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Drittens, will aber ein solcher Mei­ster in der Zunft, worinn er vorher ge­standen , noch ferner verbleiben, um auch in jenem Zunftbezirk arbeiten zu können; so muß er alle Abgaben, welche nach dem Zunftbrief der Zunft, in welche er sich von neuem begiebr, zu leisten sind, ohne Ausnahme entrichten, und bleibt nur von einer abermaligen Fertigung des Meisterstücks und den etwa schon entrich­teten Difpensationsgeldern befreyet.

Viertens , wenn aber ein in einen andern Zunftbezirk gesetzlich aufgenom­mener Meister in den vorherigen Zunft­bezirk zurückkehret; so hat er an diese Zunft weiter nichts als das verordnete Einschreibgeld und die Abgabe für daS Zunfrgeboth zu entrichten.

Fünftens, wenn ein Meister einer Zunft aus einem gemeinschaftlichen ter- ritorio in eine Zunft Unserer privativen Fürst!. Lande gesetzmasig übergehet; so muß er dieser Zunft alle verordnete Ab­gaben , jedoch mit Befreyung von des Meisterstücks Verfertigung, leisten, zum herrschaftlichen Antheil hat er aber nur soviel mehr abzugebeu, als von ihm in der Gemeinschaft weniger an Meistergeld zu Uliserm Antheil bezahlet worden ist.

Wir befehlen demnach guadigst, daß Unsere Regierungen und Beamten über diese Unsere Verordnung genau halten, und letztere solche den ihnen untergebenen Zünften zur pünktlichsten nud genauesten Befolgung bekannt machen sollen.

Darmstadt, den istenIuui igor.

Bekanntmachungen.

Ein Logis , in 3 Stuben , i Kam­mer , 1 Küche, Keller und Holzstall be­stehend, ist an einem gelegenen Ort in hiesiger Stadt zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden. Das Nähere erfahrt man bei Ausgebern dieses.

2) Von dem in der Altenbusecker, Troher und Rödger Gemarkung Busek- ker Thals gelegenen sogenannten grosen Elwertischen Zehnden, welcher bis daher als adlich frey von der Frucht und Kar­toffeln bezogen worden, soll der den Er­ben der zu Braubach verstorbenen Fran Obristin Pfnvrr zugehörige zwölfte Theil hrute über 4 Wochen dahier versteigert und käuflich an den Meistbietenden über­lassen werden. Kauflustige sind einge­laden sich in dem auf Donnerstag den 2yten Octobr. anberaumten Termin all- hier auf dem Rathhause einzufinden, die Bedingungen zu vernehmen, und sich auf annehmliche Gebote des Zuschlags falva ratificatione zu gewärtigen. Gie­ßen den isten Octobr. 1801.

3) Bei Ludwig Busch, an der Hintergasse, ist ächkes Mannheimer Wasser angekommen, und zu haben.

Gottesdienst am 4. Oct.

In der St. Pancratiuskirche. Mor­gens Herr Professor Palmer. Nachmit­tags Herr Superintend. Müller.

In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff.

Morgen den 4. Octobr. haben das Frischbacken, die Beckermeifter: Daniel Löber, in der Wallthorstrase, und Chri­stoph Schmidt, auf dem Markt.

Ein t und Auspassirte«

Am 20. Sept. Hr. Oberkammerprä­sident v. Stein, von Cleve, log. in Der Post.

Eod. Hr. Major v. Rabenau, von Appenborn. Hr. v. Rabenau, von Grünberg. Hr. Inspektor Bär und seine Frau, von Echzel. Hr. Amtmann Hoff­mann