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dnau zu stürzen, Borurtheiledtedas Al- terthum geheiligt hak zu entfernen damit die Polizei ihr Amt mit Freuden thun könne, .und nicht mit Seufzen denn das 'ist euch nicht gut!

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Von der besten ££intbeifa«g des Gar­tenlandes.

Ein Gartenland muß eben sowohl als Ackerfeld, von seinem Besitzer, wenn er ein guter Oekonom seyn will, nach ei? nein bestimmten Plan eingekheilt werden. Man muß niemals dasselbe Gewächs 2 Jahre hinter einander, auf demselben Quartier zieben, sondern mit den Früch­ten abwechseln. Bei einer gmen Ein­richtung hat man erst im ^teuJabre wie­der Mist nötbig. .Darnach theilt man also das Gartenland in 4 £2mutiere. Wenn man dieses Jahr einem Quartiere Mist gegeben hat; so giebt man ihm in den folgenden Jahren, Asche, Kalka­scher , Mergel, kurz was sich für Den Boden schicht, und erst im vierten Jahre Mist. Dadurch erhalt man den Vor- theil, daß man Mist und Arbeit spart, ohne Den Ertrag des Gartens zu schwä- khen , mehr und bessere Früchte zieht, und das Garten and von mancherlei Ungezie­fer befreit, das sich gar leicht einfindet, wenn man dem Booen immer blvs Mist giebt. Ferner muß man das Gartenland das ganze Jabr hindurch zu benutzen suchen, und sobald ein Beete leer wird, wieder etwas Andres darauf säen, oder pflanzen , was die Jabrszeit mit sich bringt, und viele Gewächse gerakhen bes­ser, wenn man sie zwischen andere säet oder pflanzt.

Ist nun der Garten in 4 Quartiere -ethettt, so haut man r

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1) in dem frisch gedüngten : Kraut, Sellerie, Spinat, Endivien, Gur­ken, Petersilie, Kerbel, Radiesgen« Majoran, Basilicum,

2) das Jahr darauf: Bodenkohlrabi, Retticye, Ruben,

3) >m dritten Jahre: Mairüben, Ra­punzeln, Zwiebeln, Porte, Schnitt­lauch, Schalotten,

4) im vierten : Erbsen, Gartenboh­nen:

Der Landwirth muß also die Natur sei­nes Gartenlandes wohl' kennen. Er muß wißen, welche Gewächse eine sonnige, uud welche eine schattige Lage lieben. Alle Jahre sezt er sich einen Plan auf, und bemerkt in seinem Garten-Journal, wo, wenn und was er gesäel oder ge­pflanzt hat, wenn der Saame aufgegan­gen ist, wenn die Früchte zeitig gewor­den sind, und wie die Ernte beschaffen gewesen ist.

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Bekanntmachungen.

1) Nachdem Der Burger und Blau- färber Balthasar Jacob Zinser freiwillig ein fei)! elfen, fein Wohnhaus samt Scheuer, Hof, Nebenbenbäuen und Hausgärtchen in der Judengasse, öffentlich au Den Meist­bietenden verstreichen zu lassen, wozu Termin auf Mittwochen Den igten dieses, Morgens jollbr, auf dabiesigem Rath­haus anberaumet worden, als können btejenige , welche mitzustreichen gesonnen sind, sich asDann ein ft r. Den und die wei­tere Bedingungen vernehmen. Giessen Den isen Mai i^oo.

Fürst!. Hess. Oberamt das. R a y ß.

2) Freitags den 2gten dieses, Mor­gens lollljr, soll auf ^dahiesigem Rath­haus Das des Juoen Elkan und Löw

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