Ausgabe 
12.7.1800
 
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Feuer s Polizei ^Anstalte».

Was hat man nicht Alles erfunden und ausgedacht, den. grausamen Verhee­rungen durch Feuersbrünste Grenzen zu setzen?

a) Verminderung ihrer traurigen Folgen.

Eine heilsame Nachahmung der Han­dels - Assecuranz, war: die Errichtung unserer Lraeih-Assecuran;en. Einzelne Personen hatten schon früh Assecuranzen der Eiebaude übnnvmmen , aber die noch dauernden grofen Gesellschaften, sind erst nach dem ersten Viertel des 18 Jahrhun- dertes errichtet worden.

. b) Verhütungsmittel.

SrcwElin erfand die werter-Ablei- ter, und die Nachwelt schrieb auf sein Grabmahl.:

Eripuit fulmen coelo !

An manchen Orten scheint man sie noch gar nicht.zu kennen.

Fast in jedem teutschen Staate sieht man izt- mehr als jemals auf einen Feuerfesten Bau , durch verminderten Ge­brauch des Bauholzes,E Abschaffung der Stroh - und Schindeldächer, vermehrte Anwendung der Steine zum Bauen, durch Aufführung von Brandmauern, welche den sogenannten Feuerwinkeln ( Dreckwinkeln) weit vorzuziehen sind.") Schon 1447. hatte Augsburg eine aus­führliche Bauordnung, 1460 bekam Frankfurt eine Feuerordnung, 1466 wur­den daselbst die Strohdächer, und 1474 die Schindeldächer verboten.

Die Versuche Georgis, Pallas, Gösers und Andrer verdienten mit ihren Resul­taten und angehangter Warnung, eine Stelle im Noth- und Hülföbüchlein. Unsere Polizeien haben durch Verordnung des Schornsteinfegens, Hinwegschaffung Feuerfangender Materialien aus den Wohnhäusern, jährliche Feuerschaue, Verbot feuergefährlicher Arbeiten des Nachts bei Licht , "-Ulftersagung des Schießens in der Nahe der Gebäude für unsre Sicherheit und Ruhe liebreich ge­sorgt.

Unsrer Seits Muffen wir also als gehorsame Bürger des Staats ihre wohl- thätigen Verordnungen respectiren, und als gute Hausväter ein wachsames Ang auf Feuer und Licht haben. Den Haus­müttern liegt diese Sorgfalt mit ob, und sie haben nachzusehen, daß die Asche auS den Oefeu keine glühende Kohlen ent­halte, wen.n mau.sie sammeln will, daß sie in Kesseln, nicht in hölzernen Käste» oder Schachteln gesammelt werde, und daß die Mägde keine Dörrscheite in den Ofen stellen.

Jeder gute Hausvater sollte eine Hausfeuerordnung haben, bei drohender Gefahr, müssen in allen Stockwerken so­gleich mit Wasser gefüllte Gefäße ge­bracht werden. Die Eimer und Hand- sprützen nicht zu vergessen ! Sv kann oft eine Feuersbrunst gleich nach ihrem Ent­stehen gelöscht werden.

c. Oeffenrkl'cbe Anstalten.

An Belehrungen über Selbstentzüm- Hieher sind.zu rechnen : die Anle- dugen fehlt es auch in Teutschland nicht, gung von Feuerteichen, Nothbrunnen, Canä-

*) Unter den Schriftstellern über die Verhütung der Feuersbrünste, befindet sich auch ein Schorn­steinfeger/ H Scheitberger zu Erlang. Er gab daselbst i?9<- eine Anweisung zur Verhü­tung der Feuersgefahren heraus, v. Glaser schlug ttiberzüge des Holzwerkes vcr. .DeöAlaunS ZU dieser Abficht bedienten sich schon die Alten. Aul. Gellii n. a. Lib.xv. cap. 8. Hartle» ÄAbhtnderfandldie Bewasnung der Gebattht/ MsthVN/ Glstsktt FstSSN, Httthns» HenlitnssMerzüge. .. . ..