L z 4 Gresitsihe v-Zcheiwliche gemeiriAtzige Attzeigm besüktdttä aber diejenige welche keinem Fruchtvorrath kein bewerb k>ab.'v das sie erhöhen können und auch Ibfe Welche von ihrer Hande Arbeit nicht kben# mithin dtt gröste. Hause Schäden erlitten. Jedermann Ljfi dieses daß man vor baares Geld nichts fauffen können, daß man auserhaid Landes Früchte kauffen müffen/und daß dadurch dtt Preitz m allem gestiegen, und der Fortgang manchet HaEhittuna emenMoß m, ftztzmev ; und die Klagen sind beynahe allgemein. Wenn man un» rerfuchen wolte wer bey diesen den grösten Vörtheil gezogen so zweifele ich, vd man viele finden werde. Diemehrsten Früchte sind schon aufer Landge^ bracht worden, wie man noch an keine Theurung gedacht hat. Derjem- ae, welcher auch aus Theurung gewartet und in solcher verkauft, lhates vielleicht an zehen andern Orken wieder entgelten müssen, und wenn auch viele einen grosen Äottheil dadurch erhaschet, so ist es doch wohl eine allzu aroße Unbilligkeit, wenn wegen eines noch zweifelhaften Wuchers weniger Personen, der gröste Haufen leiden soll. Wie hilft man also einem solchen öb* Diese Frage ist um so wichtiger, da,vielleicht bey einer noch zu hoffenden guten Erndte, bey der schädlichen Consumtion der neu ausgedroschenen Früchten, bey der auf unterschiedenen Ursachen gewislich erfolgenden Ausfuhr, die Theurung auf zu künftiges Jahr noch mehr zu nehmen wird Kein vernünftiger Mensch wird wohl zweifele», daß die Jnkeressir- >en fremdenWucherer, welche sich ihre Beutelm diesem Jahr gespückek,auf den Grenzen lauern > biß sie sonderlich den dürftigen Landmann, unter ei* nem anscheinenden billigen Preiß die Frucht vom Boden hohlen kögnen.
Diesen zu vor zu kommen, werden einige angeben , daß man daS Land zuschliesen; andere daß man die herrschaftlichen Böden anfüllen und biß zur Zeit der Noch , um dem Unterthan zu helfen , aufbewakren solle. Beyde Vorschläge sind gut, und werden gemeiniglich in Ausübung gebracht. Was hingegen besonders den ersten anlangk, so muß man zwar lachen, wenn es witzige Leute sagen , daß das Land selbsten geschloffen seyn müsse, wenn die Ausfuhr soll »erhörten werden, es scheinet mir ober ein solches Verbott allzu gemein, daher nicht wohl applicabel und mit allzu großem Zwang verbunden zu seyn, so wohl in Absicht auf die unterschiedene Jahre, als der Lage des Landes und des nöthigen ausländischen Handels. Ebe man ein Verbott, beurtheilk, muß man wissen ob und in wie weit es so wohl überhaupt, als in ieder Gegend, in jedem Dorf, in jedem Jahr nöthig und nützlich ist. Es giebk Gegenden, wo der auswärtige die Lan- desfrüchtt so wie der Untertan desselben Geld und fremde Zufuhr, nicht wohl


