kommenden Fallen sich darnach untertha- nigst achten, damit Unsere dadurch bezweckte wohlthatige Absicht erreicht werden möge. Darmstadt den 22tenJnnii i/99>
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Weinwirth Schieferin Behausung anbe- raumer worden, als wird dieses zu jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht, Giessen den /ten Febr. igoo.
Fürst!. Hess. Oberamt das.
R a y ß.
Bekanntmacbrrngen.
1) Nachdeme des Burger und Mez- ger Johann Balthasar Constanz hinter- lassene Wittwe, freiwillig entschlossen, nachstehende Feldgüther-Stücke, öffenr- lich an den Meistbietenden gegen Ziel- Zahlung verstreichen zu lassen, als ' i) 11/4 Morg. 18 Ruten , io Schn Acker
Hinterm Steinbrunne», neben Johannes Weil zu Linnes, und Georg Heinrich Lony, halb mit Korn besaamt,
2) 1/4 Morg. 38 Ruk. Garten am Hamm, an der Schovr, neben Johann Walter Zinser und Heinrich Conrad Müller,
3) i/^Morg. 28Rut. 4Sch. Garten am Wiesmarer Weg, neben Job. Adam Linnestruth und Jvh. Georg Noll,
4) 1/4 Morg. Zy Rut. 15 Sch. Wiese in den Rödern, neben Johann Philipp Euler und Joh. Kaspar Keller ,
5) 1/4 Morg« 17 Rut. 5 Sch. Acker am Altenfeld, neben Johann Tobias Waidig und Philipp Conrad Magnus , ist mit Dung überfahren,
6) 35 Rut. 1 Sch. Garten am Nahrungsberg, neben Johann Kaspar Keller und Jvh. Melchior Plock,
7) l 3/4 Morg. 27 Rut. 5 Sch. Garten und Wiese, rechterband dem kleinen Steinweg, neben Herrn Advokat Krug und Damet Heinrich Noll gelegen ,
zu dem Ende Termin auf Dienstag den iLten dieses, Nachmittags »Uhr, in der
2) Freitags den 2Zten dieses, Morgens io Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus das von Georg Melchior Vetzber- gers Wittwe hinterlassene Wohnhaus nebst Hansgarten, öffentlich an den Meistbietenden Schuldenhalben verstrichen werden. Giessen den 7ten Februar 1800,
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.
*, 3) Nachdeme die Ehefrau des in dahiesigen Fürst!. Schutz aufgenommenen Juden Zodick Moses, Jüdin Eddel, auf geschehenen Vorhalt die ausdrückliche Erklärung gerhan, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel rretveu uno sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre weibliche Rechts- woblthaten sich ausdrücklich Vorbehalten wolle i so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenige, welche mit erjagtem Inden Zodick Moses in Handelsverkehr tretten, sich darnach zu benehmen wissen. Langgöns am igten Februar 1800.
Fürst!. Hessisches Justiz-Amt daselbst,
C. G. von Zangen.
4) Zwei Gärten, der eine am obersten Riegelpfad, der andere auf dem Sel- zersberg belegen, beide in gutem Stand und mit Obstbäumen besezt, sind auf z Jahre zu verkehnen. Das Nähere erfährt man in der hiesigen Ziegelhütte bei Hrn. Bachert.
5) Da


