnen gefunden hat, 3 Pf. frisch gebrannten Kalk zu. Auf 2 bis 320 Pf. Wasser nimmt man sodann i bis ro Pf. reines Bükfalz an. Nimmt man Pottasche, so löst man 4 bis 22 Pf. der­selben in 2 bis 4ooPf. Wasser' auf, gie- set diese Auflösung in ein Faß, und sezk unter beständigem Umrühren 8 bis 50 Pf. zum dicken Brei gelöschten Kalk, in klei­nen Portionen zu, wobei man von Zeit zu Zeit untersucht, ob die Lauge schon ge­nug gekalkt ist, oder nicht, Zulezt lüst man den Kalk sich setzen, zapft die Lauge klar ab, langt den Rückstand noch mit etwas Wasser aus, und schöpft den Rest in einen leinenen Spitzbeutel, damitalle Lauge rein ablaufe, worauf inan den Rest herausnimckt, und auf einen Hau­fen bringt.

(Fortsezzung folgt.)

Bekanntmqchrrngen.

1) Samstags den 2i ten dieses, Mor­gens io Uhr, soll auf dakiesigem Rarh- hans das dem Burger und Kramer Frie­derich Rühl zustehende Wohnhaus samt Scheuer, an der Wallpförrer Strafe und Asterweg r Strafe gelegen, öffent­lich an den Meistbietenden verstrichen werden.

Giessen den zten Februar igor.

Fürstf. Hess. Oberamt das. Rayß.

2) Montags den 2Zten dieses, Nach­mittags halb LUHr, sollen in des Bur­

ger und Kramer Rühls Behausung des­sen Waarenlager, an Tücher, Sitze» Kattune, Nesseltuch, Spitzen, Bänder, öffentlich an den Meistbietenden verstri­chen werden, welches hiermit bekannt gemacht wird. Giessen den 9ten Februar 1801,

Furstl. Hess. Oberamt Vas« Rayß.

2) Da des kürzlich in den Fürst!. Schutz nach Giessen aufgenommenen Ju­den Simon Abrahams Ehefrau, Jüdin Feile, Key Oberamt die Anzeige gethan und erklärt hat, wie sie mit ihrem Ehe- manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und somit in Ansehung der von rinn etwa conrrahirt werdenden Schul­den, sich ihre weibliche Rechtswobltha- fen Vorbehalten wolle, so wird diese- hiermit öffentlich bekannt gemacht, da­mit jeder, der mit gedachtem Juden in Handelsverkehr tritt, sich darnach beneh­men könne.

Giessen den 16. Jan. igor, Fürst!. Hess. Oberamt allda.

zl Da des vor kurzem in den Fürst!« Schutz nach Wieffek aufgenommcnen Ju­den Juda Israel Levi nunmehrige Ehe­frau, bey Oberamt die ausdrückliche Er­klärung gegeben, daß sie mit ihrem Ehe­mann keiilen gemeinschaftlichen Handel treiben, und somit sich auch in Ansehung der von ihm etwa contrahirt werdenden Schulden ihre weibliche Rechtswohltha- ten Vorbehalten wolle, so wird dieses hierdurch öffenrlich bekannt gemacht, da­mit jeder, der mit gedachtem Juden in Handelsverkehr tritt, sich darnach beneh­men könne.

Giessen den 24. Jan. igor.

Fürst!» Hess. Oberamt allda.

4) Da