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neben Herrn Stallmeister Schott und Adolph Flett gelegen, öffentlich an den Meisthiktenden verstrichen werden , welches hierdurch zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht wird. Giesen den Zo. Ma»z i8oi. ^ss. Oberamt das.
R ay ß.
r) Nachdeme der Burger und Kramer Friedrich Faber, freiwillig entschlossen ist sei« Wohnhaus auf der Maus- dnrq/neben Balthasar Flett und Philipp Best, öffentlich an den Meistbietenden verstreichen zu lassen, zu dem Ende Termin auf Montag den izren dre|es, Nachmittags z Uhr, in des Hrn. Raths- schoss Ferbers Behausung anberaumet worden, als wird dieses zur Nachricht hierdurch bekannt gemacht. Giesen den 2ten April i8O1* u ,
Fürst!. Hess. Oberamt das. R a y ß.
6) Der verstorbene Gerichtsschöff, Burger und Strumpfweber Casimir Rumpf von hier hat so viele Schulden hinterlassen, daß sein Vermögen, diese »u bezahlen, nicht anreicht — und da noch viele Gläubiger von dessen auch längst ohne Rücklaffung einigen Vermö- verstorbenen Sohn, dem Burger Ludwig Rumpf dahrer vorhanden sind, welche Anspruch daran zu machen sich berechtiget glauben — auch die Wittib des besagten Ludwig Rnmpfkürzl'ch mit Tod abgegangen ist, und viele Schulden hinterlassen hat, — man denn zu Berichtigung dieser Schuldensachen, und Versuch der Güte, Termm auf Montag den neu künftigen Monats Jun. a,.be räumt hat; als werden sämtliche G'äu- biger von C'sim r Rumpf, und dessen Soh" Ludwig Rumpr , we che letztere tuf dessen Vaters Vermögen einen An
spruch zu haben vermeuien — fo wU von Ludwig Rümpfen Wittib, mit der Auflage oorgeladen, in belobten ^ernmt Morgens 8 Uhr in hiesig Fur,tl. Amt- ssanfe in Person, oder durch legitnnrrte Anwalde zu erscheinen, — Uwe Forderungen richtig zu stellen, — Erklärung wegen Versuch der Güte abzugeben, und in Entstehung derselben, über den Vorzug zu streiten, - im Nichterschet- nunqsfall aber sich der Ausschliessung von des Casimir Rumpfs, — und Ludwig Rümpfen Wittib Vermogensmassen zu gewärtigen.
Butzbach den zoten Marz iSor.
Fürst!. Hess. Amt daselbst.
L. Liebknecht.
7) Nachdente von der Fürst! Hessens Casselischen Regierung zu Marburg der Lieutenant von Milchling zu Trayß an der Lumda vorkommenden Umständen nach, pro prodtgo erklärt — und demselben der Amtsverwalter Strohmeyer zum Curatore perfonae beigegeben worden ; so wird Jedermann gewarnet, selbigem ohne Vvrwissen des Curatoris etwas zu borgen, oder sonst mit ihm zu contrahiren, Gestalten die von ihm geschlossene Contrakte für null und nichtig erklärt werden.
Sign. Giefen den i6tenMarz ißoi. Fürst!. Hess. Regierung das.
8> Die sämtliche roBände der deutschen Encyclopädie, in Folio gedruckt, welche bei Varrentrapp und Wenner in Frankfurt am Main herauskommt, und in sauber Pergament Rück und Ecken gebunden, find billigen Preises, und zwar nm i2v fl. Franks. Währung, folglich im Nachlaß von iß ft Pränumerations- Preises, und Verlust des Einbandes, bei
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