Ausgabe 
30.8.1800
 
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ches zu dem Zweck dieser Kasse an­gewandt wird, baar ef'nlegen, oder 2) dlos durch Unterzeichnung, zu ei­ner oder mehreren solcher Actien sich auf immer, ohne sie kündigen zu können, anheischig machen wolle, den- Verlust der Leihkasse verhälr- nismasig zu tragen,

3) oder ob er sich für Actien von dem nämlichen Werth, nur auf ein Jahr mit dem Vorbehalt jährlicher Kün­digung unterzeichnen wolle. In diesem Falle muß man jedoch noth- wendig ein halbes Jahr zuvor von der Aufkündigung unterrichtet seyn, um darnach seine Maasregeln neh­men zu können.

Allen diesen Beförderern wird jährlich eine Berechnung vorgelegt, dieser gemäs die Verlnsisumme über die einzelnen Actien vertheilt, de­nen welche baare Beitrage zugeschos­sen haben , abgeschrieben , und von denjenigen, die durch Unterzeichnung sich verbindlich gemacht haben, der verhaltnismasige Beitrag jährlich an die Kasse berichtigt.

Es ergiebt sich also, daß derje­nige, der zur Leihkasse unterzeich­net hat, auf jeden Fall nur für so Viel, als er Actien übernommen hat, und nie für eine grösere um ine in Anspruch genommen werden kann.

Die Verwaltung beider Kassen hat die Gesellschaft einer eigenen Commission übertragen, die die Geschäfte bei der Sparkasse umsonst besorgt. In Anse­hung der Leihkasse ist ihr die strengste Verschwiegenheit, und die gewissenhaf­teste Geheimhaltung der Personen, welche Unterstützung erhalten, zur Pflicht ge­macht. Sie muß zugleich die vorkom­menden Erfahrungen fleissig sammeln,

und mit Sorgfalt zur Abfassung immer zweckmasigerer Vorsichtsregeln benutzen, welche alle Jahre der Gesellschaft zur Prüfung vorgelegt werden.

Um von dem Zustand und den Ge­schäften beider Kassen unterrichtet zu wer­den , wählt die Gesellschaft jährlich 2 Re­visoren , welche zur strengsten Verschwie­genheit verpflichtet sind, die Rechnun­gen nachsehen, gut heissen, und ihr Aus­zugsweise einen Bericht darüber abstat­ten müssen.

Dies sind die Hauptpunkte dieser wohlthatigen zweifachen Kasse. Am Ende der Bekanntmachung derselben, wenden sich die Biedermänner, welche diese An­stalt stifteten, an ihr Publicum, mit fol­gender herzlichen Ermunterung.

Wir machen den Anfang mit dieser neuen Hülfs-Anstalt, mit dem Ver­trauen auf die Mitwirkung unsrer Mit­bürger. Sie werden uns die Hand bie­ten, um Sparsamkeit und Wirthschaft- lichkeit in unsrer Stadt zu befördern, dem ehrlichen Fleiß aufzuhelfen, "und durch beiderlei Mitte!, der Verarmung und den zahlreichen Uibeln, die sie begleiten, zu steuern. Wir so Viel unserer zusam­men getretten sind, wollen nach dem wahren Sinn unsrer Verbindung, es uns nur zur Pflicht machen, Alle die in un- serm Dienst und Lohn arbeiten, den Weg zu führen, auf welchem sie die Mithelfer, ihrer eignen Versorgung werden können.

Wir wollen ihnen diejenige Anwen­dung ihres Erübrigten empfehlen, die ih­nen selbst die wohltharigste ist, und durch richtigere Schätzung ihres Erworbenen, sie von dem ungeziemenden Aufwand, der zum Verderben des Gesindes neuer-, lich so sehr überhand genommen hat, zu entwöhnen suchen.

(Fottsezzung folgt.)