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Drittens, will aber ein solcher Meister in der Zunft, worinn er vorher gestanden , noch ferner verbleiben, um auch in jenem Zunftbezirk arbeiten zu können; so muß er alle Abgaben, welche nach dem Zunftbrief der Zunft, in welche er sich von neuem begiebr, zu leisten sind, ohne Ausnahme entrichten, und bleibt nur von einer abermaligen Fertigung des Meisterstücks und den etwa schon entrichteten Difpensationsgeldern befreyet.
Viertens , wenn aber ein in einen andern Zunftbezirk gesetzlich aufgenommener Meister in den vorherigen Zunftbezirk zurückkehret; so hat er an diese Zunft weiter nichts als das verordnete Einschreibgeld und die Abgabe für daS Zunfrgeboth zu entrichten.
Fünftens, wenn ein Meister einer Zunft aus einem gemeinschaftlichen ter- ritorio in eine Zunft Unserer privativen Fürst!. Lande gesetzmasig übergehet; so muß er dieser Zunft alle verordnete Abgaben , jedoch mit Befreyung von des Meisterstücks Verfertigung, leisten, zum herrschaftlichen Antheil hat er aber nur soviel mehr abzugebeu, als von ihm in der Gemeinschaft weniger an Meistergeld zu Uliserm Antheil bezahlet worden ist.
Wir befehlen demnach guadigst, daß Unsere Regierungen und Beamten über diese Unsere Verordnung genau halten, und letztere solche den ihnen untergebenen Zünften zur pünktlichsten nud genauesten Befolgung bekannt machen sollen.
Darmstadt, den istenIuui igor.
Bekanntmachungen.
Ein Logis , in 3 Stuben , i Kammer , 1 Küche, Keller und Holzstall bestehend, ist an einem gelegenen Ort in hiesiger Stadt zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden. Das Nähere erfahrt man bei Ausgebern dieses.
2) Von dem in der Altenbusecker, Troher und Rödger Gemarkung Busek- ker Thals gelegenen sogenannten grosen Elwertischen Zehnden, welcher bis daher als adlich frey von der Frucht und Kartoffeln bezogen worden, soll der den Erben der zu Braubach verstorbenen Fran Obristin Pfnvrr zugehörige zwölfte Theil hrute über 4 Wochen dahier versteigert und käuflich an den Meistbietenden überlassen werden. Kauflustige sind eingeladen sich in dem auf Donnerstag den 2yten Octobr. anberaumten Termin all- hier auf dem Rathhause einzufinden, die Bedingungen zu vernehmen, und sich auf annehmliche Gebote des Zuschlags falva ratificatione zu gewärtigen. Gießen den isten Octobr. 1801.
3) Bei Ludwig Busch, an der Hintergasse, ist ächkes Mannheimer Wasser angekommen, und zu haben.
Gottesdienst am 4. Oct.
In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Professor Palmer. Nachmittags Herr Superintend. Müller.
In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff.
Morgen den 4. Octobr. haben das Frischbacken, die Beckermeifter: Daniel Löber, in der Wallthorstrase, und Christoph Schmidt, auf dem Markt.
Ein t und Auspassirte«
Am 20. Sept. Hr. Oberkammerpräsident v. Stein, von Cleve, log. in Der Post.
Eod. Hr. Major v. Rabenau, von Appenborn. Hr. v. Rabenau, von Grünberg. Hr. Inspektor Bär und seine Frau, von Echzel. Hr. Amtmann Hoffmann


