— ) 195 ( —
- b) Die natürlichen Blattern, welche nach der Kuhpocken-Impfung erscheinen, nehmen vieles von der Natur der leztern an sich, und sind sehr gelind. Also ist die Kuhpocken-Impfung schon in dieser Rücksicht groser Gewinn.
c) Bei Impflingen, die mit Kat harr, Durchfall, oder einer andern Krankheit befallen sind , schlagt die Impfung fehl, eben so wie bei solchen, die im Zahnen begriffen sind.
d) Kinder welche in feuchten Stuben sich aufhalten, unreinlich sind, und keine Diät hallen, fassen den Impsgift nur sehr selten.
e) Ulzerirende, und blos eiternde Impfstellen, wenn auch Pocken an dem Schulter, Ellbogengelenk, oder andern Theilen des Körpers erscheinen , schützen gegen natürliche Blättern-Ansteckung nicht.
f) Die Impfmaterie ist nur vom zten bis zum yten Tage ans der Impfpustel zu nehmen. Spatere und trübe Materie fteh nicht au, und macht blos eine Erulceration.
g) Jede Impfung mit Blasenpflaster ist aanz verwerflichnur die' Impfung mit Stichen, bis einige Blutstropfen erscheinen, rst gut.
Die angelegentliche Bitte, daß sich doch Jedermann, den ein Zweifel wegen der Kuhpocken auf dem Herzen drückt.
nichts auf, und eine Wahrheit beruhigt immer weit mehr, als tausend Lügen. Giesen den 2410» Decembr. 1800.
Pilger.
Edikt-lvorladnng.
Nachdem es, um das Schuldenwesen des Johannes Müller Vrauuhan- nes zu Langgöns, zu arrangiren, erforderlich ist, den eigentlichen Schulden- Zustand desselben zu wessen ; als werden alle diejenige, welche an den gedachte» Johannes Müller Vraunhannes ex quo- cunque capite eine Federung zu haben glauben, cdictaliter hiermit vorgeladen, um auf Montag den ic)ten Jan. 1801. vor dahiesigem Fürst!. Amt entweder in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, im Nichterschei- nuugsfall aber, daß sie damit nicht weiter werden gehört werden, sich zu gewärtigen.
Und da in praefixo termino auch ein Vergleich zwischen dem Schuldner und den Gläubigern versucht werden soll, so haben sich die Bevollmächtigte auf diesen Fall mit specieller Vollmacht zu versehen. Liznatum Langgöns am 22ten Decembr. 1800.
Fürst!. Hess. Iuftizamt das. C. G. v. Zangen.
Nachricht für Gartrnfreunde.
unmittelbar an einen der Aerzte wenden wolle, die sich mit der Impfung abgeben , um dorten blos reine Wahrheit, die sich reder Ehrliebende Mann zum Gesez machen wird , und worauf auch nur allein die gute Sache gebaut werden kann, zu hören; und von dem, Grund oder Un- grnnd so manchen Mabrchens, das iezc über die Kuhpocken nmhergctragen wird, sich Ueberzeugmrg zu verschaffen, können wir nicht genug wiederholen. Bloscs Sagen und Nachreden klärt ia ohnehin
Ich mache hiermit meinen Gönnern und Herren Correspondenten chekannt, daß alle Sorten von Gemüs-Saamen acht und gut, um die billigsten Preise bei mir zu haben find. Verzeichnisse derselben sind bei mir unentgeltlich gegen postfreie Einsendung der Briefe zu haben, Ich erbitte mir ferner geneigten
Zu-


