o) D» die Erben der vor einiger Äeit verstorbenen Gute! Kaufmann dahier Die Anzeige gerhan, Daß bei Dieser mehrere Pfander in Versatz gegeben worden , deren Eigenthümer ihnen nicht bekannt seyen , nnD ans den Litteralien ihrer Erblasserin sich, nicht ergeben wollten, gleichwoi aber auf die von ihnen bereits privatim geschehene Bekanntmachung weder ein groser Tbei! jener Pfander, noch andre, wovon sie Die Eigen- thümer wüßten, eingelöset würden; so wird hierdurch auf deren Ansuchen zu Einlösung der bei Der Gutei Kaufmann versezten Pfander eine vierwöchige Frist von Amtswegen bestimmet, und öffenr-
. sich bekannt gemacht, daß , welcher bei derselben etwas in Versatz gegeben, solches in der bestimmten Frist ge- aen Bezalung des darauf erhaltenen J ov- fchuffeS, samt Zinsen einlösen, oder sa.s hierbei ein Anstand obwaltet, diefen der Oberamt anzeigen solle, so gewiß, aiv um ft en sich zu gewärtigen ist, daß nan) Ablauf des geizten Termins dleienige Pfander, deren Eigenthümer nicht bekannt, für verfallen erkläret werden und Denen Erben solche zu verkaufen ge- ftattet — in Ansehung derer hingegen, wovon die Eigenthümer bekannt sind, das weiters nötige in behöriger Ordnung, allenfalls zu einer öffentlichen Versteige- ?una , auf deren Kosten fürgekehret werden wird. Giesen den rr. Rov. iL^o.
Fürst!. Hess. Oberamt daselbst.
derungen durch Urkunden, oder mrf andere rechtliche Weste, richtig zu stellen, auch über Den Vorzug unter einander zu verfahren, im Richtersche! n u n g s s a ll aber sich zu gewärtigen, daß sie weiter nicht gehöret, sondern von Der gegenwärtigen Eoncursmasse gänzlich ausgeschlossen werden solleu. Signatum Butzbach den 24- October igoo»
Fürst!. Hess. Amt daselbst,
L. Liebknecht.
2) Rachdeme zu Richtigstellung des Jnveutarii über den Nachlaß Des verstorbenen Burger und Zeugschrrlber Krachs dahier, erforderlich ist, daß alle diejenige, welche an den Verstorbenen^ ans irgend einem Grund , eine Anforderung zu haben vermeinen , solche binnen 4. Wochen bet hiesigem Fürst!. Oberamt einbringenso werden dieselbe hierzu an- aewiesen, gegenfalls sie sich zu gewaru- rten haben, daß nach Ablauf Dieser Frist keine weitere Anforderung angenommen werde. Giesen den ig.Nov. 1800.
Fürst!. Hess. Oberamt das- R a y ß.
4.) Rachdeme des verstorbenen Zeugschreiber Krachs hinterlassene Wittwe und Kinder entschloss?« sind, das
Wohnhaus aus dem Kreuz , neben Andreas Waldig und Konrad Vogt> nebst HintergehänDen ,
Z/4Morg. 24 Rut. Z Sch. Garten am untersten Riegelpfad, neben Mat- rhans Frank und Hrn. Rathssthoff Frech gelegen, so zehndfrel, i/4Morg. i6Rnt. 7 Sch. Garten zwischen dem Wezlarer Weg und der Lahn's neben Johannes Kral.ing und Daniel Balser gelegen, , öffentlich an den Meistbietenden verstreichen zulasten, zu dem Ende Termin auf Donnerstag den 4ten Oecembr. Nachmittags 2Uhr, in des Hrn. Ratyosthrff Ferbers Behausung anberaumet worden, solches wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Giesen den iSten Nov. 1800.
Fürst!. Hess. Oberamt das.
N a Y ß.
5) Da


