Ausgabe 
16.1.1770
 
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und Nachrichten» 19

bezeugen, den, obwohl annoch mäßigen , Anwuchs der Feyettage, und zugleich derselben unterschiedene Beobachtung. Der Eifer der ersten Recht­gläubigen, die Verbreitung der christlichen Kirche, und die Wunder so vieler großer Diener Gottes, hatten die Vermehrung der Tage der öffent­lichen Andacht nothwendig gemacht.

; Die hierauf gefolgten Zeiten minderten derselben Anzahl; als unter deren häufigen einheimischen und fremden Beispielen Wir Uns begnügen, jener des Bischoffes Gebhard zu Kostanz von dem Jahre 109 z. des wei­land Erzbischoffes und Kurfürstens zu Trier Johann von Isenburg von dem Jahre 1548., und Unseres in Gott ruhenden VorsahrerS KurfürstenS Johann Philipp von dem Jahre 1667. hier zu gedenken.

Selbst der, um die Kirche Gottes, so hoch verdiente Pabst Bene- tict der Vierzehende, dessen Gedächtniß unsterblich feyn wird, und der jüngsthin abgelebte eben so ruhmwürdig alS gottesfürchtige Pabst Clemens der Dreizehende, haben in so vielfältigen Bullen der Nothwendigkeit sol­cher, nach den Umständen der Zeit, zu gestattenden Abänderungen erleuch­test beigestimmet.

Eben diese, den Geist der katholischen Kirche erweisende« Beyspiete haben Uns bewogen, nach dem, mit mehreren einsichtsvollen deutschen Kirchenvorstehern, gepflogenem erleuchtestem Rache, auch der darübervon Sr. glorwürdigst regierenden pabstlichen Heiligkeit Clemens dem Vier- zehenten erhaltenen beyfälligen Aeußerung, einige der bisherigen Feyerta- ge aufzuheden, und mehrere auf die untenbestimmten Sonntage, so wir die einigen vorgesetzte gebothene Fasten auf die Samstage zu verleget Wir sehen Uns veranlasset, die an diesen , ferner nicht mehr zu feyeren- den, Tagen gehaftete Schuldigkeit, eine heilige Meße zu hören, zugleich mit aufzuheben, und hierinne dem Beyspiele der, von dem vorbelobterr jüngstabgelebten Pabste Clemens dem Dreizehnten, seligsten Gedächt­nisses, dem Herzogchume Luxenburg annoch in vorigem Jahre verliehenen gleichmäßigen Freyheic nachzufotgen.

Wir wollen daher, und gebiethen hiermit aus erzbischöfflicher Mache und Gewalt, daß keine alS die in dem hierunten folgenden Verzeichnisse erhaltenen Tage, fürohin gefeyert, an allen anderen Tagen aber der Ar­beit und den weltlichen Geschäfften obgelegen werde. Wir erinneren hier- bey Jedermann wohlmeinend, daß die wahre Andacht, ünd die Vereh­rung der Heiligen Gottes nicht in der Enthaltung von körperlicher Arbeit, als welHeder Erbthejl M Mensche« ist, sondern m den Uebungendep

Er Tugend