rmd Nachrichten. 31
Junius Den z Bonifacius. Den 4. Pfingstmontag, der Pfingst- dienstag wird nicht geftyeret, und man ist nicht schuldig, an solchem eine heilige Messe zu hören. Den 14. Frohnleichnam Jesu Christi. Den 24. heil. Johann, der Täufer. Den 19- heil. Peter und Paul.
Iuüus. Den r. Marien Heimsuchung. Dieses Fest, welches sonst auf den r.gefallen, ist auf den i. als d.en ersten Sonntag dieses Monats, zurückgeleget. Es ist also der 2. kein Feyertag, und man ist nicht schuldig an solchem eine heilige Messe zu hören. Den Z heil. Ulrich, des hohen Doms Kirchweihe. Dieses Fest, welches sonst auf den 4. gefallen, ist auf den 8. als auf den Uen Sonntag dieses Monats, verlegt. Es ist 'also der 4. kein Feyertag, und man ist nicht schuldig, an solchem eine heilige Messe zu hören. Den 21, gebotener Fasttags, wegen dem am folgenden Tage einfallenden Feste.üeLÜMiAM, Apostels Jacobus. Den 22. heil. Jacob. Dieses Fest, welches sonst auf den 25. gefallen, ist auf den 22. als auf den 4. Sonntag, und der gebothene Fasttag auf den vorhergehenden Samstag, zurückgeleget. Es ist also der 25. kein Feyertag, und man ist nicht schuldig, an solchem eine heilige Messe zu hören.
August. Den 11. gebothener Fasttag, wegen dem, am folgenden Tage einfallenden Feste des heiligen L.amentnrs. Den 12. heil. Laurentius. Dieses Fest', weiches sonst auf den 10. gefallen, ist auf den 12. als auf den 2. Sonntag dieses Monats, und der gebothene Fasttag auf den vorhergehenden Samstag verleget. Es ist also der 10. kein Feyertag , und man ist nicht schuldig, an solchem eme hei/ige Messe zu hören. Den 14. gebothener Fasttag, wegen dem, am folgenden Tag eiufällenden Feste der Himmelfahrt Mariens. Den 25. Marien Himmelfahrt. Den 2s. ge- hothener Fasttag, wegen dem am folgenden Tage einfallenden Feste dcS heiligen Apostels Bartholomäus Den 2äten heil. Bartholomäus. Dieses Fest , welches sonst auf den 2 4. gefallen, ist auf Den 26 , als auf den 4 Sonntag dieses Monats, und der gehotbene Fasttag auf den vorhergehenden Samstag verleget. Es ist also der 24. kein Feyertag, und man ist nicht schuldig an solchem eine heilige Messe zu hören.
Der Beschluß der gebotenen Feste folgt nächstens.
Em' und auöpaßirende vom 13. Januar, ins den 20. Ianuarü 1770.
Herr Rittmeister von Rau, boh Den Hessen Caffelischen Truppen , paßi- ret durch. . • •' * 4 ;}i/L •
Herr


