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fett tind haltbaren Bieres auf den pfeit, deffen Güte und das Rochen desselben an. Der Englische ist frey- lid) der beste« Damir kann man mit wenigem vieles ausrichten. Nach diesem kommt der Böhmische. Doch tbiit der Saalhopfen und jeder Inländische, den man ieib|t ziehet, auch die erforderlichen Dl niste, wenn er nur recht reif und trocken ist, einen kräftigen und lieblichen Gerllch hat und besonders welcher, wenn man eine Hand voll zusammendrückr, nicht gleich völlig sich wieder in die Höbe richtet , sondern ein wenig geballt bleibt. Reif ist er, wenn sich der gelbe Mchl- stanb darinnen recht ausschütteln lasset. Alle grüne Blatter und Stengel müßen sorgfältig von ihm gethan werden. Wenn er die obigen Eigenschaften nicht har, ist er nichi zu gebrauchen. Wenn man aber guten Inländi chen bat, so ist zuerst die Frage , wie viel man dazu nehmen muß. Zu einem Eymer Bier von vierzig Kannen wird eine Weimarische gehäufte Metze") von dergleichen Hopfen genommen. Bey dem Pfundhopfen müssen erstlich Proben iln Kleinen gemacht und alsdann die Quantität bestimmt werden. Zu Lager- und Märzbieren wird jederzeit mehr genommen , als zu Gabelnder gewöhnlichem Biere, welches das ganze Jahr hindurch gebraut werden muß, und zu den Bieren, die mit nach Indien genommen werden sollen, noch mehr.
(Fortsezzung folgt.)
Bekanntmachungen.
i) Es ist fürgekommen, daß aus Veranlassung eines vor einiger Zeit mit den Schreiner - Gesellen dahier erwachsenen Anstands hin und wieder geredet worden, als wenn Giessen , soviel die Schreiner betrifk, nach dem Auodruk der Gesellen, geschimpft seye. Man will nun zwar nicht glauben, daß dergleichen Reden aus einer bösen Absicht geführt werden , vielmehr solche auf Rechnung des Unverstandes und eines unvernünftigen Scherzes schreiben. Da indessen es die Folge har, daß fremde Gesellen all hier in Arbeit zu tretteu Anstand nehmen, bje allhier in Arbeit stehende Gesellen darüber unmurhig werdtii, und alles die>es für die Schreiner - Meister sclbsten in Absicht auf den Betrieb ihrer Profession nachrheilig ist, so wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß gleichwie das Geschwätz selbsten ein leeres nngegrün- deres auf nichts beruhendes Gerede ssf, niemand fernerhin davon daß Tressen, soviel die Schreiner betreffe- geschimpft seye oder seyn solle, etwas reden oder verbreiten solle, indem gegen diejenige, welche dieses gleichwohl thun, mit nachdrücklicher, allenfalls Gefängnisstrafe ohnnachsichtlich fürgegangen werden wird. Giessen den zren Sepr. ifcoi.
Fürst!» Hess. Oberamt allda.
M e y e r,
2) ES
Da ich hier daS Weiinarische Gemäß zum Grunde lege, so will ich das Verhältnis dieses Maases mit andern etwas beschreiben. Zehn Weimarische Scheffel nrachen ein Erfurter Malrer. Zwey und ein halber Weimarischer Scheffel machen ein Gothaer Malter. Ein Weimarischer Scheffel macht ein Arnstädter halbes Maas. Ein Weimarischer Scheffel macht fünf Erfurter Metzen. Fünf Arnstädter Maas machen ein Erfurter Malter. Sechszehn NordhäuserScheffel machen ein Erfurter Malter. Sieben Dresdner Scheffel machen ein Erfurter Malter. Zehn Müblhäuser Malter machen nenn Gvthai,che Malrer,


