58 Gr'efltsthe wöchentliche gemeittnätzige Anzeigen
Zu diesem Boden schickt sich Pferd-Küh - und Schweinemist. 3d) rathe daher die ausgefahrne Dunge, und den Pferch so bald unter zu ackern als es möglich ist, tiefer und öfters zu pflügen und den Acker ehe er besäet wird, öfterer zu egen und zu bearbeiten.
VE steinigten Boden mit schwarzer und brauner Erde.
In Harkerode, Bitfeld, Vottenhorn, Frechenbaußen, und mehreren Otten finden sich viel steinigte Acker, welche von runden schwarten grauen, locherichten, und weißen Steinen fast ganz bedecket sind, so daß man glauben mögte, es wachse gar keine Frucht darinn. Da aber fette, mürbe schwartze und braune Erde dabey befindlich ist, so traget dieses Land, doch gute, uud zumahlen schöne Sommerfrüchre, wann es nur aut gedünget wird. Hierzu empfehle ich wohl verfaulte Rindvieh Dunge, nicht aber hitzigen Mist. Ich muß hier eine Anmerkung machen, die vielleicht einem Theil meiner Leser, nicht gleich einleuchten wird. In dieser Art Boden müssen die kleine Steine nicht abgelesen werden , sondern öfters wäre es nötbig, daß man solche damit überfahre.
Man höre aber nur auch den Grund hiervon, sie machen das Land schwer, erhalten es bey Dörrungen in der Feuchtigkeit, und dienen den Früchten zum Schutz, ja es gibt eine Art Kalksteine, welche würkl.ch eine Dunge sind, und hiervon habe ich im Lothering -und Saarwerdischen eine Probe gesehen. Pfachter so aus derPfaltz dahin kamen ,- führeten die Steme von dem Acker ab, baueten und bedüngten solche besser als ihre Nachbaren, zogen aber hierdurch weniger Früchte als vorhin, und ihre Nebenläger, welche die Steine auf denen Ackern liegen lassen.
Was dre Schulfragen in dem vorletzten Stück dieser Blatter be- tnft, so fassen wir solche zusammen. Die Erziehung der Jugend muß mit vereinigten Kräften bewürket werden. Die Eltern können ihrer Pflicht, «uf ihre Kinder zu sehen, nicht entsagen. Schicken sie solche in öffentliche Schulen, so können sie keine weitere Aufsicht fodern, als es in einer öffent- bchen Schule möglich ist. S-e wissen die Zeit wenn solche sich anfängt vnd endigt.. Cs wird ihnen, wenn sie wollen, leicht werden, von der übri- Aen Zeit von ihren Kindern Rechenschaft zu fodern, und solche von dem Gaffenlaufen abzuhalten. Unterdessen bleibt den Schullehrern diese Pflicht, W sie alle UMten, welche ihnen zu Ohren kommen, bestrafen, auch durch bestellte


