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Am Lubwigs-Tag 180a, Freudenchöre tönen, Jubel schallen durch die Gassen , unsrer Stadt entlang.
Aus den Hausern und aus Heissgen Hallen tönet uns ein festlicher Gesang!
Uiberall erblickt man frohe Chöre., die zu ihres theuern Fürsten Ehre heut den Ludwigs-Tag begehn.
2.
Sieh l wie heut der Reiche wie der Arme, Seines Landesvaters Lob erhebt, wie bei seinem Namen eine warme Tbrane über seine Wangen bebt.
Was ist Schmeichler eitles Lob? es schwindet!
Doch des Volks vereinte Stimme kündet einen, guten Fürsten an.
Er ist Vater, wir sind seine Kinder, und aus diesem grosen Standort schüzt
Er das Recht des Pflügenden nicht minder, als des Grosen , welcher bei ihmsizt, darum lieben wir Ibn auch , und ehren freudiger den Tag in Jubelchören, welcher Seinen Namen führt.
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Denn von allen freudevollen Tagen ist dem LudwigS-Tage keiner gleich.
Keiner schändet diesen Tag durch Klagen Jeder dünkt sich heute gros und reich.
Selbst der Harpax singt als froher Zecher bei dem angefüllten Freudenbecher :' Landgraf Ludwig lebe hoch!
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Greise die der Jahre Last, erliegen drücken in der frohen Jugend Kreis feurig sich die Hande und besiegen heute die gewohnte Lebenöweiß,
sehen freudig in dem hellen Saal darneben Tänzerinnen mit den Tänzern schweben m der Fülle jugendlicher Kraft.
6.
Walzten gern auch mit im grauen Haare, durch die ganze jubelvolle Nacht, hätte nicht die gross Last der Jahre bleiern das Pedal gemacht.
Schon entstrahlt das Morgenroth dem Himmel, und es singt das fröhliche Getümmel.' Komm' noch oft du^schöner Ludwigs-
Sparkassen für das Gesinde, a) Spar- und Leih-Rasse zu Riel. Verfolg.
Plan der Sparkasse.
i) Alle und jede weiche von ihrem Lohn, oder sonstigen ehrlichen Erwerb, erübrigen und zurücklegen wollen, können das Erübrigte in diese Sparkasse ein legen.
2) Au diesem Behuf, ist durch Niederlegung einer Stadtobligation, die reelle Sicherheit von eintausend Nthlr. bei der Casse beschafft worden.
3) Jede Summe von 5 Schill, an, bis zu 100Mark, wird angenommen.
4) Auch Summen über 100 Mark, werden entweder von der Kasse selbst angewandt, oder es wird doch zu ihrer Unterbringung zuverlässige Anleitung gegeben.
5) Die kleinern Summen bis zu 5 ßl (Schilling) herunter, werden zur Bequemlichkeit der Sparenden einzeln angenommen«, und so lang aufbewahrt, bis die Summe eines Darbringers 3 Mark, 2 ßl oder 50 Schilling ausmacht. Sv- bald Jemand eine Summe von 50 ßl zu- .... . , sam-


