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Sparkassen für das Gesinde.
b) Artikel der privilegirten Erspa- rungs - Lasse im Herzogthum Oldenburg.
Verfolg.
i) Es soll die Oberaufsicht und Verwaltung dieser Kasse unserm, in der Stadt Oldenburg gnadigft bestellten General - Direktorium des Armenwesens anvertraut seyn.
2) Alle und jede unvermögende Eingesessene, Hauerleute, Dienstboten, Tag- löhner, Handwerksleute, Seefahrende, Soldaten u. d. g. sollen berechtigt seyn, die Kleinigkeiten, welche sie erübrigen, in die Ersparungs-Kasse zu legen, dergestalt, daß die Summe zur Zeit nicht unter 36 Grote, und in dem Lauf eines halben Jahres nicht über 25 Rthlr. betragt : weil zur Unterbringung grösercr Summen, sich immer anderweite sichere Gelegenheiten werden finden lassen.
3) Die Einsetzer oder deren Erben, können zu jeder Zeit die eingeschossenen Snmmen ganz oder zum Theil zurückfordern ; so lange solche aber bei der Ersparungs-Kasse belegt sind, werden ihnen für einen jeden Reichsthaler jährlich 2t/2Grote, odermonatlich i Schwären , also ohngefähr 31/2 P. C. an Zinsen vergütet.
4) Die Zinsen werden allemal, wenn das Kapital wieder gefordert wird, bei dess-n Bezahlung, wenn es aber stehen bleibt am 31 Dec. eines jeden Jahrs dergestalt entrichtet, daß für die Einschüsse, welche noch kein volles Jahr gestanden, der Betrag nach Monaten, doch daß die Tage, welche keinen vollen Monat aus- machen , nicht in Anschlag gebracht werden, bezahlt wird.
5"> Diejenigen,, welche ihre Zinsen stehen lassen wollen, können solche, so
bald selbige über 36 Grote betragen, zu Kapital machen, wofür ihnen die Zinsen vergütet werden.
. 6) Bewilligen wir gnadigst, daß die Empfang-Scheine des General-Direktoriums, und die auszustcllenden Quittungen der Einsetzer, auf ungestempeltem Papier ausgestellt werden.
7) Cessionen und Uibertragungen der Empfang - Scheine an Andere, sollen keine Statt finden, da allemal die Einschußgelder zurückgefordert werden können.
8) Die Armen - Direktionen der Kirchspiele sollen, zur möglichsten Erleichterung der Einsetzer, schuldig seyn, die Gelder, welche in die Ersparungs- Kasse bezahlt werden, anzunehmen, und selbige bei der Zurückforderung so wie die jährlichen Zinsen, auszuzahlen, und desfalls mit dem General-Direktorium sich zu berechnen.
' 9) Der etwanige Vortheil, welcher bei der ErsparungS - Kasse, durch Nutzung der eingelegten Gelder, zu höhern Zinsen, nach Abzug der unumgänglichen zu verwendenden Kosten, gemacht werden möchte, soll lediglich zum Besten der Armuth verwandt werden.
c) Hamburgische.
Hamburgs Patrioten sahen in Teutsch- land zuerst ein, wieviel dem Staat daran gelegen sey : die dem Dienste der höhern Stände gewidmete Vvlksklasse, das sosehr vernachlässigte, und doch der Beachtung und bescndern Fürsorge so würdige Gesinde, an Sparsamkeit und ordentliche Geldwirthschaft zu gewöhnen. Ein sehr praktisches und durch Erfahrung bewahrtes Hülfsmittel zu jener Absicht schien ihnen eine öffentliche verbürgte Sparkasse, in welcher jeder Dienstbote
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