bringen annoch richtig stehen, und Berichtigung der etwa sich ergebenden Defekten neue Hypolhekenbücher zu errichten ; so werden auf eingelangte Höhere Verordnung alle diejenige, welche aus den Dorffchaften des hiesigen Oberamts gerichtliche Schuldverlchreibungen haben, öffentlich aufgefordert, in Zeit von Z Monaten, deren einer für den ersten, einer für den zweiten, und einer für den dritten Termin peremtorie anberaumt wird, die in Händen habende Schuldverschreibungen bei dem Fürstlichen Amteverweser GraveliuS dahier originalirer vvrzn- zeigen, und Abschriften davon und von den Unterpfändern zur weiteren jUnter- fnchung und Verfügung, auch iefp. Ein» tragung in die neue Hypothekenbücher einzugeben, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des bestimmten Termins diejenige, welche der Aufforderung fei» Genüge gethan, ihres Pfandrechts für verlustig werden erklärt werden , und künftighin nur die vorgezeigte und in die neue Hypothekenbücher eingetragene Schuldverschreibungen als gerichtliche Obligationen rechtliche Würkungen haben sollen.
Wobei zugleich angefügt wird, daß in der bestimmten dreimonatlichen Frist, der Fürstliche Amtsverweser jeden Dienstag, und Sonnabend, immer einheimisch feyn werde, somit an diesen Tagen da- N'othige frei demselben ejnzubrlngen seye. Gieserr den 4te» April 1801.
Fürstl. Hess. Oberamt das.
3) Freitag den lzten Mai, Morgens io Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus das dem Burger und Kramer Daniel Plank zustehende Wohnhaus auf dem Kreuz, neben demMezger Melchior Waldig, nebst entern in der Karharirrengasse stehenden Stall, öffentlich an den Meist-
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frietenbnr gegen 6<tütt Zahlung wrffrf» chen werden, welches hierdurch zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht wird. Giesen den 2zten April :8O1*
Fürstl. Hess. Oberamt das. Rayß.
4) Samstags den i6ren Mai, Mors gens io Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus das dem Burger und Mezger Moriz Balthasar Möhl zustehende Wohnhaus auf dem Kirchenplaz, neben Raths- schöffAßmus undKonrad Frechs Wittwe, Schuldenhalben öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, so hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird. Giesen den 2gten April 1801.
Fürstl. Hess. Oberamt das. Rayß.
5. ) Diejenigen, welche aus der Bi-» bliothek des verstorbenen Regierungs» raths, Freyherrn von Senkenberg, Bücher geliehen haben, werden hierdurch gebeten , dieselben baldigst, gegen Rück- empfangdes darüber ausgestellten Scheines, dem Unterzeichneten einzuhändigen. Giesen den 1. Mal 1801.
Dr. Karl Grolman, yrd. Professor der Rechte und der v. Senkenberglschen Univer- sitats - Bibliothek Bibliothekar.
6) Es sucht Jemand einige Dutzend grüne Halbmaas - Weinbouteillen zu kaufen. Bei Ausgebern beliebe man die Anzeige davon nebst Bestimmnng deS Preises pro Dutzend, zu rhun.
Dienst 4 Anerbieten.
Ein Bedienter, der gute Zeugnisse hat, frisiren kann, und nut Garten-Arbeit umzugehen weiß, wird von einem ledl-


