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Canälen und SchlüiAn", wenigstens in den Hauptplatzen der Stadt.
Entdeckangsaniialten.
rr-cbtwäcbter. Eine sehr nothwen- drge .und nützliche Polizeianstalt! Ihre Instruction wird am besten von der Lage und Verfassung des Ortes• abftrahirt. Ihre Bestimmung ist : die Einwohner des Ortes gegen nächtliche Diebereien, Einbrüche., Unfug zu schätzen , und bei entstehender Feuersgefahr zu wecken. *) Da sie aber nicht allein im Stande sind, selbst Nath zu schaffen, so sind die Militair- und Polizeiwachen angewiesen, ihnen zcisig zu Hülfe zu eilen, u"d ein an ihnen beruhter Frevel, wird besonders scharf bestraft, damit ihre Person, eine Art von Unverlez'lichkeit erhalte. Nachtwächter und Thurmmann controlliren sich durch das Abblasen und Nachschlagen der Stunden.
Brandvisire. An jeder der vier Ecken der Gallerie eines Thurmes wird eine Ar,r Meßtischchen von Stein oder Metall befestigt, und mit Papier bezogen^ worauf aus einem festen Standpünct in der Mitte eine horizontale Linie;, mittelst eines Dioptern - Lineals , auf alle umher liegende Ortschaften bei Ta^visirt, die Directionslinie des Lineals mit einem Striche bezeichnet, und dann der Name des Ortes beigesezt wird. Hierauffüber- zieht man es mir Firniß, und bedeckt es, wenn man es nicht gebraucht, mit einer Kapsel oder Dachelchen Wenn nun bei der Nacht auf dem Lande Feuer auskommt.
si'chSrt sie unsre "Tritte, wie hrwahrt.ffe uns vor Unreinlichkeit, Fallen, Stoße« «n Deichseln u. dgl. wie sehr gereicht stein er Bürgerschaft zur Ehre! In kriuer; Stadt darf sie fehlen! Bei Durchzügen, Einguartierungn, bei haustAen nächtlichen Durchfuhren, bei enrstehertdenFeu- Lrsbrünsten, wo alles ^ennt nutz, sich Drängt, zeigt sich denu besonders daß Wohlthatige- einer.solchen Anstalt^ Wex von uns wird nicht mit Freuden ja-hrkich einen bestimmten Beitrag zu einer An? stalt gebe», die wir schon laugst habey zollten?. Das alte Jahrhundert gehs nicht zu Ende, ohne sie noch gesehen zu haben ! .7 2 1 . .... <h >t
(Fortsezzung folgt.)
Bekanntmachungen.
1) Künftigen Montag, .als den ichten JUlii, Nachmittags um zU'hr, soll in der Raths, chöff Buschischen Behausung das vom-verstorbenen Fürst!. Criminal- ratss - Münch hinterlassene Wohnhaus^ nebst Stallung und HaüsgÄi'teu Kffeü^ lieh verstrichen werden; welches zu Jedermanns Nachricht hiermit bekannt gemacht wird, und können sich -die Liebhaber alsdann in gedachter Behausung einfindeu und nach gefcheheno-r Vernehmung der Bedingungen ihre Gebote zum Protokoll geben.!" Giesen Den 27U» Iuuti igoo. . .
Vvn Commisstons wegen
Dietz, Fürst!. Regierüngs - Sekretarius da se lösten.
2) Nachdem die zur Äerlasseuschaft der ohnlangst verstorbenen" verwtMbLeü ;.,p i.Pfarrer
visirt man nach dem Ort, und kann so.- gleich auf der Tafel finden, wo es brennt.
Erleuck.tung ver ctzasfen mit Laternen, wie schön ziert sie eine Stadt, wie
♦) In der Breslauer Nachtwächter -Instruction Heist es :• Art. 14. Nimmt ein Nachtwächter durch grofen Rauch oder'svust/-ein mrfgehendes Feuer wahr; so muß er die Einwohner solches Hauses, jedoch mit Bescheidenheit auswecken/ und wenn die Hülfe nvlhig/ die allernächsten Nachdem mnnrern, rbne NM und Gefahr aber keinen Lärmen machen.


