Ausgabe 
8.2.1800
 
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kommenden Fallen sich darnach untertha- nigst achten, damit Unsere dadurch be­zweckte wohlthatige Absicht erreicht wer­den möge. Darmstadt den 22tenJnnii i/99>

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Weinwirth Schieferin Behausung anbe- raumer worden, als wird dieses zu jeder­manns Nachricht hierdurch bekannt ge­macht, Giessen den /ten Febr. igoo.

Fürst!. Hess. Oberamt das.

R a y ß.

Bekanntmacbrrngen.

1) Nachdeme des Burger und Mez- ger Johann Balthasar Constanz hinter- lassene Wittwe, freiwillig entschlossen, nachstehende Feldgüther-Stücke, öffenr- lich an den Meistbietenden gegen Ziel- Zahlung verstreichen zu lassen, als ' i) 11/4 Morg. 18 Ruten , io Schn Acker

Hinterm Steinbrunne», neben Johan­nes Weil zu Linnes, und Georg Hein­rich Lony, halb mit Korn besaamt,

2) 1/4 Morg. 38 Ruk. Garten am Hamm, an der Schovr, neben Johann Wal­ter Zinser und Heinrich Conrad Mül­ler,

3) i/^Morg. 28Rut. 4Sch. Garten am Wiesmarer Weg, neben Job. Adam Linnestruth und Jvh. Georg Noll,

4) 1/4 Morg. Zy Rut. 15 Sch. Wiese in den Rödern, neben Johann Philipp Euler und Joh. Kaspar Keller ,

5) 1/4 Morg« 17 Rut. 5 Sch. Acker am Altenfeld, neben Johann Tobias Waidig und Philipp Conrad Mag­nus , ist mit Dung überfahren,

6) 35 Rut. 1 Sch. Garten am Nahrungs­berg, neben Johann Kaspar Keller und Jvh. Melchior Plock,

7) l 3/4 Morg. 27 Rut. 5 Sch. Garten und Wiese, rechterband dem kleinen Steinweg, neben Herrn Advokat Krug und Damet Heinrich Noll ge­legen ,

zu dem Ende Termin auf Dienstag den iLten dieses, Nachmittags »Uhr, in der

2) Freitags den 2Zten dieses, Mor­gens io Uhr, soll auf dahiesigem Rath­haus das von Georg Melchior Vetzber- gers Wittwe hinterlassene Wohnhaus nebst Hansgarten, öffentlich an den Meistbietenden Schuldenhalben verstri­chen werden. Giessen den 7ten Februar 1800,

Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.

*, 3) Nachdeme die Ehefrau des in da­hiesigen Fürst!. Schutz aufgenommenen Juden Zodick Moses, Jüdin Eddel, auf geschehenen Vorhalt die ausdrückliche Erklärung gerhan, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Han­del rretveu uno sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre weibliche Rechts- woblthaten sich ausdrücklich Vorbehalten wolle i so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenige, welche mit erjagtem Inden Zodick Moses in Han­delsverkehr tretten, sich darnach zu be­nehmen wissen. Langgöns am igten Fe­bruar 1800.

Fürst!. Hessisches Justiz-Amt da­selbst,

C. G. von Zangen.

4) Zwei Gärten, der eine am ober­sten Riegelpfad, der andere auf dem Sel- zersberg belegen, beide in gutem Stand und mit Obstbäumen besezt, sind auf z Jahre zu verkehnen. Das Nähere erfährt man in der hiesigen Ziegelhütte bei Hrn. Bachert.

5) Da