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btn'df'c auch fett her 3cit nichts von sich Horen lassen, und dann dessen nächste Anverwandten um rechtliche Verfügung wegen seines geringen Vermögens - An- theils gebeten haben; als wird erwähnter Kleber oder desto» Arbeit edictaliter hiermit vorgeladen, a d to innerhalb 3. Monate» entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte bei dahiesi- gein Fürst!. Amt zu erscheinen, und über sein Vermögen zu disponiren, oder im Nicht - ErscheinungS - Fall sich zu gewärtigen , daß nach Maaßgab der vorliegenden höchsten Verordnungen von Amts- wegen werde vorgegangen werden. Signatum Langgöns den treu März tgoo.
Fürstl. Hessisches Amt Hüttenberg.
C. G. von Zangen.
Bekanntenact) trugen.
Es ist seit einiger Zeit misfällig wahrznnehmen gewesen, daß durch erregte nächtliche Unruhen und Lermen auf den Strassen, durch Klopfen und Werffen an die Hausthüren und Fenster-Laden, mehrere Einwohner hiesiger Stadt in ihren Wohnungen beunruhiget, auch einigen an ihrem Eigenthum Schaden zugefügt worden, und hierzu mehre.1- theils Die Veranlassung davtnch eul-kc- her, bass, denen schon mehrmaien erlas- se>ien Verordnungen zUivider. des Abends nach 10 Uhr in den Wirthshausern Schwärmerenen vorfallen , so wird hier» mit noch naien verordnet, oaß nach Io Ubr des Abends keiner sich in einem Wirthshaus ooer Schenke betreten lassen soll, ansonsten sowohl der Wirty als die Gaste nach Fürstl. Verordnung gestraft werden sollen.
TM sich auch qezeiget, daß manche die ihnen angesezt mordeue Geldstrafen sich nicht zur Warnung bienen lassen,
oft auch von bett Eltern für ihre Söhne die Geldstrafen erlegt werden, wodurch solche um so mehr bestärkt werden , dergleichen Nnordnungen abermal zu begehen, so wird hierdurch bekaiint gemacht: daß in Zukunft dergleichen Vorfälle nicht mit Geld, sondern, ohne Ansehen der Person, mit Gefängnis- und nach Be^ finden mit Zuchthaus - Strafe werden bestrafet werden, und haben diejenigen, welche auf öffentlichen Strassen bey Tag oder bet) Nacht Tobak rauchen, im Ve- trettungsfall einer ähnlichen Strafe sich zu gewärtigen. Glessen den 1. Marz 1’800.
Fürstl. Hess. Polizep - Deputation daselbst.
2) Nachdem der Burger und Becker, Philipp Christoph Brück, entschlossen ist, nachstehende Feldgüther, a!6
i/2Morg. 2gRut. u Sch. Acker auf der Warth, links der Landstrase, neben Hra. Postmeister Kerupf und Hrn. Philipp.Balthasar Vetzberger, i/gMorg. ZzRut. Acker daselbst, stoßt auf den Warthweg, neben Hru. Postmeister Kempf und Jeremias Krai- ling, mit Korn besaamt,
i/2 M. >8 Nut. 8 Sch. Wiese am Heeg- strauch, neben Georg Ludw.Schmitts Wiktwe, und Johann Heinrich Molls Frau,
1 Mvrg. 11 Rut. Garten am NabrungS- berg, neben Johann Philipp Henr ch und Hrn. Jacob Melchior Wörntser, i/2'M. 22 Rut. 14 Sch. Garten, stoßt auf die Bleiche, nebett Hrn. Major Pangsdorf,
öffentlich au den Meistbietenden verstreichen iu lassen, zu dem Ende Termin auf Dienstag den iitenMarz, Nachmittags 3 Uhr in des Hrn. Rathsschöff Busch
Behau-


