Ausgabe 
15.11.1800
 
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Kriegs , lheils durch die Entziehung sehr vieler Beitrage zur Armen-Kasse, der­gestalt in Verfall gerathen, daß diese |o wohlthatige Anstalt für die Zukunft nicht bestehen kann, wenn solche nicht besser, wie bisher, unterstüzt wird.

Da nun hierzu ein hinreichender Fond erforderlich ist, so werden alle Ein­wohner hiesiger Stadt aufgefordert, die­ses Institut verhaltnismasig nach ihren Pflichten und Vermögen so zu unterstü­tzen , daß für die Verpflegung der Armen und die Erziehung armer Kinder noth- dürftig gesorgt werden könne, dessen sich ein jeder nach den natürlichen Regeln je­der Gesellschaft nicht entziehen kann, der nur einigermasen zu geben im Stande ist.

Es wird zu dem Ende in jedem Quar­tier hiesiger Stadt ein Verzeichnis her­umgeschickt werden, worin» jeder seinen Beitrag schriftlich einzeichnen kann, wo­bei diejenige, welche bisher monatlich oder quartaliter »hre Beitrage entrichtet haben, hiermit ersucht werden, lolche künftig wöchentlich bei jeder Erhebung abzugeben, weil diese Einrichtung zu Bestreitung der täglich in jeder Woche vorfalleuden Ausgaben weit zweckmasi- ger ist. ,

So bald man durch Vermehrung die­ser Kollektengelder im Stande seyn wird, die Armen-Anstalten wieder in die vor­herige Ordnung zu bringen, so wird alles Betklen und selbst der hiesigen Stadt-Armen, welche an gewissen Ta­gen in mehreren Hausern Allnivseu for­dern , gänzlich untersagt, und mit aller Strenge darauf gehalten werden, daß es gänzlich unterbleibe.

Zugleich werden diejenigen, welche bisher entweder gar keinen oder nach Verhältnis ihres" Vermögens nur einen geringen Beitrag verwilliget haben, h-er- wit erinnert, diese so nöthige Anstalt auf das beste nach ihrem Vermögen zu un­

terstützen, damit man im Stande fey» möge, die Absicht zu erfüllen, welche man bei Verhinderung alles Gassenbet- telns zum Vorthei! des Publikums be­zwecket. Giesen den 8« Nov. i8°°*

Fürst!. Hess. Polizei und Armen- Deputation daselbsten.

2) Da die Jüdin Bessel , des Ju­den David Löw von Heuchelheim Toch­ter, welche den vor kurzem in den Schutz nach Steinbach hiesigen Oberamts, auf- genommenen Juden Löw Katz, heiraten will, bei Oberamt die ausdrückliche Er­klärung gegeben, daß sie mit ihrem künf­tigen Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, somit auch in Ansehung der von ihm etwa gemacht werdenden Schulden sich ihre Rechtswohlthaten Vor­behalten wolle, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit dern Juden Löw Katz sich in Han­delsverkehr einlaßt, sich darnach beneh­men möge. Giesen den 7. Nov. .1800.

Fürst!. Hess Oberamt allda.

3) Nachdem- zu Richtigstellung des Jnventarii über den Nachlaß des ver­storbenen Burger und Zeugschreiber Krachs dahier, erforderlich ist, daß alle diejenige, welche an den Verstorbenen, aus irgend einem Grund, eine Anforde­rung'zu haben vernieinen , solche binnen 4 Wochen bei hiesigem Fürst! Oberamt einbringen; so werden dieselbe hierzu an­gewiesen, gegenfalls sie sich zu gewärti­gen haben, daß nach Ablauf dieser Frist keine weitere Anforderung angenommen werde, Giesen den iz. Nov. i8°°«

Fürst!. Hess. Oberamt das* Rayß.

4) Nachdeme zu Richtigstellung deS Jnventarii über den Nachlaß des ver­storbenen Jude» - Vorstehers , Simon