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ches, mildes^ fettes Wasser. Wer kaltes Brunnenwasser zu nehmen gezwungen ist, muß es erst in einer Grube oder Tonne, 24 Stunden in der Sonne stehen lassen: denn frisch aus der Quelle geschöpft, ist es keiner Pflanze dienlich. Wenn man nun genöthigt ist, viel zu aiesen, so muß man auch oft behacken, und dies ist besonders in schwerem Boden nicht zu vergessen. Da nun die Pflanzen an Hessen Tagen stark ausdun- sien, so kann man sie, ohne das Begie- seu dabei wegzulassen, mit einer feinen Brause sanft übersprengen. Kann man dieses alle aSrundeu wiederholen, welches bei kleinen am Haus liegenden Garten wohl angehr, so entfernt man dadurch auch die Erdflöhe.
den sollen. Signatum Butzbach den 24. October 1800.
Fürstl. Hess. Amt daselbst.
L. Lieb knecht.
2) Nachdeme zu Richtigstellung des Invenrarii über den Nachlaß des verstorbenen Burger und Zeuglchreiber Krachs dahier, erforderlich ist, daß alle diejenige, welche an den 8?erstorbenen, ans irgend einem Grund, eine Anforderung zu haben vermeinen, selche binnen 4 Wochen bei hiesigem Fürstl. Oberamt einbringen; so werden dieselbe hierzu angewiesen, gegenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß nach Ablauf dieser Frist keine weitere Anforderung angenommen werde. Giesen den iz. Nov. igoo.
Fürstl. Hess. Oberamt das.
R a y ß.
Bekanntmachungen.
1) Nachdeme der Burger und Kupferschmied Christoph Kobelt dahier zu Butzbach, eine solche Schuldenlast cvn- trahiret hat, daß sein Vermögen zu deren Zahlung bei Weitem nicht anreichet, daherovon Hochfürstl. Regierung zu Giesen der Concursprozeß erkannt, und solchen zu eröffnen befohlen worden ist; so werden dessen sämtliche — sowol bekannte als unbekannte — Gläubiger hiermit öffentlich vorgeladen, Donnerstag den ZtenJan. 1801. Vormittags 9 Uhr vor hiesig Fürst!. Amte, entweder in eigener Person , oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen durch Urkunden, oder ans andere rechtliche Weise, richtig zu stellen, auch über den Vorzug unter einander zu verfahren, im Nichterscheinung,s/all aber sich zu gewärtigen, daß sie weiter nicht gehöret, sondern von der gegenwärtigen Concursmasse gänzlich ausgeschlossen wer
3) Mittwochs den jyten Dezember, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Gast- Hause zum Schwan in Darmstadt, eine Sammlung sehr gut couditivnirter Bucher, besonders aus dem Fache der schönen Wissenschaften, nebst verschiedenen Kupferstichen und Zeichnungen » gegen gleichbaare Zahlung, öffentlich—'rsteigt werden. Die Heyerische Buchhandlung dahier und in Darmstadt, ist zur Hebers nähme von Aufträgen erbötig, und daselbst der Katalog einzusehen.
4'' Bei Buchbinder Balser, aufdern Markt, sind allerlei Sorten schöner Neujahrwünsche , wie auch Taschen - und Wandkalender aufs Jahr igoi. zu haben.
5) Noch niemals habe ich die von mir selbst verfertigte, rkie auch Nürnberger zu Weihnachtsgeschenken für Kinder bestimmte Holzarbeit, zum Verkauf um- hertragen lassen, und solche auf diese Art
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