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bringen annoch richtig stehen, und Be­richtigung der etwa sich ergebenden De­fekten neue Hypolhekenbücher zu errich­ten ; so werden auf eingelangte Höhere Verordnung alle diejenige, welche aus den Dorffchaften des hiesigen Oberamts gerichtliche Schuldverlchreibungen haben, öffentlich aufgefordert, in Zeit von Z Mo­naten, deren einer für den ersten, einer für den zweiten, und einer für den drit­ten Termin peremtorie anberaumt wird, die in Händen habende Schuldverschrei­bungen bei dem Fürstlichen Amteverwe­ser GraveliuS dahier originalirer vvrzn- zeigen, und Abschriften davon und von den Unterpfändern zur weiteren jUnter- fnchung und Verfügung, auch iefp. Ein» tragung in die neue Hypothekenbücher einzugeben, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des bestimmten Termins diejenige, welche der Aufforderung fei» Genüge gethan, ihres Pfandrechts für verlustig werden erklärt werden , und künftighin nur die vorgezeigte und in die neue Hypothekenbücher eingetragene Schuldverschreibungen als gerichtliche Obligationen rechtliche Würkungen ha­ben sollen.

Wobei zugleich angefügt wird, daß in der bestimmten dreimonatlichen Frist, der Fürstliche Amtsverweser jeden Dien­stag, und Sonnabend, immer einheimisch feyn werde, somit an diesen Tagen da- N'othige frei demselben ejnzubrlngen seye. Gieserr den 4te» April 1801.

Fürstl. Hess. Oberamt das.

3) Freitag den lzten Mai, Morgens io Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus das dem Burger und Kramer Daniel Plank zustehende Wohnhaus auf dem Kreuz, neben demMezger Melchior Wal­dig, nebst entern in der Karharirrengasse stehenden Stall, öffentlich an den Meist-

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frietenbnr gegen 6<tütt Zahlung wrffrf» chen werden, welches hierdurch zu je­dermanns Nachricht bekannt gemacht wird. Giesen den 2zten April :8O1*

Fürstl. Hess. Oberamt das. Rayß.

4) Samstags den i6ren Mai, Mors gens io Uhr, soll auf dahiesigem Rath­haus das dem Burger und Mezger Mo­riz Balthasar Möhl zustehende Wohn­haus auf dem Kirchenplaz, neben Raths- schöffAßmus undKonrad Frechs Wittwe, Schuldenhalben öffentlich an den Meist­bietenden verstrichen werden, so hier­durch zur Nachricht bekannt gemacht wird. Giesen den 2gten April 1801.

Fürstl. Hess. Oberamt das. Rayß.

5. ) Diejenigen, welche aus der Bi-» bliothek des verstorbenen Regierungs» raths, Freyherrn von Senkenberg, Bü­cher geliehen haben, werden hierdurch gebeten , dieselben baldigst, gegen Rück- empfangdes darüber ausgestellten Schei­nes, dem Unterzeichneten einzuhändigen. Giesen den 1. Mal 1801.

Dr. Karl Grolman, yrd. Professor der Rechte und der v. Senkenberglschen Univer- sitats - Bibliothek Biblio­thekar.

6) Es sucht Jemand einige Dutzend grüne Halbmaas - Weinbouteillen zu kau­fen. Bei Ausgebern beliebe man die Anzeige davon nebst Bestimmnng deS Preises pro Dutzend, zu rhun.

Dienst 4 Anerbieten.

Ein Bedienter, der gute Zeugnisse hat, frisiren kann, und nut Garten-Ar­beit umzugehen weiß, wird von einem ledl-