Niesstsche wöchentliche geWnW Unzelgcn Mö Nachrichten Acht ii nb Zwanzigstes Stück.
Dienstags den iceert I»ln 1770.
Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis
Vvn Her Verpfachtmrg derer Gäter.
hot in Dem hiesigen Amt, eine besondere Art -die Gücher in ScW verpsochten, die mir sehr abgeschmackt vorkommt , .weil sie Dem Besitzer Der Güthcr nicht nützlich und Dem Pfachter höchst schädlich ist. Ich will sie hübet setzen , und überlasse eS Der Kenntniß wahrer Cameralisten, ob mein Urcherl dadurch gerechtfertigttwird. Ein neuer Pfachter eines Guts bekommt daS erste Jahr nur | vom ganzen in Bau, und dieses bestehet im Brachfeld nebst denen gesambten Wesen. Hierauf das zweyke Jahr dasjenige Feld, welches in dem verstossenen Jahr Som- mechüchte getragen; und im dritten Jahr werden ihm erst alle Felder übergeben.« Die Ursach warum der neue Pfachter, das ganze Guth nicht auf einmahl bekomt, muß ich noch anführen. Sie ist Diese. Damit der vorige Pfachter alle Dunge, welche das Land von ihm erhalten hat, auch wieder Mßaugen möge.
Ich habe gesagt diese Pachtungen seyen so tvohl dem MenthumS- herrn, -lS dem Pfachter schädlich, und will eö hierdurch beweisen.
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