Ausgabe 
1.2.1800
 
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nur auf das Vermögen, welches nach dessen Publikation er­rungen worden, wirke;

3.) Endlich noch andere glauben, daß svthaner Paragraph nur auf die Errungenschaft der, uach der ge­setzlichen Publikation ge­schloffenen, Ehen Bezug habe;

und Wir bei der solchemnach hier noth- wendig erforderlichen authentischen In­terpretation, und um dem Einwand, als ob, schon erworbene Rechte durch das Ge­setz dem einen oder andern Ehegatten ent­zogen werden sollten, zu begegnen, auch um die Vollgnltigkeit der Eingangs be­nannten Verordnung wirksam zu machen, Uns bewogen gefunden haben, durch eine neue Legislativ« hiermit gnadigft zu ver­ordnen : daß, wenn ein oder anderer Ehe­gatte in Hinsicht des 4(6» §phi der Ver­ordnung vom 2tenMarz 1795* sich an seinen erworbenen Rechten bei der, vorde­ren Publikation schon geschlossen gewese­ne«, Ehe. für benachtheiligt hielte, er sol­ches i« Gegenwart des andern Ehegat­ten vor seinem ordentlichen Gerichtsstand zum gerichtlichen Protokoll innerhalb drey Monaten, von der Zeit der Publi- kation dieses neuen Gesetzes an zu rech­nen , erklären, und alsdenn das Gesetz nicht zurück wirken , sondern es nach dem vorher bestehenden Gesetz und Gewohn­heiten gehalten werden , daß aber, wenn diese Erklärung innerhalb dieser peremto- rischen Frist nicht geschehen würde, es schlechterdingen bei svthaner Verordnung vom 2ten Marz 1795. sein Bewenden be­halten füllt, so daß die Unwissenheit die­ser Unserer neuen Verordnung nicht zur Entschuldigung dienen soll.

Darmstadt, den 4tenNov. 1799.

Oekottomiscke V7aäwl'ch:en.

Mittel, um das Kor« auf den Korn- Böden gegen de« Korn - Wurm zu erhalten, und denselben aus den Korn-Böden zu vertreib«'«.

Die Getreideböden, welche mit Luft- Zügen auf beyden Seiten des 'Daches, gegen einander über versehe« sind, so, daß die Luft beständig über das Getreide hin­weg ziehen muß, sichern sich dadurch schon, zunächst dem öftern Umstechen des Getreides, gegen die Kornwurmer; Jrt werden dieselben sogar zuweilen aus demjenigen Getreide, das nut Würmern dahin gebracht wird, dadurch vertrieben. Allein, wo solche Luft-Züge fehlen, har man, nebst de,n öftern Umftechen des Ge­treides, folgende Mittel, gegen die Korn­würmer, mit Nutzen angewandt.

Man nehme ein Pfund Vitriol, lose solche« in kochendem Wasser auf, und bestreiche damit den ganzen Boden durch­aus, bis an das Dach. Die Kornwur- mer verlassen alsdenn, nach einigen Ta­gen den Bode« gänzlich.

Fortsezzung folgt.

Bekanntmachungen.

Es sucht jemand einen, in noch guten Umständen sich befindenden hölzernen Ver­schlag , um ein Klavier darin zu verwah­ren^ zu kaufen. Die Anzeige beliebe man in der Schröderische« Buchdrukkerei deshalb zu thun.

2) Ein Wagen mit Zngehvr, nebst einem Pfiug, stehet zu verkaufe«. Das Nähere davon ist bey dem Rathsdiener Balser zu Giessen auf dem Rathhause, zu erfragen.

Gottesdienst am 2 Februar.

I« der St. Pancratiuskirche. Mor­gens Herr Superintendent Bechtvld. Nachmittags Herr Superintend. Müller.

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