Ausgabe 
12.7.1800
 
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) 99 C

Canälen und SchlüiAn", wenigstens in den Hauptplatzen der Stadt.

Entdeckangsaniialten.

rr-cbtwäcbter. Eine sehr nothwen- drge .und nützliche Polizeianstalt! Ihre Instruction wird am besten von der Lage und Verfassung des Ortes abftrahirt. Ihre Bestimmung ist : die Einwohner des Ortes gegen nächtliche Diebereien, Ein­brüche., Unfug zu schätzen , und bei ent­stehender Feuersgefahr zu wecken. *) Da sie aber nicht allein im Stande sind, selbst Nath zu schaffen, so sind die Militair- und Polizeiwachen angewiesen, ihnen zcisig zu Hülfe zu eilen, u"d ein an ih­nen beruhter Frevel, wird besonders scharf bestraft, damit ihre Person, eine Art von Unverlez'lichkeit erhalte. Nacht­wächter und Thurmmann controlliren sich durch das Abblasen und Nachschlagen der Stunden.

Brandvisire. An jeder der vier Ecken der Gallerie eines Thurmes wird eine Ar,r Meßtischchen von Stein oder Metall be­festigt, und mit Papier bezogen^ wor­auf aus einem festen Standpünct in der Mitte eine horizontale Linie;, mittelst ei­nes Dioptern - Lineals , auf alle umher liegende Ortschaften bei Ta^visirt, die Directionslinie des Lineals mit einem Striche bezeichnet, und dann der Name des Ortes beigesezt wird. Hierauffüber- zieht man es mir Firniß, und bedeckt es, wenn man es nicht gebraucht, mit einer Kapsel oder Dachelchen Wenn nun bei der Nacht auf dem Lande Feuer auskommt.

si'chSrt sie unsre "Tritte, wie hrwahrt.ffe uns vor Unreinlichkeit, Fallen, Stoße« «n Deichseln u. dgl. wie sehr gereicht st­ein er Bürgerschaft zur Ehre! In kriuer; Stadt darf sie fehlen! Bei Durchzügen, Einguartierungn, bei haustAen nächtli­chen Durchfuhren, bei enrstehertdenFeu- Lrsbrünsten, wo alles ^ennt nutz, sich Drängt, zeigt sich denu besonders daß Wohlthatige- einer.solchen Anstalt^ Wex von uns wird nicht mit Freuden ja-hrkich einen bestimmten Beitrag zu einer An? stalt gebe», die wir schon laugst habey zollten?. Das alte Jahrhundert gehs nicht zu Ende, ohne sie noch gesehen zu haben ! .7 2 1 . .... <h >t

(Fortsezzung folgt.)

Bekanntmachungen.

1) Künftigen Montag, .als den ichten JUlii, Nachmittags um zU'hr, soll in der Raths, chöff Buschischen Behausung das vom-verstorbenen Fürst!. Criminal- ratss - Münch hinterlassene Wohnhaus^ nebst Stallung und HaüsgÄi'teu Kffeü^ lieh verstrichen werden; welches zu Je­dermanns Nachricht hiermit bekannt ge­macht wird, und können sich -die Lieb­haber alsdann in gedachter Behausung einfindeu und nach gefcheheno-r Ver­nehmung der Bedingungen ihre Gebote zum Protokoll geben.!" Giesen Den 27U» Iuuti igoo. . .

Vvn Commisstons wegen

Dietz, Fürst!. Regierüngs - Sekretarius da se lösten.

2) Nachdem die zur Äerlasseuschaft der ohnlangst verstorbenen" verwtMbLeü ;.,p i.Pfarrer

visirt man nach dem Ort, und kann so.- gleich auf der Tafel finden, wo es brennt.

Erleuck.tung ver ctzasfen mit Later­nen, wie schön ziert sie eine Stadt, wie

) In der Breslauer Nachtwächter -Instruction Heist es : Art. 14. Nimmt ein Nachtwächter durch grofen Rauch oder'svust/-ein mrfgehendes Feuer wahr; so muß er die Einwohner solches Hauses, jedoch mit Bescheidenheit auswecken/ und wenn die Hülfe nvlhig/ die allernächsten Nachdem mnnrern, rbne NM und Gefahr aber keinen Lärmen machen.