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fett tind haltbaren Bieres auf den pfeit, deffen Güte und das Rochen desselben an. Der Englische ist frey- lid) der beste« Damir kann man mit we­nigem vieles ausrichten. Nach diesem kommt der Böhmische. Doch tbiit der Saalhopfen und jeder Inländische, den man ieib|t ziehet, auch die erforderlichen Dl niste, wenn er nur recht reif und tro­cken ist, einen kräftigen und lieblichen Gerllch hat und besonders welcher, wenn man eine Hand voll zusammendrückr, nicht gleich völlig sich wieder in die Höbe richtet , sondern ein wenig geballt bleibt. Reif ist er, wenn sich der gelbe Mchl- stanb darinnen recht ausschütteln lasset. Alle grüne Blatter und Stengel müßen sorgfältig von ihm gethan werden. Wenn er die obigen Eigenschaften nicht har, ist er nichi zu gebrauchen. Wenn man aber guten Inländi chen bat, so ist zuerst die Frage , wie viel man dazu neh­men muß. Zu einem Eymer Bier von vierzig Kannen wird eine Weimarische ge­häufte Metze") von dergleichen Hopfen genommen. Bey dem Pfundhopfen müs­sen erstlich Proben iln Kleinen gemacht und alsdann die Quantität bestimmt wer­den. Zu Lager- und Märzbieren wird jederzeit mehr genommen , als zu Gabel­nder gewöhnlichem Biere, welches das ganze Jahr hindurch gebraut werden muß, und zu den Bieren, die mit nach Indien genommen werden sollen, noch mehr.

(Fortsezzung folgt.)

Bekanntmachungen.

i) Es ist fürgekommen, daß aus Veranlassung eines vor einiger Zeit mit den Schreiner - Gesellen dahier erwachse­nen Anstands hin und wieder geredet wor­den, als wenn Giessen , soviel die Schrei­ner betrifk, nach dem Auodruk der Ge­sellen, geschimpft seye. Man will nun zwar nicht glauben, daß dergleichen Re­den aus einer bösen Absicht geführt wer­den , vielmehr solche auf Rechnung des Unverstandes und eines unvernünftigen Scherzes schreiben. Da indessen es die Folge har, daß fremde Gesellen all hier in Arbeit zu tretteu Anstand nehmen, bje allhier in Arbeit stehende Gesellen darü­ber unmurhig werdtii, und alles die>es für die Schreiner - Meister sclbsten in Ab­sicht auf den Betrieb ihrer Profession nachrheilig ist, so wird hierdurch öffent­lich bekannt gemacht, daß gleichwie das Geschwätz selbsten ein leeres nngegrün- deres auf nichts beruhendes Gerede ssf, niemand fernerhin davon daß Tressen, soviel die Schreiner betreffe- geschimpft seye oder seyn solle, etwas reden oder ver­breiten solle, indem gegen diejenige, welche dieses gleichwohl thun, mit nach­drücklicher, allenfalls Gefängnisstrafe ohnnachsichtlich fürgegangen werden wird. Giessen den zren Sepr. ifcoi.

Fürst!» Hess. Oberamt allda.

M e y e r,

2) ES

Da ich hier daS Weiinarische Gemäß zum Grunde lege, so will ich das Ver­hältnis dieses Maases mit andern etwas beschreiben. Zehn Weimarische Scheffel nrachen ein Erfurter Malrer. Zwey und ein halber Weimarischer Scheffel machen ein Gothaer Malter. Ein Weimarischer Scheffel macht ein Arnstädter halbes Maas. Ein Weimarischer Scheffel macht fünf Erfurter Metzen. Fünf Arnstädter Maas machen ein Erfurter Malter. Sechszehn NordhäuserScheffel machen ein Erfurter Malter. Sieben Dresdner Schef­fel machen ein Erfurter Malter. Zehn Müblhäuser Malter machen nenn Gvthai,che Malrer,