Ausgabe 
13.12.1800
 
Einzelbild herunterladen

- ) i87 (

ches, mildes^ fettes Wasser. Wer kal­tes Brunnenwasser zu nehmen gezwun­gen ist, muß es erst in einer Grube oder Tonne, 24 Stunden in der Sonne stehen lassen: denn frisch aus der Quelle ge­schöpft, ist es keiner Pflanze dienlich. Wenn man nun genöthigt ist, viel zu aiesen, so muß man auch oft behacken, und dies ist besonders in schwerem Bo­den nicht zu vergessen. Da nun die Pflanzen an Hessen Tagen stark ausdun- sien, so kann man sie, ohne das Begie- seu dabei wegzulassen, mit einer feinen Brause sanft übersprengen. Kann man dieses alle aSrundeu wiederholen, wel­ches bei kleinen am Haus liegenden Gar­ten wohl angehr, so entfernt man da­durch auch die Erdflöhe.

den sollen. Signatum Butzbach den 24. October 1800.

Fürstl. Hess. Amt daselbst.

L. Lieb knecht.

2) Nachdeme zu Richtigstellung des Invenrarii über den Nachlaß des ver­storbenen Burger und Zeuglchreiber Krachs dahier, erforderlich ist, daß alle diejenige, welche an den 8?erstorbenen, ans irgend einem Grund, eine Anforde­rung zu haben vermeinen, selche binnen 4 Wochen bei hiesigem Fürstl. Oberamt einbringen; so werden dieselbe hierzu an­gewiesen, gegenfalls sie sich zu gewärti­gen haben, daß nach Ablauf dieser Frist keine weitere Anforderung angenommen werde. Giesen den iz. Nov. igoo.

Fürstl. Hess. Oberamt das.

R a y ß.

Bekanntmachungen.

1) Nachdeme der Burger und Ku­pferschmied Christoph Kobelt dahier zu Butzbach, eine solche Schuldenlast cvn- trahiret hat, daß sein Vermögen zu de­ren Zahlung bei Weitem nicht anreichet, daherovon Hochfürstl. Regierung zu Gie­sen der Concursprozeß erkannt, und sol­chen zu eröffnen befohlen worden ist; so werden dessen sämtliche sowol be­kannte als unbekannte Gläubiger hiermit öffentlich vorgeladen, Donner­stag den ZtenJan. 1801. Vormittags 9 Uhr vor hiesig Fürst!. Amte, entweder in eigener Person , oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre For­derungen durch Urkunden, oder ans an­dere rechtliche Weise, richtig zu stellen, auch über den Vorzug unter einander zu verfahren, im Nichterscheinung,s/all aber sich zu gewärtigen, daß sie weiter nicht gehöret, sondern von der gegenwärtigen Concursmasse gänzlich ausgeschlossen wer­

3) Mittwochs den jyten Dezember, Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Gast- Hause zum Schwan in Darmstadt, eine Sammlung sehr gut couditivnirter Bu­cher, besonders aus dem Fache der schö­nen Wissenschaften, nebst verschiedenen Kupferstichen und Zeichnungen » gegen gleichbaare Zahlung, öffentlich'rsteigt werden. Die Heyerische Buchhandlung dahier und in Darmstadt, ist zur Hebers nähme von Aufträgen erbötig, und da­selbst der Katalog einzusehen.

4'' Bei Buchbinder Balser, aufdern Markt, sind allerlei Sorten schöner Neu­jahrwünsche , wie auch Taschen - und Wandkalender aufs Jahr igoi. zu haben.

5) Noch niemals habe ich die von mir selbst verfertigte, rkie auch Nürnber­ger zu Weihnachtsgeschenken für Kinder bestimmte Holzarbeit, zum Verkauf um- hertragen lassen, und solche auf diese Art

an-