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lLst es t 8 Stunden itchen. Dann giest man diese arme Lauge auf die Alche in den zweiten so eben angestellten Aschenfaß, schüttet nach und nach gocroPf. Wasser hinzu, und macht so die Lauge des zweiten Fasses. Auf diese Art behandelt man in der Folge alle Fässer, zu drei Mahlen. So wird nun der zweite Aufguß deS einen Fasses, der erste deS folgenden, der dritte Aufguß des vierten, der erste deS ersten Fasses, wenn dieses von Neuem gefüllt worden. Ist die Asche in jedem Faß dreimal ausgelaugt worden , so wird sie herausgenommen, und an einem trocknen Ort auf Haufen ge- bracht,
(Fortsezzung folgt.)
Bekanntmachungen.
i) Mittwoch den utenFebr. Morgens ioUf)r, soll auf dahiesigem Rathhaus das dem Burger und Mezgermei- sier, Adolph Sack, zuftehende, neben Peter Vogt belegene Wohnhaus, samt dazu gehörigen Stall, Schuldcnhalben öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden. Giessen den 22ten Januar 1801
Fürst!. Hess. Oberarm das.
Rayß.
2) Samstags den arten dieses, Morgens 10U r, soll auf dahiesigem Rathhaus das d-m Burger und Kramer Friederich Rünl zustehende Wohnhaus samt Scheuer, an der Wallpfdrter Strafe und Asterweg r Strafe gelegen, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden.
Giessen den Zten Februar isoi.
Fürst!, Hess. Oberamt das.
Rayß.
g) Da des kürzlich in den Fnrsil. Schutz nach Giessen aufgenommenen Juden Simon Abrahams Ehefrau, Judin Feile, bey Oberamt die Anzeige gethan und erklärt hat, wie sie mit ihrem Ehe- manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und . somit in Ansehung der von ihm etwa contrahirt werdenden Schulden , sich ihre weibliche Rechtswohltha- ten vorbehalten wolle, so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit gedachtem Juden rtt Handelsverkehr tritt, sich darnach benehmen könne.
Giessen den l6. Jan. 1801.
Fürst!. Hess. Oberamt allda.
4) Da deö vor kurzem in den Fürsts. Schutz nach Wiessek aufgenommenen Juden Juda Israel Levi nunmehrige Ehefrau , bey Oberamt die ausdrückliche Erklärung gegeben, daß sie mit ihrem Ehemann teilten gemeinschaftlichen Handel treiben, und somit sich auch in Ansehung der von ihm etwa contrahirt werdenden Schulden ihre weibliche Rechtswohltha- teu Vorbehalten wolle, so wird vieles hierdurch öffentlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit gedachtem Juden in Handele verkehr tritt, sich darnach benehmen könne.
Giessen den 24. Jan. 1801.
Fürst!. Hess. Oberamt allda.
5) Unterzeichnete haben auf den Geburtstag unserer Durchlauchtigsten Frau Landgrüstu ein Pignone und Ball auf dahiesigem Eollegiengebäude veranstaltet. Da es nun leicht möglich ist, daß man einem oder dem andern den Zettel deswegen zu überschicken vergessen haben kann, so werden diejenige Herrn, die an diesem Vergnügen Theil nehmen wollen, und denen der Zette! zu überschicken vergessen


