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Kriegs , lheils durch die Entziehung sehr vieler Beitrage zur Armen-Kasse, dergestalt in Verfall gerathen, daß diese |o wohlthatige Anstalt für die Zukunft nicht bestehen kann, wenn solche nicht besser, wie bisher, unterstüzt wird.
Da nun hierzu ein hinreichender Fond erforderlich ist, so werden alle Einwohner hiesiger Stadt aufgefordert, dieses Institut verhaltnismasig nach ihren Pflichten und Vermögen so zu unterstützen , daß für die Verpflegung der Armen und die Erziehung armer Kinder noth- dürftig gesorgt werden könne, dessen sich ein jeder nach den natürlichen Regeln jeder Gesellschaft nicht entziehen kann, der nur einigermasen zu geben im Stande ist.
Es wird zu dem Ende in jedem Quartier hiesiger Stadt ein Verzeichnis herumgeschickt werden, worin» jeder seinen Beitrag schriftlich einzeichnen kann, wobei diejenige, welche bisher monatlich oder quartaliter »hre Beitrage entrichtet haben, hiermit ersucht werden, lolche künftig wöchentlich bei jeder Erhebung abzugeben, weil diese Einrichtung zu Bestreitung der täglich in jeder Woche vorfalleuden Ausgaben weit zweckmasi- ger ist. ,
So bald man durch Vermehrung dieser Kollektengelder im Stande seyn wird, die Armen-Anstalten wieder in die vorherige Ordnung zu bringen, so wird alles Betklen und selbst der hiesigen Stadt-Armen, welche an gewissen Tagen in mehreren Hausern Allnivseu fordern , gänzlich untersagt, und mit aller Strenge darauf gehalten werden, daß es gänzlich unterbleibe.
Zugleich werden diejenigen, welche bisher entweder gar keinen — oder nach Verhältnis ihres" Vermögens nur einen geringen Beitrag verwilliget haben, h-er- wit erinnert, diese so nöthige Anstalt auf das beste nach ihrem Vermögen zu un
terstützen, damit man im Stande fey» möge, die Absicht zu erfüllen, welche man bei Verhinderung alles Gassenbet- telns zum Vorthei! des Publikums bezwecket. Giesen den 8« Nov. i8°°*
Fürst!. Hess. Polizei und Armen- Deputation daselbsten.
2) Da die Jüdin Bessel , des Juden David Löw von Heuchelheim Tochter, welche den vor kurzem in den Schutz nach Steinbach hiesigen Oberamts, auf- genommenen Juden Löw Katz, heiraten will, bei Oberamt die ausdrückliche Erklärung gegeben, daß sie mit ihrem künftigen Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, somit auch in Ansehung der von ihm etwa gemacht werdenden Schulden sich ihre Rechtswohlthaten Vorbehalten wolle, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit dern Juden Löw Katz sich in Handelsverkehr einlaßt, sich darnach benehmen möge. Giesen den 7. Nov. .1800.
Fürst!. Hess Oberamt allda.
3) Nachdem- zu Richtigstellung des Jnventarii über den Nachlaß des verstorbenen Burger und Zeugschreiber Krachs dahier, erforderlich ist, daß alle diejenige, welche an den Verstorbenen, aus irgend einem Grund, eine Anforderung'zu haben vernieinen , solche binnen 4 Wochen bei hiesigem Fürst! Oberamt einbringen; so werden dieselbe hierzu angewiesen, gegenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß nach Ablauf dieser Frist keine weitere Anforderung angenommen werde, Giesen den iz. Nov. i8°°«
Fürst!. Hess. Oberamt das* Rayß.
4) Nachdeme zu Richtigstellung deS Jnventarii über den Nachlaß des verstorbenen Jude» - Vorstehers , Simon


