Ausgabe 
23.10.1770
 
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34* Giessische wöchentliche gemeittttütztze Attzetzen nichts als die Mine und dasäuserliche Ansehenleines Geistlichen bat, im höchsten Grad verachten. J '

Go wie die Unwissenheit in den wichtigsten Stücken des geistlichen Amts bey vielen eine reiche Quelle der Verachtung ist, die auf ihre Per­sonen herabfiicht, io rst auch das schlechte uni) unschickliche Betragen und Leden der Geistlichen nicht selten daran Schuld , daß man ste verachtet. Ich rede nicht vor solchen Fehlern und gar Lastern' die diese Leute mit vielen Personen auö andern Standen gemein haben. Wer wird es aus- stehen können , wenn ich sagm wollte, daß ein Geistlicher kein Zänker, kein Trunkenbold sevn dürfe, daß er eine ordentliche Haushaltung führen,daß er seine eigne Leute und insonderheit Kmder wohl ziehen müsse, daß er in Absicht auf dre Unkeuichbeit auch allen Verdacht vermeiden müsse: denn dieses alles versteht fiel) von selbst, und es sind Pflichten eines jeden Stan­des. Wer von dergleichen groben Ausbrüchen der Laster nicht srey ist, wie will der etwas gutes stiften, und sich seiner Gemeinde, zum Muster verstellen. Ich rede nur von solchen Fehlern , die den G Wichen vor andern an zu hangen pflegen, oder wenigstens öfters und nicht immer nut Unrecht vorgeworfen werden, und auf welche sie aus unrichtigen Veanf- fen ihres Standes zu verfallen pflegen. ö

Ich.rechne bisher den geistlichen Hochmuth und die Herrschsucht, die gemeiniglich darmt verknüpft ist. Der erstere entsteht, wenn man sich thciis arlzuhohe Begriffe von seinem Amt macht, theils sich tinbildet dem Amt besser als andre gewachsen zu seyn. Wie oft vergleichen sich nicht Pre. Liger mit den Aposteln, Priestern , oder gar hohen Priestern und Pro­pheten des alten Testamentes. -Obgleich nicht zu leugnen ist, daß diesel- dige in vcrlchiednen Stücken Nachfolger von jenen heißen können , so ist Loch diese Achnlichkeit nicht über ihre Gränzen auszudehnen: denn es bleibt m vielen andern Stücken wiederum ein gewaltiger Unterschied übrig. Die Befehle des göttlichen Stifters unsrer Religion, vermög welcher Geist­liche die Gemeinde weiden, aber nicht über sie herrschens sollen , sind klar genug. Aber es bleibt nicht allein bey der Herrschaft, die man sich über die Gewissen anmaßt, und vermög welcher man einen jeden der nur in Kleinigkeiten anderes Sinnes ist, verdammt und wo möglich durch Hülfe Les weltlichen Arms verlolge, anstatt daß man thm mit aller Sanftmut/) zurecht Helsen oder ihm tragen sollte: sondern die Herrschsucht erstreckt Kl-

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