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Etwas von den Frostableitcrn.
Die Hauptsache dieser' in den neuern Jenen wieder sehr in Anregung gebrach- ten Beschützer unsrer Obstbaume, befindet sich schon in Les Coieruti Hau6- bu d), nach der Wittenberger Ausgabe, von 1608- in 4to. II. 131. und nach der Frankfurter Folio Ausgabe von 1630. Buch lll. Cap.Xll. 203. „Umhaue den ,, Baum im May, und leite Wasser in „ die Grube , oder geuß es sonst hinein, „und laß es drin, oder halte die Wur- „zcln also feucht, bis die Baume ver- „ blühen: so schadet ihnen der Reif nicht. „Oder fetze im Frühling einen Topfvoll „ Wasser auf den Baum , so schaden ihm „ die Fröste nicht. Willt du daß dir die „ Blüte auf den Baumen nicht frieren „soll, so setze Wasser in ein Faß unter „ den Daum, so fallet hinein der Frost-"
Auch liefet man die ganze Sache in Fischers Hern: Auge, oder der wohl an- und abgeführte Haushcrlter, a. dem Cngl. von Agatho Carione. Frankfurt und Leipzig 1690. 1. 173.
Der Pater Fischer lebte laug im Leitmeritzer Kreis in Böhmen, alsOeko- nom auf einem Gute. Im r. Theil ftk- nes Buches, S. 173- bemerkte er, daß sieisige und erfahrne Gartner zur Zeit, wenn es starke Reife gäbe, ihren liebsten und zärtesten Baumen, einen alten Strik oder wollenen Lumpen umbanden, und das sine Ende in dabei geseztes Wasser , das andre Ende aber abwärts, gegen die Wurzeln hiengen, damit die auf- steigenden Feuchtigkeiten, und nachge- hends der Saft, wie er sich ausdrückt, mit den kalten Reifen stritten, und dieselben brachen. Dieses Mittel soll also nicht den Winterfrost , sondern die Nacht- reife im Frühjahr von den Blüten abhalten,
(Fyrtsezzung folgt.)
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Bek'anntmLckmm'ten. ,, ,«
1) Es ist am 2vten October Abends zwischen s und 9 Uhr, in der Strasse von den neuen Bauen an, durch die Brandgasse bis nach der Post hin, ein Mantel von bh.ruem Euch dessen gen nut einer goldenen Tresse besezc war, aus einem Wagen verlohren gegangen , wer davon in der Schröderi- fcheu Buchdrukkern gegründete Nachricht geben wird, soll eine halbe Krone , und wer ihn wieder herbeyschaft eine ganze Krooue zum Dou^eor erhalten. Der Mantel ist auch daran kenntlich , daß das Tuch anfangs weiß getragen, und hernach erst blau gefärbt worden, inwendig war der Heine, stehende Brägen mir blauem Sammet gefüttert. Giessen den 28. October igoo.
2) Nachdeme zu Richtigstellung des Jnveutarii über den Nachlaß des verstorbenen Juden - Vorstehers , Simon Levi dahier, erforderlich ist , daß alle diejenige, welche an den Verstorbenen aus irgend einem Grund eine Anforderung zu haben vermeinen, solche binnen 4 Wochen bei hiesigem Fürstl. Oberamc einbringen, so werden dieselben hierzu angewiesen, gegenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß nach Ablauf dieser Frist feine weitere Anforderung angenommen werde. Und da bei dieser Simon Levi» scheu Verlassenschaft sich viele Unterpfänder , an Ringen, Uhren, Silber- werk und Kleidungsstücke befinden, so wird hiermit eine Frist von 4 Wochen zur Einlösung des Versatzes bestimmet, mit dem Beifügen, daß wer seinen Versatz binnen dieser Zeit nicht einlösen wird- sich zu gewärtigen habe, daß solcher alsdann auf seine Kosten und Gefahr öffentlich vergantet werde, Giesen den 25. Oktober 1500.
Fürstl, Hess. Oberamt das.
3) Ganz


