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sammengebracht hat, aber auch dann erfT, wird sie ihm mit 4 P. C» jährlich verzin- ftt /

' 6) Die Zinsen fangen jevesmahl erst mit dem ersten Tage des Quartals an zu laufen. Für jede Summe also, welche nicht am 1 Jan. April. Inn. und Oct. bis zu einer zinsbaren Summe eingelegt ist, können auch mit dem nächsten Quar­tal erst, die Zjnsen zahlbar werden. Doch soll ein Unterschied von 8 Tagen, welche das Darlehn später gebracht wird, nicht zum Nachthei! gerechnet wer­den , sondern dennoch die Zinsen mir dein Anfang desselben Quartals, für ihn zu laufen anfangen.

7) Gegen jede eingelegte Summe, wird ein gedrukter, mir dem Namen und der Summe ausgefüllrer, und von der Administration der Sparkasse unterschrie­bener Schein, ausgehändigt.

8) Dieser Schein ist nun für den Eigenrhümer und seine Erben, gültig.

9) Das eingelegte Geld kann belie­big, nach einer 4 Wochen vor dem Ablauf des Quartals geschehenen Anzeige, zu- rnckgenommen werden.

10) Auch können von den bereits zinnsbaren Summen, an jedem Quar­tal, an den vorher bekannt gemachten Tagen, die fälligem Zinsen erhoben werden.

11) Wer hingegen lieber die Zinsen, mit der eingelegten Summe zugleich auf­sparen will, dem werden Zinsen aufZin- sen berechnet.

Aus einer Tabelle, welche dem aus-

zu bescheinfgen. Äusser obigen Bedm- gungen, unter welchen sie kleine Sum­me^ annehmen , werden sie auch noch alle

Wochen oder Monate, kleinere oder gro- sere, jedesmah! ober gleiche Summen annehmen, 'welche sie dem Darbringer mit Zinsen und Zinseszinsen «nfsparen, und ihm dafür, wenn er es verlangt, eine wöchentliche oder monatliche Beihülfe auf gewisse Jahre geben, die sich wie die Zeit ihrer Dauer, nach der Gröse des in be­stimmten Fristen eingelegten Geldes, und nach der Lange der Zeit, wahrend wel­cher der Einschuß geschehen ist, richret. Auch hierüber wurden Tabellen gedruckt, die es jedem deutlich machen, wie gros und wie lang er eine solche Beihülfe, für einen gewissen wöchentlichen, monatli­chen odervierteljährigen Einschuß erhalte. Diese Tabellen zeigen z. B. wie ein ein» ziger wöchentlich ersparter Schilling von ( dem 2O Jahr an eingelegt, nach dem 50 eine wöchentliche Beihülfe von 8 Schill« auf 10 Jahre gewahrt-

Jeder kann sich also selbst belehren, wie viel ihm eine frühzeitige Sparsam­keit für sein Alter werth ist, wie er sich durch eigene Kräfte, von dem Ertrag seines eigenen Erwerbes, eine würdige selbst eigene Versorgung, für seine alten Tage sichern kann. Ein braves Dienst­mädchen kann in dieser Sparkasse, zu einem Bett oder andern nuzbareu Haus­rath , ein fleisiger Ge elle zu seiner ersten Einrichtung als Meister, ein guter Lehr- pnrsch zn einemGesellenkleid, den erspar­ten Pfenning sammeln. Auch auf kür­zere Zeit, vom Sommer, in den Mona­ten des bessern Erwerbes , kann jeder für die Arbeitslose Zeit deS nächsten Winters,

gestellten Schuldscheine zu solcher Ab­sicht beigelegt wird, kann jeder den Be­trag seines Kapitals, mir Zinsen und ---------- ..

Zinseszinsen, aufdas genauste berechnen, wo sein Gewerbe stille steht, entlegen. Die Verwalter der Gesellschaft, stud^-und das eingelegte bis zur ZeU des De­

an jedem Mittwoch von 11 12 Uhr be- dürfnisses zinnsbar machen. Der Tag- reit, die einzulegenden Sparsummen in löhnerund Gehülfe, z. E. beimIimmer- Empfang zu nehmen, und den Empfang mann und Maurer, kann als ein ^uter