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Es ist allgemein bekannt, wie sehr feit mehreren — besonders in den Kriegs- Jahren in hiesiger Stadt das Bettlen fo- wol von einheimischen als fremden Bettlern , nicht nur zur lauten Beschwerde des hiesigen Publikums, sondern auch selbst fremder Reisenden, überhand genommen gehabt. Daß hierzu die Zeit- Umstande, wo es nicht möglich gewesen, die bei einer zweckmäsigen Einrichtung thunliche und erforderliche Aufsicht zu halten, ja öfters nicht einmal an den Thoren auch nur einigermasen aufgesehen werden können, sehr viel und fast das meiste beigetragen, ist wohl nicht zu verkennen, allein auf der andern Seite ist denn doch auch nicht zu leugnen, daß jenem Bettlen um deswillen nicht ganz begegnet werden können, weil die Einnahme der Armen - Casse nicht so beschaffen gewesen, daß Nothleidende, welche auf eine christliche Beisteuer Anspruch haben , so, wie es die Pflichten der Menschenliebe erfordern, unterstüzt werden können, und dieserhalb dem Almosen- famken der einzelen einigermasen nachge- sehen werden müssen.
Unterzeichnete Deputation, welche sich vermög ihrer Obliegenheiten anfqe- fordert gesehen, dem bisherigen Betteln, nach nunmehr wieder eingetrettenen ruhiger» Zeiten durchaus abzuhelfen, und dieserhalb seit einiger Zeit sowol diesen Gegenstand, als die damit eng verbundene Armen - Anstalten und deren Verfassung in Beratung zu nehmen, hat dahero sich vor allen Dingen bemühet, nicht allein einen zuverlässigen Etat der bei einer angemessenen Verfassung der Arn,en - Anstalten zu bestreitenden jährlichen Erfordernissen festzusetzen, sondern auch die Mittel, solche bestreiten zu kön- «en, sicher zu stelle», und in dieser Ab
sicht bekanntlich vorhin schon jeden hie- slgen Einwohner aufgefordert, einen wöchentlichen Beitrag zur Armen - Casse freiwillig zuzusichern. Wie man zur Ehre der hiesig n Stadt allhier öffentlich zu bemerken Ursach hat, sind auch vorr dem de- weitem größten Theil der Einwohner solche Beiträge aufgeschrieben worden, welche die Absicht der Deputation thä- tig unterstützen , und der Erwartung derselben vollkommen entsprochen, allein bei mehreren ist denn doch auch wahrzunehmen gewesen, daß sie nur einen solchen Beitrag subscrlbii et, der mit ihren Vermögens - und sonstigen Umständen in keinem Verhältnis gestanden.
Da nun jeder Staats - Burger zu Unterstützung des Armnths nach seinem Vermögen beizut.ragen verbunden ist, und so wie es von der Polizei - und Armen- Deputation gefordert wird, die Einwohner. gegen alle Betteleien sicher zu stellen, die,elbe auch nach bekannter Verordnung berechtigt ist und seyn muß, von svlciM zu Erfüllung dieser Obliegenheit, eilten angemessenen Beitrag zu fordern, und wenn er nicht freiwillig gegeben wird, ihn sechsten zu bestimmen und einzutrei, den; so hat die Deputation sich gemüsi- get gesehen, bei denen, welche nur allzu- geringe Beiiräae zugesichert, sigche per, haltnismasig höaer zu setzen , und sonach ein allgemeines Regulativ zu entwerfen, wvrnach die Erhebung der wöchentlichen Beiträge künftighin geschehen solle.
, Dagegen aber hat man nun auch die Furkehr getroffen, daß künftighin alles Bettlen in den Häusern und auf der Strafe unterbleiben — und zn desto mehrerer Aufsicht, sodann Sicherstellung des Publicums gegen alles Bettlen noch 2 Polizeidiener, somit überhaupt 4, und zwar für jedes Quartier ein eigner, an- gestellet werden sötte.
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