Ausgabe 
7.2.1801
 
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lLst es t 8 Stunden itchen. Dann giest man diese arme Lauge auf die Alche in den zweiten so eben angestellten Aschen­faß, schüttet nach und nach gocroPf. Wasser hinzu, und macht so die Lauge des zweiten Fasses. Auf diese Art be­handelt man in der Folge alle Fässer, zu drei Mahlen. So wird nun der zweite Aufguß deS einen Fasses, der erste deS folgenden, der dritte Aufguß des vierten, der erste deS ersten Fasses, wenn dieses von Neuem gefüllt worden. Ist die Asche in jedem Faß dreimal ausgelaugt wor­den , so wird sie herausgenommen, und an einem trocknen Ort auf Haufen ge- bracht,

(Fortsezzung folgt.)

Bekanntmachungen.

i) Mittwoch den utenFebr. Mor­gens ioUf)r, soll auf dahiesigem Rath­haus das dem Burger und Mezgermei- sier, Adolph Sack, zuftehende, neben Peter Vogt belegene Wohnhaus, samt dazu gehörigen Stall, Schuldcnhalben öffentlich an den Meistbietenden verstri­chen werden. Giessen den 22ten Ja­nuar 1801

Fürst!. Hess. Oberarm das.

Rayß.

2) Samstags den arten dieses, Mor­gens 10U r, soll auf dahiesigem Rath­haus das d-m Burger und Kramer Frie­derich Rünl zustehende Wohnhaus samt Scheuer, an der Wallpfdrter Strafe und Asterweg r Strafe gelegen, öffent­lich an den Meistbietenden verstrichen werden.

Giessen den Zten Februar isoi.

Fürst!, Hess. Oberamt das.

Rayß.

g) Da des kürzlich in den Fnrsil. Schutz nach Giessen aufgenommenen Ju­den Simon Abrahams Ehefrau, Judin Feile, bey Oberamt die Anzeige gethan und erklärt hat, wie sie mit ihrem Ehe- manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und . somit in Ansehung der von ihm etwa contrahirt werdenden Schul­den , sich ihre weibliche Rechtswohltha- ten vorbehalten wolle, so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, da­mit jeder, der mit gedachtem Juden rtt Handelsverkehr tritt, sich darnach beneh­men könne.

Giessen den l6. Jan. 1801.

Fürst!. Hess. Oberamt allda.

4) Da deö vor kurzem in den Fürsts. Schutz nach Wiessek aufgenommenen Ju­den Juda Israel Levi nunmehrige Ehe­frau , bey Oberamt die ausdrückliche Er­klärung gegeben, daß sie mit ihrem Ehe­mann teilten gemeinschaftlichen Handel treiben, und somit sich auch in Ansehung der von ihm etwa contrahirt werdenden Schulden ihre weibliche Rechtswohltha- teu Vorbehalten wolle, so wird vieles hierdurch öffentlich bekannt gemacht, da­mit jeder, der mit gedachtem Juden in Handele verkehr tritt, sich darnach beneh­men könne.

Giessen den 24. Jan. 1801.

Fürst!. Hess. Oberamt allda.

5) Unterzeichnete haben auf den Ge­burtstag unserer Durchlauchtigsten Frau Landgrüstu ein Pignone und Ball auf dahiesigem Eollegiengebäude veranstaltet. Da es nun leicht möglich ist, daß man einem oder dem andern den Zettel des­wegen zu überschicken vergessen haben kann, so werden diejenige Herrn, die an diesem Vergnügen Theil nehmen wollen, und denen der Zette! zu überschicken ver­gessen