Ausgabe 
29.11.1800
 
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o) D» die Erben der vor einiger Äeit verstorbenen Gute! Kaufmann da­hier Die Anzeige gerhan, Daß bei Dieser mehrere Pfander in Versatz gegeben wor­den , deren Eigenthümer ihnen nicht be­kannt seyen , nnD ans den Litteralien ih­rer Erblasserin sich, nicht ergeben woll­ten, gleichwoi aber auf die von ihnen bereits privatim geschehene Bekanntma­chung weder ein groser Tbei! jener Pfan­der, noch andre, wovon sie Die Eigen- thümer wüßten, eingelöset würden; so wird hierdurch auf deren Ansuchen zu Einlösung der bei Der Gutei Kaufmann versezten Pfander eine vierwöchige Frist von Amtswegen bestimmet, und öffenr-

. sich bekannt gemacht, daß , wel­cher bei derselben etwas in Versatz gege­ben, solches in der bestimmten Frist ge- aen Bezalung des darauf erhaltenen J ov- fchuffeS, samt Zinsen einlösen, oder sa.s hierbei ein Anstand obwaltet, diefen der Oberamt anzeigen solle, so gewiß, aiv um ft en sich zu gewärtigen ist, daß nan) Ablauf des geizten Termins dleienige Pfander, deren Eigenthümer nicht be­kannt, für verfallen erkläret werden und Denen Erben solche zu verkaufen ge- ftattet in Ansehung derer hingegen, wovon die Eigenthümer bekannt sind, das weiters nötige in behöriger Ordnung, allenfalls zu einer öffentlichen Versteige- ?una , auf deren Kosten fürgekehret wer­den wird. Giesen den rr. Rov. iL^o.

Fürst!. Hess. Oberamt daselbst.

derungen durch Urkunden, oder mrf an­dere rechtliche Weste, richtig zu stellen, auch über Den Vorzug unter einander zu verfahren, im Richtersche! n u n g s s a ll aber sich zu gewärtigen, daß sie weiter nicht gehöret, sondern von Der gegenwärtigen Eoncursmasse gänzlich ausgeschlossen wer­den solleu. Signatum Butzbach den 24- October igoo»

Fürst!. Hess. Amt daselbst,

L. Liebknecht.

2) Rachdeme zu Richtigstellung des Jnveutarii über den Nachlaß Des ver­storbenen Burger und Zeugschrrlber Krachs dahier, erforderlich ist, daß alle diejenige, welche an den Verstorbenen^ ans irgend einem Grund , eine Anforde­rung zu haben vermeinen , solche binnen 4. Wochen bet hiesigem Fürst!. Oberamt einbringenso werden dieselbe hierzu an- aewiesen, gegenfalls sie sich zu gewaru- rten haben, daß nach Ablauf Dieser Frist keine weitere Anforderung angenommen werde. Giesen den ig.Nov. 1800.

Fürst!. Hess. Oberamt das- R a y ß.

4.) Rachdeme des verstorbenen Zeug­schreiber Krachs hinterlassene Wittwe und Kinder entschloss?« sind, das

Wohnhaus aus dem Kreuz , neben An­dreas Waldig und Konrad Vogt> nebst HintergehänDen ,

Z/4Morg. 24 Rut. Z Sch. Garten am untersten Riegelpfad, neben Mat- rhans Frank und Hrn. Rathssthoff Frech gelegen, so zehndfrel, i/4Morg. i6Rnt. 7 Sch. Garten zwi­schen dem Wezlarer Weg und der Lahn's neben Johannes Kral.ing und Daniel Balser gelegen, , öffentlich an den Meistbietenden verstrei­chen zulasten, zu dem Ende Termin auf Donnerstag den 4ten Oecembr. Nach­mittags 2Uhr, in des Hrn. Ratyosthrff Ferbers Behausung anberaumet worden, solches wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Giesen den iSten Nov. 1800.

Fürst!. Hess. Oberamt das.

N a Y ß.

5) Da