nur auf das Vermögen, welches nach dessen Publikation errungen worden, wirke;
3.) Endlich noch andere glauben, daß svthaner Paragraph nur auf die Errungenschaft der, uach der gesetzlichen Publikation geschloffenen, Ehen Bezug habe;
und Wir bei der solchemnach hier noth- wendig erforderlichen authentischen Interpretation, und um dem Einwand, als ob, schon erworbene Rechte durch das Gesetz dem einen oder andern Ehegatten entzogen werden sollten, zu begegnen, auch um die Vollgnltigkeit der Eingangs benannten Verordnung wirksam zu machen, Uns bewogen gefunden haben, durch eine neue Legislativ« hiermit gnadigft zu verordnen : daß, wenn ein oder anderer Ehegatte in Hinsicht des 4(6» §phi der Verordnung vom 2tenMarz 1795* sich an seinen erworbenen Rechten bei der, vorderen Publikation schon geschlossen gewesene«, Ehe. für benachtheiligt hielte, er solches i« Gegenwart des andern Ehegatten vor seinem ordentlichen Gerichtsstand zum gerichtlichen Protokoll innerhalb drey Monaten, von der Zeit der Publi- kation dieses neuen Gesetzes an zu rechnen , erklären, und alsdenn das Gesetz nicht zurück wirken , sondern es nach dem vorher bestehenden Gesetz und Gewohnheiten gehalten werden , daß aber, wenn diese Erklärung innerhalb dieser peremto- rischen Frist nicht geschehen würde, es schlechterdingen bei svthaner Verordnung vom 2ten Marz 1795. sein Bewenden behalten füllt, so daß die Unwissenheit dieser Unserer neuen Verordnung nicht zur Entschuldigung dienen soll.
Darmstadt, den 4tenNov. 1799.
Oekottomiscke V7aäwl'ch:en.
Mittel, um das Kor« auf den Korn- Böden gegen de« Korn - Wurm zu erhalten, und denselben aus den Korn-Böden zu vertreib«'«.
Die Getreideböden, welche mit Luft- Zügen auf beyden Seiten des 'Daches, gegen einander über versehe« sind, so, daß die Luft beständig über das Getreide hinweg ziehen muß, sichern sich dadurch schon, zunächst dem öftern Umstechen des Getreides, gegen die Kornwurmer; Jrt eö werden dieselben sogar zuweilen aus demjenigen Getreide, das nut Würmern dahin gebracht wird, dadurch vertrieben. Allein, wo solche Luft-Züge fehlen, har man, nebst de,n öftern Umftechen des Getreides, folgende Mittel, gegen die Kornwürmer, mit Nutzen angewandt.
Man nehme ein Pfund Vitriol, lose solche« in kochendem Wasser auf, und bestreiche damit den ganzen Boden durchaus, bis an das Dach. Die Kornwur- mer verlassen alsdenn, nach einigen Tagen den Bode« gänzlich.
Fortsezzung folgt.
Bekanntmachungen.
Es sucht jemand einen, in noch guten Umständen sich befindenden hölzernen Verschlag , um ein Klavier darin zu verwahren^ zu kaufen. Die Anzeige beliebe man in der Schröderische« Buchdrukkerei deshalb zu thun.
2) Ein Wagen mit Zngehvr, nebst einem Pfiug, stehet zu verkaufe«. Das Nähere davon ist bey dem Rathsdiener Balser zu Giessen auf dem Rathhause, zu erfragen.
Gottesdienst am 2 Februar.
I« der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Superintendent Bechtvld. Nachmittags Herr Superintend. Müller.
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