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ches zu dem Zweck dieser Kasse angewandt wird, baar ef'nlegen, oder 2) dlos durch Unterzeichnung, zu einer oder mehreren solcher Actien sich auf immer, ohne sie kündigen zu können, anheischig machen wolle, den- Verlust der Leihkasse verhälr- nismasig zu tragen,
3) oder ob er sich für Actien von dem nämlichen Werth, nur auf ein Jahr mit dem Vorbehalt jährlicher Kündigung unterzeichnen wolle. In diesem Falle muß man jedoch noth- wendig ein halbes Jahr zuvor von der Aufkündigung unterrichtet seyn, um darnach seine Maasregeln nehmen zu können.
Allen diesen Beförderern wird jährlich eine Berechnung vorgelegt, dieser gemäs die Verlnsisumme über die einzelnen Actien vertheilt, denen welche baare Beitrage zugeschossen haben , abgeschrieben , und von denjenigen, die durch Unterzeichnung sich verbindlich gemacht haben, der verhaltnismasige Beitrag jährlich an die Kasse berichtigt.
Es ergiebt sich also, daß derjenige, der zur Leihkasse unterzeichnet hat, auf jeden Fall nur für so Viel, als er Actien übernommen hat, und nie für eine grösere um ine in Anspruch genommen werden kann.
Die Verwaltung beider Kassen hat die Gesellschaft einer eigenen Commission übertragen, die die Geschäfte bei der Sparkasse umsonst besorgt. In Ansehung der Leihkasse ist ihr die strengste Verschwiegenheit, und die gewissenhafteste Geheimhaltung der Personen, welche Unterstützung erhalten, zur Pflicht gemacht. Sie muß zugleich die vorkommenden Erfahrungen fleissig sammeln,
und mit Sorgfalt zur Abfassung immer zweckmasigerer Vorsichtsregeln benutzen, welche alle Jahre der Gesellschaft zur Prüfung vorgelegt werden.
Um von dem Zustand und den Geschäften beider Kassen unterrichtet zu werden , wählt die Gesellschaft jährlich 2 Revisoren , welche zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet sind, die Rechnungen nachsehen, gut heissen, und ihr Auszugsweise einen Bericht darüber abstatten müssen.
Dies sind die Hauptpunkte dieser wohlthatigen zweifachen Kasse. Am Ende der Bekanntmachung derselben, wenden sich die Biedermänner, welche diese Anstalt stifteten, an ihr Publicum, mit folgender herzlichen Ermunterung.
Wir machen den Anfang mit dieser neuen Hülfs-Anstalt, mit dem Vertrauen auf die Mitwirkung unsrer Mitbürger. Sie werden uns die Hand bieten, um Sparsamkeit und Wirthschaft- lichkeit in unsrer Stadt zu befördern, dem ehrlichen Fleiß aufzuhelfen, "und durch beiderlei Mitte!, der Verarmung und den zahlreichen Uibeln, die sie begleiten, zu steuern. Wir — so Viel unserer zusammen getretten sind, wollen nach dem wahren Sinn unsrer Verbindung, es uns nur zur Pflicht machen, Alle die in un- serm Dienst und Lohn arbeiten, den Weg zu führen, auf welchem sie die Mithelfer, ihrer eignen Versorgung werden können.
Wir wollen ihnen diejenige Anwendung ihres Erübrigten empfehlen, die ihnen selbst die wohltharigste ist, und durch richtigere Schätzung ihres Erworbenen, sie von dem ungeziemenden Aufwand, der zum Verderben des Gesindes neuer-, lich so sehr überhand genommen hat, zu entwöhnen suchen.
(Fottsezzung folgt.)


